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	<title>News Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>News Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Motivation im Job</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 May 2023 09:17:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Motivation im Job Motivation ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitslebens, denn sie ist der Schlüssel zu mehr Produktivität und Zufriedenheit. Wir müssen uns bewusst machen, dass Motivation kein Zaubertrick ist, sondern eine Fähigkeit, die wir erlernen und kultivieren können. In diesem Blog werden wir uns ansehen, wie wir unsere Motivation im Job erhöhen können und &#8230;</p>
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<h1 class="wp-block-heading"><em>Motivation im Job</em></h1>



<p>Motivation ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Arbeitslebens, denn sie ist der Schlüssel zu mehr Produktivität und Zufriedenheit. Wir müssen uns bewusst machen, dass Motivation kein Zaubertrick ist, sondern eine Fähigkeit, die wir erlernen und kultivieren können. In diesem Blog werden wir uns ansehen, wie wir unsere Motivation im Job erhöhen können und wie wir unsere Arbeit auf eine positive Weise angehen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">1. Was ist Motivation?</h2>



<p>Motivation ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Karriere im Job. Doch was genau ist Motivation und wie kann man sie steigern? Motivation beschreibt den inneren Antrieb, der uns dazu bringt, bestimmte Ziele zu verfolgen und Herausforderungen anzunehmen. Sie kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel von äußeren Belohnungen oder von persönlichen Werten und Zielen. Um die Motivation im Job zu steigern, ist es wichtig, dass man sich mit seinen eigenen Werten und Zielen auseinandersetzt und sich klare Ziele setzt. Auch das Schaffen von Erfolgserlebnissen und die Anerkennung durch Vorgesetzte und Kollegen können die Motivation steigern. Es lohnt sich also, sich aktiv mit dem Thema Motivation auseinanderzusetzen und gezielt daran zu arbeiten, um eine erfolgreiche Karriere im Job zu erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">2. Wichtige Faktoren für mehr Motivation am Arbeitsplatz</h2>



<p>Eine hohe Motivation am Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Faktor, um erfolgreich und zufrieden im Job zu sein. Doch wie kann man diese Motivation steigern? Ein wichtiger Faktor ist die Möglichkeit zur persönlichen Weiterentwicklung. Wenn Mitarbeiter das Gefühl haben, dass sie sich im Unternehmen weiterentwickeln und ihre Fähigkeiten verbessern können, steigt auch ihre Motivation. Auch ein angenehmes Arbeitsklima und ein gutes Verhältnis zu den Kollegen und Vorgesetzten können die Motivation erhöhen. Zudem ist es wichtig, klare Ziele und Aufgaben zu haben, um sich auf etwas konzentrieren zu können und Erfolge zu erzielen. Auch eine angemessene Bezahlung und Anerkennung für geleistete Arbeit können die Motivation steigern. Unternehmen sollten daher darauf achten, ihren Mitarbeitern genügend Raum für persönliche Entwicklung und Entfaltung zu geben und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">3. Tipps zur Steigerung der Arbeitsmotivation</h2>



<p>Es gibt Tage, an denen es schwerfällt, sich zu motivieren und produktiv zu sein. Doch wie kann man seine Arbeitsmotivation steigern? Eine Möglichkeit ist es, sich klare Ziele zu setzen und diese in kleine Schritte zu unterteilen. So behält man den Überblick und kann sich nach und nach Erfolgserlebnisse verschaffen. Auch eine positive Einstellung kann helfen, denn wer sich auf die Chancen und Möglichkeiten konzentriert, statt auf die Schwierigkeiten, wird schneller Fortschritte machen. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich regelmäßig Pausen zu gönnen und sich zu belohnen, wenn man eine Aufgabe erfolgreich erledigt hat. So bleibt man motiviert und kann auch schwierige Aufgaben leichter angehen. Und nicht zuletzt: Um die Arbeitsmotivation langfristig aufrechtzuerhalten, sollte man sich immer wieder bewusst machen, warum man seinen Job gerne macht und welche Ziele man erreichen möchte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">4. Wie man seine Ziele erreichen kann und dabei motiviert bleibt</h2>



