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	<title>Familienkasse Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Familienkasse Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Familienkasse beschreitet neue Wege der Erleichterung für Familien</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/07/02/familienkasse-beschreitet-neue-wege-der-erleichterung-fuer-familien/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Jul 2024 12:15:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familien brauchen nach der Geburt ihres Kindes ab sofort nicht mehr selbst die Initiative für die Beantragung von Kindergeld ergreifen. Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/07/02/familienkasse-beschreitet-neue-wege-der-erleichterung-fuer-familien/">Familienkasse beschreitet neue Wege der Erleichterung für Familien</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Familien brauchen nach der Geburt ihres Kindes ab sofort nicht mehr selbst die Initiative für die Beantragung von Kindergeld ergreifen.</p>



<p>Vereinfachung für Familien mit Neugeborenen Seit Anfang des Jahres 2024 erhalten Familien direkt nach Geburt ihres Kindes ein Begrüßungsschreiben der Familienkasse mit einem QR-Code. Dieser führt über einen persönlichen Zugangscode direkt zu dem bereits größtenteils vorausgefüllten Onlineantrag auf Kindergeld. Der Antrag kann dann komplett papierlos eingereicht werden. Die Beifügung von Nachweisen ist nicht erforderlich.</p>



<p>Familien müssen ab sofort also nicht mehr selbst die Initiative ergreifen. Sie erhalten bereits kurze Zeit nach der Geburt des Kindes automatisch Post von der Familienkasse.</p>



<p>Digitale Angebote erleichtern den Zugang zu den Leistungen Die Angebote der Familienkasse sollen alle Anspruchsberechtigten erreichen und leicht zugänglich sein. Darum baut die Familienkasse ihre Online-Angebote kontinuierlich aus. Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag können komplett online über BundID eingereicht werden. Dort kann dann die bevorzugte Identifizierungsart gewählt werden (Bsp.: ELSTER, eID). Sämtliche Mitteilungen und Nachweise können direkt online übermittelt werden.</p>



<p>Hinweise zum Datenschutz sowie alle Informationen rund um die Leistungen der Familienkasse finden Sie online unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:</p>



<p>Facebook | Instagram | kununu | LinkedIn | X | XING | YouTube</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail: <a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by Christina Morillo on <a href="https://www.pexels.com/photo/group-of-people-on-a-conference-room-1181406/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/02/14/familienkasse-der-ba-zieht-bilanz-2022-gepraegt-von-zusaetzlichen-unterstuetzungsleistungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2023 11:07:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen. „Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/02/14/familienkasse-der-ba-zieht-bilanz-2022-gepraegt-von-zusaetzlichen-unterstuetzungsleistungen/">Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</em></strong></p>



<p></p>



<p>Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.</p>



<p>„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“</p>



<p><strong>Die Leistungen im Einzelnen:</strong></p>



<p>Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld&nbsp;und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.</p>



<p>Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.</p>



<p>Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.</p>



<p>Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die&nbsp; Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a> weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.</p>



<p>Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-rich is-provider-handler-einbetten wp-block-embed-handler-einbetten"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Klicke, um auf familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf zuzugreifen</a></p>
</div></figure>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p><br>————————————————————————————————————–</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p></p>



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		<title>Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift &#8211; dank ELSTER-Zertifikat</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/05/18/online-kindergeldantrag-ohne-ausdrucken-und-unterschrift-dank-elster-zertifikat/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2022 10:05:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift &#8211; dank ELSTER-Zertifikat Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhaltigkeit und reduziert Kosten. Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/05/18/online-kindergeldantrag-ohne-ausdrucken-und-unterschrift-dank-elster-zertifikat/">Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift &#8211; dank ELSTER-Zertifikat</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><em>Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift &#8211; dank ELSTER-Zertifikat</em></strong></p>



<p>Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhaltigkeit und reduziert Kosten.</p>



<p>Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.</p>



<p>Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt.</p>



<p>Mit diesem Angebot erreicht die Familienkasse einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen Online-Antrag.</p>



<p>Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.</p>



<p>Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf <a href="http://www.elster.de">www.elster.de</a>.</p>



<p>Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>————————————————————————-</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<h3 class="wp-block-heading"></h3>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by ICSA on <a href="https://www.pexels.com/photo/man-standing-in-front-of-people-1709003/" rel="nofollow">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/05/18/online-kindergeldantrag-ohne-ausdrucken-und-unterschrift-dank-elster-zertifikat/">Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift &#8211; dank ELSTER-Zertifikat</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/18/kinderbonus-an-10-millionen-familien-ausgezahlt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Jan 2021 15:30:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienkasse zieht positive Bilanz Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen. Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/18/kinderbonus-an-10-millionen-familien-ausgezahlt/">Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Familienkasse zieht positive Bilanz</strong></p>



<p>Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.</p>



<p>Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.</p>



<p>In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.</p>



<p>Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.</p>



<p>Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.</p>



<p>Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>————————————————————————————————————–</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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		<title>Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/22/kinderbonus-familienkasse-zieht-positive-zwischenbilanz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2020 11:58:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Familienkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbonus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/22/kinderbonus-familienkasse-zieht-positive-zwischenbilanz/">Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
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<p>Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat. Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist komfortabel online unter <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.familienkasse.de</a> „Veränderungen mitteilen“ möglich.</p>



