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	<title>Kindergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Kindergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/12/20/kindergeld-und-kinderzuschlag-steigen-ab-januar-2025/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:31:15 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Januar 2025]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Die Familienkasse wird die höheren Beträge sofort umsetzen und pünktlich im Januar auszahlen“, so Martina Rauch, Leiterin der Familienkasse der BA. „Das erhöhte Kindergeld und der gestiegene Kinderzuschlag leisten einen Beitrag für die finanzielle Unterstützung von Familien.“ Mehr Kindergeld für Familien Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/12/20/kindergeld-und-kinderzuschlag-steigen-ab-januar-2025/">Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>„Die Familienkasse wird die höheren Beträge sofort umsetzen und pünktlich im Januar auszahlen“, so Martina Rauch, Leiterin der Familienkasse der BA. „Das erhöhte Kindergeld und der gestiegene Kinderzuschlag leisten einen Beitrag für die finanzielle Unterstützung von Familien.“</p>



<p><strong>Mehr Kindergeld für Familien</strong></p>



<p>Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.</p>



<p>Die aktuellen Auszahlungstermine können im Internet abgerufen werden.</p>



<p><strong>Erhöhung des Kinderzuschlags</strong></p>



<p>Ab dem 1. Januar 2025 steigt außerdem der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.</p>



<p>Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen unter&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" target="_blank" href="http://www.kinderzuschlag.de/">www.kinderzuschlag.de</a>&nbsp;herausfinden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.</p>



<p><strong>Gut zu wissen: Leistungen online beantragen</strong></p>



<p>Mit dem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Sie Anträge und Anliegen bei der Familienkasse schnell, sicher und bequem online erledigen. Alle aktuellen Informationen hierzu finden Sie unter&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" target="_blank" href="http://www.familienkasse.de/">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:<br>Facebook | Instagram | kununu | LinkedIn | X | XING | YouTube</p>



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<p></p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail: <a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



<p><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by Andrea Piacquadio on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/man-with-headphones-facing-computer-monitor-845451/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/12/20/kindergeld-und-kinderzuschlag-steigen-ab-januar-2025/">Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/18/kinderbonus-an-10-millionen-familien-ausgezahlt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2021 15:30:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienkasse zieht positive Bilanz Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen. Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/18/kinderbonus-an-10-millionen-familien-ausgezahlt/">Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Familienkasse zieht positive Bilanz</strong></p>



<p>Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.</p>



<p>Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.</p>



<p>In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.</p>



<p>Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.</p>



<p>Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.</p>



<p>Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>————————————————————————————————————–</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Twitter</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/18/kinderbonus-an-10-millionen-familien-ausgezahlt/">Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/07/ueber-eine-million-kindergeldfaelle-wechseln-in-die-zustaendigkeit-der-familienkasse-der-bundesagentur/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 08:24:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 Familienkassen in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA. Bis Ende 2016 war &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/07/ueber-eine-million-kindergeldfaelle-wechseln-in-die-zustaendigkeit-der-familienkasse-der-bundesagentur/">Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Familienkassen</a> in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesagentur für Arbeit</a> (<a href="http://www.familienkasse.de">FamKa </a>BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA.</p>



<p>Bis Ende 2016 war jede Behörde des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich zuständig, Kindergeld an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 eine große Strukturreform in Deutschland ein, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.</p>



<p><strong>Eine Million Kindergeldfälle</strong>: </p>



<p>Über 13.800 Behörden des öffentlichen Dienstes übertragen ihre Zuständigkeiten an die FamKa BA&nbsp;</p>



<p>Nicht alle öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Kindergeldfälle an die <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BA</a> zu übergeben. Deswegen hat die<a href="http://www.familienkasse.de"> Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BA</a> nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Projekt eingerichtet, um alle Behörden des öffentlichen Dienstes zu kontaktieren. Über 17.000 Behörden hat die FamKa BA mittlerweile angesprochen und über ihre attraktiven Angebote und Dienstleistungen informiert.</p>



<p>In den ersten Jahren der Verwaltungsreform nutzten überwiegend kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, ihre Kindergeldbearbeitung abzugeben. Inzwischen übertragen auch große Landesfamilienkassen mit über 200.000 Kindern die Kindergeldbearbeitung.</p>



<p>Über 13.800 Behörden haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Zum 1. Juli 2020 ist ein erster Meilenstein erreicht: Über eine Million Kindergeldfälle aus dem öffentlichen Dienst wechselten in die Zuständigkeit der <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> BA.</p>



<p><strong>Die Reform bringt Vorteile für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und deren Kindergeldberechtigte</strong></p>



<p>„Der beste Wechsel ist der, den die Kindergeldberechtigten bei der Zahlung des Kindergeldes gar nicht bemerken,“ sagt der Leiter der FamKa BA, Karsten Bunk. &#8222;Wir haben es bei jeder Übergabe geschafft, die laufenden Kindergeldzahlungen nicht zu unterbrechen und die Familien nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Jetzt können alle Familien von unseren Services profitieren. Und: Auch die abgebenden Behörden sind sehr zufrieden.“, so Bunk.</p>