<p>Eines der wichtigsten Dinge, um motiviert zu bleiben und seine Ziele zu erreichen, ist die richtige Einstellung. Es ist wichtig, sich selbst zu ermutigen und sich daran zu erinnern, warum man seine Ziele erreichen möchte. Stellen Sie sich vor, wie großartig es sich anfühlen wird, wenn Sie Ihr Ziel erreicht haben. Visualisieren Sie es und halten Sie diese Vision in Ihrem Kopf. Eine weitere wichtige Sache ist, realistische Ziele zu setzen. Wenn Sie sich zu hohe Ziele setzen, können Sie schnell entmutigt werden, wenn Sie nicht schnell genug Fortschritte machen. Setzen Sie sich kleine Ziele und feiern Sie jeden Erfolg, den Sie auf Ihrem Weg erreichen. Es ist auch hilfreich, ein Unterstützungssystem zu haben. Teilen Sie Ihre Ziele mit Freunden oder Kollegen und bitten Sie um ihre Unterstützung. Wenn Sie sich selbst motivieren und realistische Ziele setzen, werden Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg bleiben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">5. Fazit: Erfolg durch Motivation am Arbeitsplatz</h2>



<p>Insgesamt lässt sich sagen, dass Motivation am Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor für den Erfolg eines Unternehmens ist. Mitarbeiter, die motiviert sind, arbeiten effektiver, sind kreativer und engagieren sich stärker für ihre Aufgaben. Doch wie kann man als Arbeitgeber die Motivation seiner Mitarbeiter steigern? Eine Möglichkeit ist es, regelmäßig Feedback zu geben und Lob auszusprechen. Auch die Möglichkeit zur Weiterbildung und persönlichen Entwicklung trägt zur Motivation bei. Wichtig ist auch ein gutes Arbeitsklima, in dem sich die Mitarbeiter wohlfühlen und sich gegenseitig unterstützen. Letztendlich ist es aber auch wichtig, dass die Mitarbeiter selbst Verantwortung für ihre Motivation übernehmen und sich bewusst machen, welchen Beitrag sie zum Erfolg des Unternehmens leisten können. Wenn Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam an der Motivation arbeiten, steht einem erfolgreichen Arbeitsalltag nichts mehr im Wege.</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<pre id="tw-target-text" class="wp-block-preformatted">Photo by Gerd Altmann on <a href="https://www.pexels.com/photo/success-text-21696/">Pexels.com</a></pre>
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		<title>Meetup-Reihe Juristisches Projektmanagement</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/11/02/meetup-reihe-juristisches-projektmanagement/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Harald Evers]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2020 17:22:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jurist]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Harald Evers]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches Projektmanagement]]></category>
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		<category><![CDATA[LPM]]></category>
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		<category><![CDATA[smartvokat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Donnerstag, 5. November, 12.00 Uhr, geht es los: bigLPMidea Eine siebenteilige Meetup-Reihe zum Juristischen Projektmanagement mit Impulsvorträgen von LPM-Experten aus aller Welt. Die Reihe startet am Donnerstag mit folgenden Impulsen: Nehmen Sie Teil und registrieren Sie sich kostenfrei unter https://www.biglpmidea.com/. In den folgenden Wochen und Monaten geht es dann um: Ich freue mich auf &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/11/02/meetup-reihe-juristisches-projektmanagement/">Meetup-Reihe Juristisches Projektmanagement</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p></p>



<p>Am Donnerstag, 5. November, 12.00 Uhr, geht es los:</p>



<h1 class="wp-block-heading"><a href="https://www.biglpmidea.com/">bigLPMidea</a></h1>



<p>Eine siebenteilige Meetup-Reihe zum Juristischen Projektmanagement mit Impulsvorträgen von LPM-Experten aus aller Welt. </p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Reihe startet am Donnerstag mit folgenden Impulsen:</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Anna Marra: &#8222;<em>9 Intelligences</em>&#8222;</li>



<li>Nina Gramcko and Dr. Oliver Hofmann: &#8222;<em>Professional LPM Skills</em>&#8222;</li>



<li>Dr. Jeanne-Mari Retief: &#8222;<em>Value of Diversity</em>&#8222;</li>
</ul>



<p>Nehmen Sie Teil und registrieren Sie sich kostenfrei unter <a href="https://www.biglpmidea.com/">https://www.biglpmidea.com/</a>.</p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading">In den folgenden Wochen und Monaten geht es dann um:</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Cross-departmental Collaboration, Costing and Fee Model, Collaboration Platforms</li>



