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	<title>Bundesanstalt für Arbeit Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Bundesanstalt für Arbeit Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Arbeitsmarkt im Januar 2023 &#8211; Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2023 11:30:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitsmarkt im Januar 2023 &#8211; Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit „Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg. Arbeitslosenzahl im Januar: +162.000 auf 2.616.000 Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:&#160;&#160; +154.000 Arbeitslosenquote &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/01/31/arbeitsmarkt-im-januar-2023-jahreszeitlich-ueblicher-anstieg-der-arbeitslosigkeit/">Arbeitsmarkt im Januar 2023 &#8211; Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Arbeitsmarkt im Januar 2023 &#8211; Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit</em></strong></p>



<p>„Der Arbeitsmarkt blieb auch am Jahresanfang stabil. Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch weiterhin erkennbar“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.</p>



<p><strong>Arbeitslosenzahl im Januar:</strong></p>



<p>+162.000 auf 2.616.000</p>



<p>Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:&nbsp;&nbsp;</p>



<p>+154.000</p>



<p>Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:&nbsp;</p>



<p>+0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent</p>



<p><strong>Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit</strong></p>



<p>Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit im Januar 2023 gegenüber dem Vormonat gestiegen, und zwar um 162.000 auf 2.616.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 15.000 abgenommen. Verglichen mit dem Januar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 154.000 höher. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich gesunken. Die Arbeitslosenquote stieg von Dezember 2022 auf Januar 2023 um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent und hat sich damit auch gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 2,8 Prozent.</p>



<p>Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird. Die Unterbeschäftigung lag im Januar 2023 bei 3.455.000 Personen. Das waren 269.000 mehr als vor einem Jahr.</p>



<p><strong>Kurzarbeit</strong></p>



<p>Vor Beginn von <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/09/30/kurzarbeitergeld-bis-ende-des-jahres-auch-fuer-leiharbeit-moeglich/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kurzarbeit</a> müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 57.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.</p>



<p>Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 208.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.</p>



<p><strong>Erwerbstätigkeit und Beschäftigung</strong></p>



<p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 24.000 gestiegen. Mit 45,84 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 458.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Oktober auf November 2022 um 30.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im November nach Hochrechnungen der BA um 477.000 auf 34,93 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,48 Millionen Personen hatten im November 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 206.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,18 Millionen ausschließlich und 3,30 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.</p>



<p><strong>Arbeitskräftenachfrage</strong></p>



<p>Zu Jahresbeginn lässt die Kräftenachfrage zwar weiter leicht nach. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber stabil auf vergleichsweise hohem Niveau. So waren 764.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – liegt im Januar 2023, ebenso wie in den drei Monaten zuvor, bei 128 Punkten.&nbsp;</p>



<p><strong>Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit</strong></p>



<p>817.000 Personen erhielten im Januar 2023 Arbeitslosengeld, 5.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.862.000. Gegenüber Januar 2022 war dies ein Anstieg um 278.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.</p>



<p><strong>Ausbildungsmarkt</strong></p>



<p>In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober 2022 bis Januar 2023 mit 63.000 gut 4.000 junge Menschen weniger auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 82.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 4.000 mehr als im Vorjahr. 25.000 Bewerberinnen und Bewerber waren im Januar 2023 noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 13.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.</p>



<p>Für das neue Berichtsjahr 2022/23 sind bislang 2 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt den Vorjahreswert um 3 Prozent. Im Januar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.</p>



<p>Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de">https://statistik.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail: <a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by Pixabay on <a href="https://www.pexels.com/photo/rectangular-white-table-with-rolling-chairs-inside-room-260689/" rel="nofollow">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/01/31/arbeitsmarkt-im-januar-2023-jahreszeitlich-ueblicher-anstieg-der-arbeitslosigkeit/">Arbeitsmarkt im Januar 2023 &#8211; Jahreszeitlich üblicher Anstieg der Arbeitslosigkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2022 12:30:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesanstalt für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Virus]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeitergeld]]></category>
		<category><![CDATA[September 2022]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderregelung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/">Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</p>



<p>Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.</p>



<p>Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.</p>



<p>Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.</p>



<p><strong>Einige pandemiebedingte Sonderregelungen laufen aus</strong></p>



<p>Einige der Sonderregeln sind zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden. Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.</p>



<p>Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:</p>



<p>Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld <a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld">https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld</a></p>



<p>Förderung von Weiterbildung</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung">https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung</a></p>



<p>Übersicht der Regelungen:</p>



<p>Bezugsdauer:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bis zu 28 Monate, längstens bis 30. Juni 2022.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Bis zu 12 Monate.</p>



<p>Bezugshöhe:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Ab dem 4. Bezugsmonat: 70/77* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent. Ab dem 7. Bezugsmonat: 80/87* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts bei Lohnausfall von mindestens 50 Prozent.</p>



<p>*Beschäftigte mit mind. 1 Kind.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: 60/67* Prozent des entfallenen Netto-Entgelts.</p>



<p>*Beschäftigte mit mind.1 Kind</p>



<p>Minijob:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung bleibt anrechnungsfrei.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, wird angerechnet.</p>