<p>Ein großer Vorteil der Reform für die Kindergeldberechtigten ist, dass sie vom breiten Serviceangebot der <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mK</a><a href="http://www.familienkasse.de">a</a> BA profitieren können. Dazu zählen auch alle Onlineangebote unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familie</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">nkasse.</a><a href="http://www.familienkasse.de">de</a>: Kunden können Anträge stellen, Änderungen mitteilen sowie Bescheinigungen und Dokumente hochladen.</p>



<p><strong>Geringverdienende Eltern und Alleinerziehende</strong> &#8211; können darüber hinaus einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) geltend machen. Neben dem Kindergeld wird auch diese Familienleistung durch die <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mK</a><a href="http://www.familienkasse.de">a</a> BA ausgezahlt. Und auch hier lassen sich Anträge unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a> online erledigen. Eine erste Prüfung, ob Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen durchführen.</p>



<p>Nicht zuletzt profitieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vom Zuständigkeitswechsel: Deren Familienkassen entstehen nach der Abgabe an die FamKa BA keine Kosten mehr für die Kindergeldbearbeitung.&nbsp;</p>



<p><strong>Wann ist die Reform der Familienkassenlandschaft abgeschlossen?</strong></p>



<p><a href="http://www.familienkasse.de">Familienk</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ass</a><a href="http://www.familienkasse.de">en </a>des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene müssen ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Auch das Bundesverwaltungsamt, die größte Bundesfamilienkasse, hat jetzt seine Abgabebereitschaft signalisiert. Damit könnten wieder enorme Strukturkosten im Bundeshaushalt eingespart werden. Hier muss aber erst noch das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer zustimmen. Der Bund insgesamt würde damit zu Vorbild einer umfassenden Strukturreform.</p>



<p>Im Bereich der Länder und Kommunen können Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auch nach Ende des Jahres 2021 ihre Kindergeldfälle übertragen. Die BA hat hierfür mit modernen technischen Lösungen und IT-Schnittstellen die Voraussetzungen geschaffen. Die <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Fam</a><a href="http://www.familienkasse.de">Ka</a> BA unterstützt die abgebenden Institutionen und die Personalverantwortlichen bei einer reibungslosen und unkomplizierten Übergabe.</p>



<p>Weitere Informationen zur Familienkassenreform unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform">www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter</p>



<p>————————————————————————————————————</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/07/ueber-eine-million-kindergeldfaelle-wechseln-in-die-zustaendigkeit-der-familienkasse-der-bundesagentur/">Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Zugang erleichtert &#8211; Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/02/27/zugang-erleichtert-kinderzuschlag-jetzt-einfach-online-beantragen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Feb 2020 16:22:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Kinderzuschlag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/02/27/zugang-erleichtert-kinderzuschlag-jetzt-einfach-online-beantragen/">Zugang erleichtert &#8211; Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden –
schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung
dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser
zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten
Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der
Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein
wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das
Starke-Familien-Gesetz.&nbsp; </p>



<p>Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des
Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch
auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie
kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende
Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der
Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch
schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.</p>



<p>So funktioniert der Kinderzuschlag online</p>



<p>Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen,
können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per
Smartphone oder Tablet. Unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a>
finden sie über das&nbsp; Informationstool
„KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann
Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das
abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen
derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA
geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der
Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt
werden. </p>



<p>Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum
KiZ zu erleichtern</p>



<p>Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz
sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für
die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird.
Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den
zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen. „Arbeit soll sich lohnen,
denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten
gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich
der Antrag auf KiZ besonders für Alleinerziehende lohnt. Damit erhalten die
Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige
zusätzliche Unterstützung. Außerdem eröffnet sich mit dem KiZ-Anspruch der Zugang
zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder sowie zur
Gebührenbefreiung in der Kita“, erklärt Familienministerin Dr. Franziska
Giffey.</p>



<p>„Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen
unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können,“ so
Familienkassenchef Karsten Bunk. „Noch nie war es so einfach, KiZ zu
beantragen. Auch das Kindergeld bekommt man bei uns schon einfach und digital.
Zu allen Fragen beim KiZ und zum Online-Antrag beraten wir die Familien auch
gerne. Und wenn sie keine Zeit haben, zu uns zu kommen, gerne auch
ortsunabhängig mit unserer modernen KiZ-Videoberatung. Das Ganze folgt der
erklärten Ausrichtung meiner Organisation: Wir helfen Familien.“ </p>



<p>Seit einigen Wochen ist der Online-Antrag im Internet
abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon
140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum
Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen
der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr
positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und
werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So
plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller
während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung
zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche
Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.</p>



<p>Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a> und <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Informationen zum Mediendienst der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter&nbsp;<a href="http://www.arbeitsagentur.media/">www.arbeitsagentur.media</a></p>



<p><a href="http://www.twitter.com/bundesagentur">www.twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/02/27/zugang-erleichtert-kinderzuschlag-jetzt-einfach-online-beantragen/">Zugang erleichtert &#8211; Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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