<li>High-performing Legal Teams, LPM In-house vs. LPM in Law Firms and LPM for Small Law Firms</li>



<li>Task Codes &amp; KPIs, Workflows, AI in Legal</li>



<li>Legal Design for LPM, Change Management &amp; Risk Management</li>



<li>Communication in LPM, Client Listening, Teams with Purpose</li>



<li>Value Creation and Competency Model, Process Improvement and LPM, Selecting the Best LPM Methodology <br>(mit einem Beitrag von mir zu &#8222;<em>LPM and Legal Education</em>&#8222;)</li>
</ul>



<p>Ich freue mich auf spannende Impulsvorträge und den Gedankenaustausch mit den Teilnehmern. Eine feine Sache.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/11/02/meetup-reihe-juristisches-projektmanagement/">Meetup-Reihe Juristisches Projektmanagement</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Take a closer look: outplacement and career transition</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/05/take-a-closer-look-outplacement-and-career-transition/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 Sep 2020 18:47:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Karriere]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>I know, outplacement sounds a little rough and it has a bit of a bad reputation in relations to layoffs. And by the way don’t let it fool you: it’s the same with all new word creations like Newplacement, Inplacement, Inverse Headhunting, etc. But I think it’s not only one of the big pandemic topics &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/05/take-a-closer-look-outplacement-and-career-transition/">Take a closer look: outplacement and career transition</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>I know, outplacement sounds a little rough and it has a bit of a bad reputation in relations to layoffs. And by the way don’t let it fool you: it’s the same with all new word creations like Newplacement, Inplacement, Inverse Headhunting, etc. But I think it’s not only one of the big pandemic topics but it also deserves a second look at its potential. We all know, times are rapidly changing (bla bla) but disruptive job markets will continue to see big shifts in employment and massive sudden demands and equally sudden unemployment. Time to have a look at how outplacement helps navigate career changes from various sides.</p>



<p><a href="https://www.industryinmotion.de/single-post/2020/08/25/Take-a-closer-look-outplacement-and-career-transition" target="_blank" rel="noreferrer noopener">more&#8230;</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/05/take-a-closer-look-outplacement-and-career-transition/">Take a closer look: outplacement and career transition</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>BGH: Zwangsbehandlung in der Psychiatrie</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/04/28/bgh-zwangsbehandlung-in-der-psychiatrie/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2020 11:40:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Der BGH beschäftigte sich mit der Frage, ob ein psychisch kranker Mann gegen seinen Willen zur Elektrotherapie gezwungen werden kann. In seinem gerade veröffentlichten Beschluss vom 15.01.2020 &#8211;&#160;Az. XII ZB 381/19&#160;stellten die Bundesrichter&#160;klar, dass einem Patienten eine ärztliche Behandlung gegen seinen Willen nur aufgezwungen werden dürfe, wenn sie &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/04/28/bgh-zwangsbehandlung-in-der-psychiatrie/">BGH: Zwangsbehandlung in der Psychiatrie</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p> <strong>Autorin:</strong><br>Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht</p>



<p>Der BGH beschäftigte sich mit der Frage, ob ein psychisch kranker Mann gegen seinen Willen zur Elektrotherapie gezwungen werden kann. In seinem gerade veröffentlichten Beschluss vom 15.01.2020 &#8211;&nbsp;<a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Sort=12288&amp;Datum=Aktuell" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Az. XII ZB 381/19</a>&nbsp;stellten die Bundesrichter&nbsp;klar, dass einem Patienten eine ärztliche Behandlung gegen seinen Willen nur aufgezwungen werden dürfe, wenn sie einem breiten medizinisch-wissenschaftlichen Konsens entspreche.</p>



<p><strong>Der Fall</strong></p>



<p>Der 26 Jahre alte Patient litt an paranoider Schizophrenie. Diese wurde begleitet von psychotischen Symptomen wie Wahnvorstellungen, Halluzinationen, einer Autismusspektrumstörung sowie einem ausgeprägten Todeswunsch.</p>



<p>In einer Patientenverfügung hatte der Mann 2015 erklärt, er wünsche vorrangig eine psychotherapeutische Behandlung und nur nachrangig die Behandlung mit, nach Möglichkeit, gering dosierten Neuroleptika. Seit Februar 2018 wurde der Patient wiederholt stationär behandelt. Verschiedene medikamentöse Therapien blieben erfolglos.</p>