<p>Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer:</p>



<p>Zuletzt befristet bis zum 30. Juni 2022: Bezug Kurzarbeitergeld möglich.</p>



<p>Ab dem 01. Juli 2022: Bezug Kurzarbeitergeld nicht mehr möglich.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<hr class="wp-block-separator has-css-opacity"/>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by ICSA on <a href="https://www.pexels.com/photo/man-standing-in-front-of-people-1709003/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/07/01/sonderregelungen-zum-kurzarbeitergeld-teilweise-bis-ende-september-verlaengert/">Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>BA beteiligt sich am Girls‘Day &#038; Boys’Day</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Apr 2022 11:22:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesanstalt für Arbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>BA beteiligt sich am Girls‘Day &#38; Boys’Day Sie baut Boote, arbeitet in einer Werft. Er ist Erzieher, arbeitet mit Kindern. Beides geht heute selbstverständlich. Gleichwohl bringen mitunter geschlechterspezifische Rollenzuschreibungen nach wie vor Mädchen und Jungen von einer solchen Berufswahl ab: In Berufen mit einem hohen Anteil an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (sogenannte MINT-Berufe) sind &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/04/26/ba-beteiligt-sich-am-girlsday-boysday/">BA beteiligt sich am Girls‘Day &#038; Boys’Day</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong>BA beteiligt sich am Girls‘Day &amp; Boys’Day</strong></p>



<p></p>



<p>Sie baut Boote, arbeitet in einer Werft. Er ist Erzieher, arbeitet mit Kindern. Beides geht heute selbstverständlich. Gleichwohl bringen mitunter geschlechterspezifische Rollenzuschreibungen nach wie vor Mädchen und Jungen von einer solchen Berufswahl ab: In Berufen mit einem hohen Anteil an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (sogenannte MINT-Berufe) sind 17 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Frauen. In Berufen etwa für Erzieherinnen und Erzieher und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind circa 17 Prozent der Beschäftigten Männer.</p>



<p>Am Donnerstag, den 28. April 2022, findet bundesweit der Girls‘Day und Boys‘Day statt. Mädchen gewinnen dann in ganz Deutschland Einblicke in Berufe, in denen meist Männer tätig sind. Für Jungen ist es umgekehrt: Sie erkunden Berufe, die überwiegend Frauen wählen. Jugendliche sollen sich so über das Berufsangebot in der ganzen Breite informieren können, ohne sich an Rollenbildern zu orientieren.</p>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich mit vielen Angeboten am Girls‘Day und Boys’Day. Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt koordinieren bundesweit Aktivitäten unter anderem mit Best-Practice-Beispielen aus den Unternehmen digital und auch vor Ort. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendberufsagenturen bringen Jugendlichen zum Girls‘Day und Boys‘Day zudem auch Ausbildungs- und Studienberufe in der Arbeitsverwaltung näher. Auf der Suche nach zukünftigen Fachkräften bieten Unternehmen und Einrichtungen in ganz Deutschland den Jugendlichen für die berufliche Orientierung Einblicke hinter die Kulissen. Mithilfe des „Radars“ können die Jugendlichen auf den Internetseiten <a href="http://www.girls-day.de">www.girls-day.de</a> und <a href="http://www.boys-day.de">www.boys-day.de</a> passende Angebote in ihrer Nähe finden.</p>



<p>Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Für die Jugendlichen ist der Zukunftstag eine inzwischen etablierte und gute Möglichkeit, ihren Blick auf die Berufswelt zu erweitern, indem sie klischeefrei und geschlechterunabhängig Berufe aktiv kennenlernen können. Besonders wichtig sind dabei die Eltern, die Schulen sowie die Lehrerinnen und Lehrer: Sie unterstützen die Jungen und Mädchen in der beruflichen Orientierung, wenn sie ihnen ermöglichen, an den Angeboten zum Girls‘Day und Boys‘Day teilzunehmen. Die jungen Menschen können so auch erste Kontakte zu Betrieben knüpfen –&nbsp; sei es für ein Praktikum oder eine spätere Ausbildung. Deutschlandweit stellen Arbeitgeber dieses Jahr weit über hunderttausend Plätze bereit.“</p>



<p><strong>Hintergrund zum Girls’Day und Boys’Day</strong></p>



<p>Den Girls‘Day und Boys‘Day gibt es jedes Jahr. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Bildung und Forschung gehören wie die BA zu den Förderern. Daneben sind am Girls‘Day und Boys‘Day unter anderem auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Deutsche Landkreistag beteiligt.</p>



<p>Mehr Informationen und viele Onlineangebote wie Check-U, das Erkundungstool für Ausbildung und Studium der BA, gibt es auf der Internetseite <a href="http://www.arbeitsagentur.de">www.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter. &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<h3 class="wp-block-heading"></h3>



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<p>Photo by Ingo Joseph on <a href="https://www.pexels.com/photo/grayscale-photography-of-people-walking-near-buildings-9816/">Pexels.com</a></p>
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