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	<title>Kinderzuschlag Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Zugang erleichtert &#8211; Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Feb 2020 16:22:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/02/27/zugang-erleichtert-kinderzuschlag-jetzt-einfach-online-beantragen/">Zugang erleichtert &#8211; Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden –
schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung
dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser
zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten
Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der
Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein
wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das
Starke-Familien-Gesetz.&nbsp; </p>



<p>Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des
Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch
auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie
kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende
Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der
Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch
schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.</p>



<p>So funktioniert der Kinderzuschlag online</p>



<p>Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen,
können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per
Smartphone oder Tablet. Unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a>
finden sie über das&nbsp; Informationstool
„KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann
Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das
abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen
derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA
geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der
Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt
werden. </p>



<p>Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum
KiZ zu erleichtern</p>



<p>Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz
sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für
die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird.
Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den
zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen. „Arbeit soll sich lohnen,
denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten
gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich
der Antrag auf KiZ besonders für Alleinerziehende lohnt. Damit erhalten die
Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige
zusätzliche Unterstützung. Außerdem eröffnet sich mit dem KiZ-Anspruch der Zugang
zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder sowie zur
Gebührenbefreiung in der Kita“, erklärt Familienministerin Dr. Franziska
Giffey.</p>



<p>„Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen
unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können,“ so
Familienkassenchef Karsten Bunk. „Noch nie war es so einfach, KiZ zu
beantragen. Auch das Kindergeld bekommt man bei uns schon einfach und digital.
Zu allen Fragen beim KiZ und zum Online-Antrag beraten wir die Familien auch
gerne. Und wenn sie keine Zeit haben, zu uns zu kommen, gerne auch
ortsunabhängig mit unserer modernen KiZ-Videoberatung. Das Ganze folgt der
erklärten Ausrichtung meiner Organisation: Wir helfen Familien.“ </p>



<p>Seit einigen Wochen ist der Online-Antrag im Internet
abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon
140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum
Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen
der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr
positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und
werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So
plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller
während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung
zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche
Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.</p>



<p>Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a> und <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Informationen zum Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter&nbsp;<a href="http://www.arbeitsagentur.media/">www.arbeitsagentur.media</a></p>



<p><a href="http://www.twitter.com/bundesagentur">www.twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
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