<p><strong>Elektrokrampftherapie</strong></p>



<p>Sein Betreuer befürwortete eine Elektrokrampftherapie. Bei der Elekrokrampftherapie wird unter Narkose mittels elektrischer Reize ein Krampfanfall des Gehirns ausgelöst. Dabei wird die Elektrotherapie oft in Serie, in der Regel 8-12 Behandlungen, und meist im Abstand von einigen Tagen durchgeführt. Nach der&nbsp;<a href="https://www.bundesaerztekammer.de/bericht2002-2003/pdf/130507.pdf" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Stellungnahme der Bundesärztekammer&nbsp;</a>gilt diese Therapie bei bestimmten schweren Depressionen als Therapie der ersten Wahl. Für Patienten mit Schizophrenie gibt es keine solche eindeutige Empfehlung.</p>



<p><a href="https://community.beck.de/2020/02/19/bgh-zwangsbehandlung-in-der-psychiatrie"><strong>weiter&#8230; </strong></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/04/28/bgh-zwangsbehandlung-in-der-psychiatrie/">BGH: Zwangsbehandlung in der Psychiatrie</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<item>
		<title>EuGH Generalanwältin: Zur Wettbewerbswidrigkeit in der Pharma-Branche</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/03/eugh-generalanwaeltin-zur-wettbewerbswidrigkeit-in-der-pharma-branche/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Mar 2020 07:27:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Der Arzneimittelsektor ist ein hart umkämpfter Markt. Was hier wettbewerbswidrig sein kann, hat die Generalanwältin beim EuGH, Juliane Kokott, in ihrem Schlussantrag vom 22.01.2020 dargelegt.   Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) war Inhaber eines Patents für den Wirkstoff des Antidepressivums Paroxetin. Der Konzern hielt auch weitere Sekundärpatente für bestimmte &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/03/eugh-generalanwaeltin-zur-wettbewerbswidrigkeit-in-der-pharma-branche/">EuGH Generalanwältin: Zur Wettbewerbswidrigkeit in der Pharma-Branche</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p> <strong>Autorin:</strong><br>Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht </p>



<p>Der Arzneimittelsektor ist ein hart umkämpfter Markt. Was hier wettbewerbswidrig sein kann, hat die Generalanwältin beim EuGH, Juliane Kokott, in ihrem Schlussantrag vom 22.01.2020 dargelegt.  </p>



<p>Der Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) war Inhaber eines Patents für den Wirkstoff des Antidepressivums Paroxetin. Der Konzern hielt auch weitere Sekundärpatente für bestimmte Herstellungsverfahren. Als 1999 das Primärpatent auslief, erwogen mehrere Generikahersteller, mit entsprechenden Medikamenten in den britischen Markt einzutreten. Zwischen GSK und den Pharmaherstellern kam es zu Streitigkeiten über die Gültigkeit der Sekundärpatente. GSK schloss daraufhin Vergleiche zur gütlichen Beilegung dieser Rechtsstreitigkeiten. Danach verzichteten die Generikahersteller gegen Zahlung einer Entschädigung für einen bestimmten Zeitraum auf den Markteintritt.</p>



