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	<title>Grundsicherung Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Grundsicherung Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jan 2024 16:37:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung •&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Zahl der Klagen im Jahr 2023 erneut gesunken, leichter Anstieg bei Widersprüchen •&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,7 Prozent Im Jahr 2023 wurden 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche eingereicht. Das waren 2.959 Klagen weniger als in 2022 &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/01/15/rueckgang-bei-klagen-und-leichter-anstieg-der-widersprueche-in-der-grundsicherung/">Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung</em></strong></p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zahl der Klagen im Jahr 2023 erneut gesunken, leichter Anstieg bei Widersprüchen</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Widerspruchsquote in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung (gE) liegt bei rund 1,7 Prozent</p>



<p>Im Jahr 2023 wurden 47.934 Klagen und 425.359 Widersprüche eingereicht. Das waren 2.959 Klagen weniger als in 2022 (50.893) bzw. 21.503 Widersprüche mehr als in 2022 (403.856).</p>



<p>Vor allem Klagen in Bezug auf Aufhebung und Erstattung, Sonstige Gründe (zu denen u.a. Aufrechnung, Abführung an Dritte und Mitwirkung gehören) und Regelbedarf/Mehrbedarfe gingen weiter zurück. Bei Widersprüchen gab es nach Jahren des Rückgangs wieder einen leichten Anstieg, insbesondere in Hinblick auf Sonstige Gründe, Zugangsvoraussetzungen zum SGB II und Leistungsminderung. Hintergrund ist auch ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 40.000 auf 2.897.000.&nbsp;</p>



<p>Die Zahl der Klagen und Widersprüche gegen Leistungsminderungen ist weiterhin niedrig und bewegt sich unter dem Niveau von 2020. Während vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 noch knapp 3.927 Klagen und 39.894 Widersprüche eingelegt wurden, sank die Zahl auf 274 Klagen und 4.678 Widersprüche im vergangenen Jahr. Die Jobcenter haben im Jahr 2023 aber auch deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen, weil sich mit Einführung des Bürgergeldes die gesetzlichen Voraussetzungen geändert haben.</p>



<p><strong>Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcentern in gemeinsamer Einrichtung gering</strong></p>



<p>Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die im vergangenen noch 301 gE – also Jobcenter, die von der BA und den Kommunen in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden, – ermittelt werden. 2023 haben diese 21,7 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 365.482 Widersprüche und 38.648 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote stieg von 1,5 Prozent im Jahr 2022 auf 1,7 Prozent im Jahr 2023, die Klagequote blieb bei 0,2 Prozent. Die Quote ist ein Näherungswert, da etwa gegen denselben Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können.</p>



<p><strong>Erledigte Widersprüche und Klagen</strong></p>



<p>Die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jobcenter</a> haben im letzten Jahr über 419.552 Widersprüche entschieden. Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 138.470 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (62.123). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 40.158 Widersprüchen festgestellt.</p>



<p>60.057 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.</p>



<p><strong>Hinweise für Redaktionen</strong></p>



<p>&#8211; Die Jobcenter können in zwei verschiedenen Formen betrieben werden. In 300 Jobcentern, den sog. „gemeinsamen Einrichtungen“, arbeiten BA und die jeweilige Kommune zusammen und betreiben das Jobcenter gemeinsam. Der Gesetzgeber hat zudem für rund 100 Landkreise die Möglichkeit geschaffen, die Jobcenter in alleiniger Verantwortung zu betreiben (sog. „Jobcenter in kommunaler Trägerschaft“). Die BA ist an diesen Jobcentern nicht beteiligt.</p>



<p>&#8211; Die in dieser Presseinformation veröffentlichten Zahlen werden für beide Einrichtungsformen zusammen veröffentlicht, da auch die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft der BA nach festgelegten Kriterien Daten zu Widersprüchen und Klagen liefern. Einzige Ausnahme ist der Absatz zur Widerspruchs- und Klagequote: Die BA kennt die Zahl der verschickten Leistungsbescheide nur für die gemeinsamen Einrichtungen. Deswegen werden bei den rechnerischen Quoten nur die eingegangenen Widersprüche und Klagen der gemeinsam betriebenen Jobcenter berücksichtigt.</p>



<p>&#8211; Statistische Informationen zu Widersprüchen und Klagen im Internet: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&amp;topic_f=wuk-wuk">https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524068&amp;topic_f=wuk-wuk</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/01/15/rueckgang-bei-klagen-und-leichter-anstieg-der-widersprueche-in-der-grundsicherung/">Rückgang bei Klagen und leichter Anstieg der Widersprüche in der Grundsicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2023 08:23:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe. Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</em></strong></p>



<p>Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.</p>



<p>Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.</p>



<p>Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.</p>



<p>Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie hier: <a href="http://jobcenter.digital">http://jobcenter.digital</a></p>



<p>Das Bundeskabinett hatte mit dem &#8222;Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024&#8220; die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.</p>



<p><strong>Hintergrund SGB II</strong></p>



<p>Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.</p>



<p>Das <a href="https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgergeld</a> wird von den <a href="https://www.jobcenter-ge.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jobcentern</a> ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.</p>



<p>Quelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte">https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a> &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Neuregelungen in der Grundsicherung</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/30/neuregelungen-in-der-grundsicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Mar 2020 15:44:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialschutzpaket]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30. März 2020 Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung. Aussetzen der Vermögensprüfung Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/30/neuregelungen-in-der-grundsicherung/">Neuregelungen in der Grundsicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 30.
März 2020</p>



<p>Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein
Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der
sozialen Grundsicherung.</p>



<p><strong>Aussetzen der Vermögensprüfung</strong></p>



<p>Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen
Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein
erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten
behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den
Einsatz von Vermögen.</p>



<p><strong>Übernahme der Kosten der Unterkunft</strong></p>



<p>Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt
das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten.
Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020
beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt. </p>



<p><strong>Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig </strong></p>



<p>Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf
Monate bewilligt. </p>



<p>Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt
folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis
einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter
bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag
stellen.</p>



<p>Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen
in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: <a href="http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung">www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung</a></p>



<p>Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.</p>



<hr class="wp-block-separator has-css-opacity"/>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/30/neuregelungen-in-der-grundsicherung/">Neuregelungen in der Grundsicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/24/grundsicherung-beantragung-von-geldleistungen-wird-voruebergehend-erleichtert/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 13:31:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geldleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren. Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/24/grundsicherung-beantragung-von-geldleistungen-wird-voruebergehend-erleichtert/">Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p>Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu
Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen
Unterkunftskosten</p>



<p>Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend
einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das
gesetzgeberische Verfahren.</p>



<p>Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen
wichtigen Informationen</p>



<p>Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA)
informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung">www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung</a>
finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können
die erforderlichen Anträge abrufen. </p>



<p>In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine
Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene
geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite.</p>



<p>Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren</p>



<p>Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu
vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in
Kraft treten. </p>



<p>Nach aktuellem, vorläufigen Stand des
Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter
anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu
prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden.
Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen
Wohnung. </p>



<p>Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung</p>



<p>Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren
Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern
können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich
den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten
derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können
variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben
und wie deren Einkommenssituation ist.</p>



<p>Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt.
Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von
Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden. Dafür kann
es aber Kredite oder Zuschüsse geben. Informationen hierzu finden Sie unter
anderem auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des
Bundesfinanzministeriums. </p>



<p>Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer
sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten
Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit">www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit</a>.
</p>



<p>Aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf Twitter. </p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen
Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm">http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm</a></p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/24/grundsicherung-beantragung-von-geldleistungen-wird-voruebergehend-erleichtert/">Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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