<p>Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.familienkasse.de</a> unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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		<title>Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/07/ueber-eine-million-kindergeldfaelle-wechseln-in-die-zustaendigkeit-der-familienkasse-der-bundesagentur/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Aug 2020 08:24:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 Familienkassen in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA. Bis Ende 2016 war &#8230;</p>
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<p>Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Familienkassen</a> in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesagentur für Arbeit</a> (<a href="http://www.familienkasse.de">FamKa </a>BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA.</p>



<p>Bis Ende 2016 war jede Behörde des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich zuständig, Kindergeld an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 eine große Strukturreform in Deutschland ein, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.</p>



<p><strong>Eine Million Kindergeldfälle</strong>: </p>



<p>Über 13.800 Behörden des öffentlichen Dienstes übertragen ihre Zuständigkeiten an die FamKa BA&nbsp;</p>



<p>Nicht alle öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Kindergeldfälle an die <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BA</a> zu übergeben. Deswegen hat die<a href="http://www.familienkasse.de"> Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> <a href="https://www.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BA</a> nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Projekt eingerichtet, um alle Behörden des öffentlichen Dienstes zu kontaktieren. Über 17.000 Behörden hat die FamKa BA mittlerweile angesprochen und über ihre attraktiven Angebote und Dienstleistungen informiert.</p>



<p>In den ersten Jahren der Verwaltungsreform nutzten überwiegend kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, ihre Kindergeldbearbeitung abzugeben. Inzwischen übertragen auch große Landesfamilienkassen mit über 200.000 Kindern die Kindergeldbearbeitung.</p>



<p>Über 13.800 Behörden haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Zum 1. Juli 2020 ist ein erster Meilenstein erreicht: Über eine Million Kindergeldfälle aus dem öffentlichen Dienst wechselten in die Zuständigkeit der <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mKa</a> BA.</p>



<p><strong>Die Reform bringt Vorteile für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und deren Kindergeldberechtigte</strong></p>



<p>„Der beste Wechsel ist der, den die Kindergeldberechtigten bei der Zahlung des Kindergeldes gar nicht bemerken,“ sagt der Leiter der FamKa BA, Karsten Bunk. &#8222;Wir haben es bei jeder Übergabe geschafft, die laufenden Kindergeldzahlungen nicht zu unterbrechen und die Familien nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Jetzt können alle Familien von unseren Services profitieren. Und: Auch die abgebenden Behörden sind sehr zufrieden.“, so Bunk.</p>



<p>Ein großer Vorteil der Reform für die Kindergeldberechtigten ist, dass sie vom breiten Serviceangebot der <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mK</a><a href="http://www.familienkasse.de">a</a> BA profitieren können. Dazu zählen auch alle Onlineangebote unter <a href="http://www.familienkasse.de">www.familie</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">nkasse.</a><a href="http://www.familienkasse.de">de</a>: Kunden können Anträge stellen, Änderungen mitteilen sowie Bescheinigungen und Dokumente hochladen.</p>



<p><strong>Geringverdienende Eltern und Alleinerziehende</strong> &#8211; können darüber hinaus einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) geltend machen. Neben dem Kindergeld wird auch diese Familienleistung durch die <a href="http://www.familienkasse.de">Fa</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">mK</a><a href="http://www.familienkasse.de">a</a> BA ausgezahlt. Und auch hier lassen sich Anträge unter <a href="http://www.kinderzuschlag.de">www.kinderzuschlag.de</a> online erledigen. Eine erste Prüfung, ob Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen durchführen.</p>



<p>Nicht zuletzt profitieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vom Zuständigkeitswechsel: Deren Familienkassen entstehen nach der Abgabe an die FamKa BA keine Kosten mehr für die Kindergeldbearbeitung.&nbsp;</p>



<p><strong>Wann ist die Reform der Familienkassenlandschaft abgeschlossen?</strong></p>



<p><a href="http://www.familienkasse.de">Familienk</a><a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">ass</a><a href="http://www.familienkasse.de">en </a>des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene müssen ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Auch das Bundesverwaltungsamt, die größte Bundesfamilienkasse, hat jetzt seine Abgabebereitschaft signalisiert. Damit könnten wieder enorme Strukturkosten im Bundeshaushalt eingespart werden. Hier muss aber erst noch das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer zustimmen. Der Bund insgesamt würde damit zu Vorbild einer umfassenden Strukturreform.</p>



<p>Im Bereich der Länder und Kommunen können Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auch nach Ende des Jahres 2021 ihre Kindergeldfälle übertragen. Die BA hat hierfür mit modernen technischen Lösungen und IT-Schnittstellen die Voraussetzungen geschaffen. Die <a href="http://www.familienkasse.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Fam</a><a href="http://www.familienkasse.de">Ka</a> BA unterstützt die abgebenden Institutionen und die Personalverantwortlichen bei einer reibungslosen und unkomplizierten Übergabe.</p>



<p>Weitere Informationen zur Familienkassenreform unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform">www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform</a>.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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