<p><a href="https://community.beck.de/2020/01/24/eugh-generalanwaeltin-zur-wettbewerbswidrigkeit-in-der-pharma-branche"><strong>weiter&#8230;</strong></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/03/eugh-generalanwaeltin-zur-wettbewerbswidrigkeit-in-der-pharma-branche/">EuGH Generalanwältin: Zur Wettbewerbswidrigkeit in der Pharma-Branche</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bonitätsprüfung- eine Prävention von Zahlungsausfall im Online-Shop</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2017/06/26/bonitaetspruefung-eine-praevention-von-zahlungsausfall-im-online-shop/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jun 2017 11:14:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von Melanie Ströbel, Rechtsanwältin &#124; Partnerin, Loewenheim Rechtsanwälte Beim Online-Shopping werden viele Bestellvorgänge aufgrund der Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten abgebrochen. Um diesem entgegenzuwirken, bieten immer mehr Online-Shop-Händler den „Kauf auf Rate“ und den „Kauf auf Rechnung“ an. Doch dies birgt für den Shop-Betreiber ein hohes Risiko von Zahlungsausfällen seitens seiner Kunden. Bonitätsprüfung durch Auskunftei Um das &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2017/06/26/bonitaetspruefung-eine-praevention-von-zahlungsausfall-im-online-shop/">Bonitätsprüfung- eine Prävention von Zahlungsausfall im Online-Shop</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Von Melanie Ströbel, <strong>Rechtsanwältin | Partnerin</strong>, <a href="http://www.loewenheimlaw.com"><strong>Loewenheim Rechtsanwälte</strong></a></p>
<p>Beim Online-Shopping werden viele Bestellvorgänge aufgrund der Auswahl der Zahlungsmöglichkeiten abgebrochen. Um diesem entgegenzuwirken, bieten immer mehr Online-Shop-Händler den „Kauf auf Rate“ und den „Kauf auf Rechnung“ an. Doch dies birgt für den Shop-Betreiber ein hohes Risiko von Zahlungsausfällen seitens seiner Kunden.</p>
<p><strong>Bonitätsprüfung durch Auskunftei</strong></p>
<p>Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, werden während des Bestellvorganges Bonitätsprüfungen ihrer potenziellen Kunden durchgeführt. Der Online-Shop-Händler kann hierdurch das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzen und entsprechende Vorkehrungen treffen. Die Bonitätsprüfung wird in der Regel von einer extern beauftragen Auskunftei durchgeführt und erfolgt in Echtzeit während des Bestellvorgangs durch den Kunden.</p>
<p><strong>Berechtigtes Interesse an der Bonitätsprüfung</strong></p>
<p>Die Durchführung einer Bonitätsprüfung ist vom Gesetzgeber jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass das Interesse des Webshop-Betreibers an der Bonitätsprüfung auch berechtigt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des potenziellen Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten überwiegt (vgl. § 28 Abs. 1 S. 1 Nr.2 BDSG). Dabei muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Online-Shop-Händlers und den Interessen des Kunden vorgenommen werden. Der Online-Shop-Händler wird regelmäßig ein solches berechtigtes Interesse haben, da er einen Zahlungsausfall seitens seines Kunden vermeiden möchte. Das Zahlungsausfallrisiko besteht vor allem dann, wenn die Zahlungsmöglichkeiten „Kauf auf Rechnung“ oder „Kauf auf Raten“ in seinem Online-Shop angeboten werden.</p>
<p><strong>Kein berechtigtes Interesse</strong></p>
<p>Die gesetzlichen Voraussetzungen sind jedoch dann nicht erfüllt, wenn zusätzlich auch die Zahlungsmodalität „Vorkasse“ angeboten wird. Möchte man trotzdem eine Bonitätsprüfung durchführen, so muss zuvor eine Einwilligung des potenziellen Kunden eingeholt werden. Ebenso verhält es sich, wenn die Bonitätsprüfung vor der Anzeige der möglichen Zahlungsmodalitäten durchgeführt wird. Auch hier muss noch vor der Durchführung der Bonitätsprüfung die Einwilligung des potenziellen Kunden eingeholt werden.</p>
<p><strong>Einwilligung durch den Kunden nach § 4 a BDSG</strong></p>
<p>Die Einwilligung für eine Bonitätsprüfung vor Auswahl der Zahlungsarten muss gemäß § 4a BDSG erfolgen. Danach muss die Einwilligung schriftlich und aktiv durch den Kunden erteilt werden, so dass eine bloße Information über die Bonitätsprüfung nicht ausreichend ist.</p>
<p><strong>Informationspflicht des Webshop-Betreibers</strong></p>
<p>Im Gegensatz hierzu bedarf es keiner aktiven Einwilligung durch den potenziellen Kunden, wenn die Bonitätsprüfung erst nach der Anzeige der Zahlungsmodalitäten erfolgt. Es genügt hierfür die Information, dass eine Bonitätsprüfung und der damit einhergehenden Übermittlung seiner relevanten Daten an Dritte, wie eine Auskunftei, erfolgt. Über was genau informiert werden muss, ist in § 4 BDSG geregelt.</p>
<p>Um keine datenschutzrechtliche Vorschrift zu verletzen, sollte sich jeder Webshop-Betreiber genau informieren wann und wie eine aktive Einwilligung seiner potenziellen Kunden eingeholt werden muss und wann eine bloße Informationspflicht ausreichend ist.</p>
<p>Juni 2017</p>
<p><strong>Autor:</strong></p>
<p>Melanie Ströbel</p>
<p><strong>Rechtsanwältin | Partnerin</strong></p>
<p><strong>Loewenheim Rechtsanwälte<br />
</strong>Partnerschaftsgesellschaft</p>
<p>Grüneburgweg 12<br />
60322 Frankfurt am Main</p>
<p>T +49 (0) 69 175 549 012<br />
F +49 (0) 69 175 549 019<br />
E <a href="mailto:stroebel@loewenheimlaw.com" target="_blank" rel="noopener">stroebel@loewenheimlaw.com</a><br />
<a href="http://www.loewenheimlaw.com">www.loewenheimlaw.com</a></p>
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		<title>Entwicklung einer App – was man rechtlich beachten sollte</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2017/04/07/entwicklung-einer-app-was-man-rechtlich-beachten-sollte/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Apr 2017 06:07:59 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Von Melanie Ströbel, Rechtsanwältin &#124; Partnerin, Loewenheim Rechtsanwälte Eine gut durchdachte App kann mittlerweile eine Goldgrube sein. Doch oftmals scheitert es an rechtlichen Kenntnissen, um das Produkt schließlich rechtssicher und erfolgreich auf den Markt zu bringen. Apps haben Urheberrechtsschutz Apps genießen als Computerprogramm gemäß § 69 a UrhG urheberrechtlichen Schutz. Der urheberrechtliche Schutz umfasst dabei &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2017/04/07/entwicklung-einer-app-was-man-rechtlich-beachten-sollte/">Entwicklung einer App – was man rechtlich beachten sollte</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von Melanie Ströbel, <strong>Rechtsanwältin | Partnerin</strong>, <a href="http://www.loewenheimlaw.com"><strong>Loewenheim Rechtsanwälte</strong></a></p>
<p>Eine gut durchdachte App kann mittlerweile eine Goldgrube sein. Doch oftmals scheitert es an rechtlichen Kenntnissen, um das Produkt schließlich rechtssicher und erfolgreich auf den Markt zu bringen.</p>
<p><strong>Apps haben Urheberrechtsschutz</strong></p>
<p>Apps genießen als Computerprogramm gemäß § 69 a UrhG urheberrechtlichen Schutz. Der urheberrechtliche Schutz umfasst dabei nicht nur das fertige Programm, sondern ebenfalls das Entwurfsmaterial und alle Ausdrucksformen des Computerprogramms, wie den Quellcode und den Objektcode.</p>
<p><strong>App- Entwickler als Urheber</strong></p>
<p>Nach deutschem Urheberrecht ist derjenige Urheber, der das Werk durch seine persönliche geistige Schöpfung geschaffen hat. Für den Fall, dass mehrere Personen bei der Schöpfung eines Werkes zusammen wirkten, sind diese als Miturheber anzusehen. Die Urheber einer App sind somit grundsätzlich die oder der App- Entwickler. Das Urheberrecht kann auch nicht auf andere übertragen werden. Übertragen werden können jedoch die Nutzungsrechte an der App in Form von Lizenzerteilung.</p>
<p><strong>Lizenzerteilung</strong></p>
<p>Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man bei der Beauftragung von externen Dienstleistern und Entwicklern explizite schriftliche Regelungen treffen, welche Nutzungsrechte dem Auftragsgeber zustehen. Es sollte somit geregelt werden, ob dem Auftraggeber an der App eine exklusive und somit die ausschließliche Lizenz, oder lediglich eine einfache Lizenz zustehen sollte. Falls der Auftraggeber beabsichtigt, entweder selbst oder durch Dritte die App weiterentwickeln zu lassen, sollte ebenfalls eine Vereinbarung über den Erhalt des Quellcode der App getroffen werden.</p>
<p><strong>App enthält Software Dritter</strong></p>
<p>Für den Fall, dass in der entwickelten App Software von Dritten verwendet wurde, ist darauf zu achten, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch tatsächlich alle Rechte an der App verschaffen kann. Dieser kann nämlich nur die Rechte dem Auftraggeber übertragen, die er selbst inne hat. Einen „gutgläubigen Erwerb“  im Urheberrecht gibt es nicht, so dass sich für den Auftraggeber Schadensersatzansprüche von Dritten ergeben können, deren Software in der App enthalten ist. Die Überprüfungspflicht der Rechtekette trifft hierbei den Auftraggeber.</p>
<p><strong>„Back- to- back- Absicherung“</strong></p>
<p>Die Überprüfung von Rechteketten stellt für den Auftraggeber eine hohe Anforderung dar, weshalb im Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer üblicherweise eine sogenannte „Back- to- back- Absicherung“ vorgenommen wird. Hierbei stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.</p>
<p><strong>Rechte am Content der App</strong></p>
<p>Nicht zu vergessen sind App- Inhalte und die damit verbunden Rechte. Der App- Anbieter kann diesen Content entweder selbst, von Dritten oder von Nutzern erstellen lassen. Auch hier ist darauf zu achten, dass für den Fall, dass der Content urheberrechtlichen Schutz genießt, die erforderlichen Rechte von dem Dritten bzw. vom Nutzer eingeräumt werden.</p>
<p>Bereits bei der Entwicklung einer App sollte man die sich hieraus ergebende rechtliche Problematik nicht unterschätzen und sich möglichst frühzeitig von einem Experten beraten lassen.</p>
<p><strong>Autor:</strong></p>
<p>Melanie Ströbel</p>
<p><strong>Rechtsanwältin | Partnerin</strong></p>
<p><strong>Loewenheim Rechtsanwälte<br />
</strong>Partnerschaftsgesellschaft</p>
<p>Grüneburgweg 12<br />
60322 Frankfurt am Main</p>
<p>T +49 (0) 69 175 549 012<br />
F +49 (0) 69 175 549 019<br />
E <a href="mailto:stroebel@loewenheimlaw.com" target="_blank" rel="noopener">stroebel@loewenheimlaw.com</a><br />
<a href="http://www.loewenheimlaw.com">www.loewenheimlaw.com</a></p>
<p><strong> </strong></p>
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		<title>Auslegung und Rechtsfolgen harter Bilanzgarantien beim Kauf von Gesellschaftsanteilen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2016/02/02/auslegung-und-rechtsfolgen-harter-bilanzgarantien-beim-kauf-von-gesellschaftsanteilen/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Feb 2016 08:46:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Von Dr. Andreas Blunk, MLE &#8211; Rechtsanwalt und Notar, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche regelmäßig ausgeschlossen. Stattdessen wird in Unternehmenskaufverträgen typischerweise ein autonomes Haftungsregime etabliert, da der Mängelbegriff des BGB auf Einzelwirtschaftsgüter ausgerichtet ist und auf den von nicht erfüllten Erwartungen an das von der Zielgesellschaft gehaltene Gesamtgebilde „Unternehmen“ &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2016/02/02/auslegung-und-rechtsfolgen-harter-bilanzgarantien-beim-kauf-von-gesellschaftsanteilen/">Auslegung und Rechtsfolgen harter Bilanzgarantien beim Kauf von Gesellschaftsanteilen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Von <a href="http://www.luther-lawfirm.com/menschen/berater/dr-andreas-blunk-mle.html">Dr. Andreas Blunk, MLE </a>&#8211; Rechtsanwalt und Notar, <a href="http://www.luther-lawfirm.com">Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a></p>
<p style="text-align: justify;">Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche regelmäßig ausgeschlossen. Stattdessen wird in Unternehmenskaufverträgen typischerweise ein autonomes Haftungsregime etabliert, da der Mängelbegriff des BGB auf Einzelwirtschaftsgüter ausgerichtet ist und auf den von nicht erfüllten Erwartungen an das von der Zielgesellschaft gehaltene Gesamtgebilde „Unternehmen“ und an die hieran ablaufenden tatsächlichen Beziehungen und Prozesse nur begrenzt geeignet ist. Im Mittelpunkt des unabhängigen Haftungssystems steht die Abgabe von bestimmten Garantien durch den Verkäufer, bei dem dieser erklärt, für die Richtigkeit bestimmter Sachverhalte einzustehen. Häufig werden in diesem Zusammenhang auch Aussagen zur Korrektheit von Jahresabschlüssen der Zielgesellschaft übernommen. Je nach Konstellation und Verhandlungsergebnis können diese sehr „weich“ formuliert werden und sich ggf. nur auf den ordnungsgemäßen Aufstellungsprozess beziehen. Es finden sich aber auch absolute Garantieerklärungen, nach denen der in Bezug genommene Jahresabschluss mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erstellt worden sei und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittele.</p>
<p style="text-align: justify;">Im vergangenen Jahr hatte das OLG Frankfurt (Urt. v. 7.5.2015 – Az. 26 U 35/12) über eine derartige sog. „harte“ Bilanzgarantie und die Rechtsfolgen einer Garantieverletzung zu entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht hat dabei die Garantierklärung zunächst nach den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB ausgelegt. Da die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Zielgesellschaft für den Mehrheitserwerb von Geschäftsanteilen typischerweise entscheidend für den Kaufentschluss ist, sei aus dem Blickwinkel eines objektiven Empfängerhorizonts davon auszugehen, dass nicht allein die sorgfältige Erstellung der Bilanz unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften garantiert sei, sondern dass der Jahresabschluss tatsächlich die Vermögenslage der Zielgesellschaft zum Stichtag vollständig und richtig wiedergibt. Eine Abweichung des tatsächlichen Vermögensstatus von dem in der Bilanz angegebenen Vermögensstatus zum Stichtag begründe unabhängig davon, ob der Fehler sich letztlich negativ auf den Vermögensstatus der Gesellschaft auswirke, die Haftung. Eine „harte“ Bilanzgarantie sei folglich so zu verstehen, dass die Referenzbilanz zum Stichtag die tatsächlichen Verhältnisse objektiv vollständig und korrekt widerspiegeln müsse, weshalb der Verkäufer auch für ihm nicht bekannte Schulden und Verbindlichkeiten bis zum Stichtag einzustehen habe; selbst wenn diese nach subjektiven Kriterien unter Berücksichtigung der bilanzrechtlich erforderlichen Aufstellungssorgfalt nicht erkennbar gewesen seien.</p>
<p style="text-align: justify;">Im konkreten Fall hatte sich das Gericht weiterhin dahingehend positioniert, dass der wegen der falschen Bilanzierung zu ersetzende Schaden sich nicht auf die Differenz zwischen den Kennziffern in der richtigen und der garantierten Bilanz belaufe (sog. Bilanzauffüllungsanspruch). Vielmehr hätten die Parteien im dortigen Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer so zu stellen sei, wie er bei richtiger Bilanzlegung zum Stichtag stünde. Wegen der Erheblichkeit der Bilanz für die Kaufpreisbildung bestünde der Schaden daher in der Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten und dem Kaufpreis, der hypothetisch ohne die Garantieverletzung ausgehandelt worden wäre.</p>
<p style="text-align: justify;">Der vom OLG Frankfurt vertretende Ansatz bedeutet für Transaktionspraxis letztlich zweierlei: Zum einen muss bei der Vereinbarung von harten Bilanzgarantien damit gerechnet werden, dass diese Zusage als objektive Aussage, d. h. unabhängig von der Sachverhaltskenntnis und hieran zustellende Sorgfaltsanforderungen des Verkäufers, interpretiert werden kann. Zum anderen wird man in Vermeidung von späteren Darlegungsschwierigkeiten in einem etwaigen Schadensersatzprozess darauf achten müssen, dass bei der Regelung der Rechtsfolgen einer solchen Garantieverletzung der zu ersetzende Schaden und die Ermittlungsmethode umfassend und klar im Unternehmenskaufvertrag definiert sind.</p>
<h4 style="text-align: justify;">Über den Autor:</h4>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kontakt</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.luther-lawfirm.com/menschen/berater/dr-andreas-blunk-mle.html">Dr. Andreas Blunk, MLE</a></strong><br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht</p>
<p style="text-align: justify;">c/o Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Berliner Allee 26<br />
30175 Hannover</p>
<p style="text-align: justify;">Tel.: + 49 511 5458 16564<br />
Fax: +49 511 5458 110<br />
<a href="mailto:andreas.blunk@luther-lawfirm.com">andreas.blunk@luther-lawfirm.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2016/02/02/auslegung-und-rechtsfolgen-harter-bilanzgarantien-beim-kauf-von-gesellschaftsanteilen/">Auslegung und Rechtsfolgen harter Bilanzgarantien beim Kauf von Gesellschaftsanteilen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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