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	<title>Bürgergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Bürgergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Leistungsminderungen in der Grundsicherung steigen in 2023</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/04/10/leistungsminderungen-in-der-grundsicherung-steigen-in-2023/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 11:41:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Leistungsminderungen in der Grundsicherung steigen in 2023 In 2023 Anstieg an Leistungsminderungen Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr 226.008 Leistungsminderungen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen, 77.520 mehr als im Jahr 2022. Betroffen davon waren 128.415 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 28.935 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt damit über dem Niveau der vorangegangenen drei Jahre, aber &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/04/10/leistungsminderungen-in-der-grundsicherung-steigen-in-2023/">Leistungsminderungen in der Grundsicherung steigen in 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Leistungsminderungen in der Grundsicherung steigen in 2023</em></strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zahl der Leistungsminderungen im vergangenen Jahr angestiegen</li>



<li>84,5 Prozent der Leistungsminderungen wurden wegen Nichterscheinen zu Terminen ausgesprochen</li>



<li>Rund 97 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bleiben von Leistungsminderungen unberührt</li>
</ul>



<p></p>



<p><strong>In 2023 Anstieg an Leistungsminderungen</strong></p>



<p>Die <a href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld">Jobcenter</a> haben im vergangenen Jahr 226.008 Leistungsminderungen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausgesprochen, 77.520 mehr als im Jahr 2022. Betroffen davon waren 128.415 erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 28.935 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt damit über dem Niveau der vorangegangenen drei Jahre, aber weiterhin deutlich unter dem vor der Pandemie. Im Jahr 2019 wurden noch 806.811 Leistungsminderungen ausgesprochen. Gründe für den Rückgang sind neben den Folgen der Corona-Pandemie auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2019 und die Neuregelung der Leistungsminderungen mit Einführung des Bürgergelds zum Jahr 2023. Die Differenz zum Vorjahr 2022 beruht aber insbesondere auf dem dort im 2. Halbjahr geltenden Sanktionsmoratorium. Während diesem war nur eine Minderung wegen einem Meldeversäumnis möglich, somit monatlich maximal 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.</p>



<p>Im Jahr 2023 mussten 2,6 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Leistungsminderung belegt werden. Im Vorjahr waren dies 2,7 Prozent. Damit kommen 97 von 100 Menschen mit Leistungsminderungen nicht in Berührung.</p>



<p><strong>Meldeversäumnisse machen 84,5 Prozent alle Leistungsminderungen aus</strong></p>



<p>Ursächlich für die Anzahl der Leistungsminderungen waren im Wesentlichen Meldeversäumnisse, das heißt, dass die Kundinnen und Kunden ohne wichtigen Grund nicht zu Terminen erschienen sind. Von Februar bis Dezember 2023 musste aus diesem Minderungsgrund 191.016 Leistungsminderungen ausgesprochen werden. Für Januar 2023 liegt keine Differenzierung nach Gründen vor. Das sind 84,5 Prozent aller Minderungen in 2023. 15.774 Minderungen mussten von Februar bis Dezember 2023 wegen des Minderungsgrunds &#8222;Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses&#8220; ausgesprochen werden.</p>



<p><strong>Bürgergeld bringt neue Regelungen für Leistungsminderungen</strong></p>



<p>Nach Auslaufen des Sanktionsmoratoriums müssen die Jobcenter mit Einführung des Bürgergelds zum Januar 2023 Leistungsminderungen wieder umfangreicher prüfen und gegebenenfalls aussprechen.</p>



<p>Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert. Die Leistungsminderung für ein Meldeversäumnis beträgt immer 10 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat.</p>



<p>Die Leistungen dürfen insgesamt um maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gemindert werden. Bis zu dieser Maximalhöhe können sich Minderungen aufaddieren. Kosten für Miete und Heizung dürfen nicht gekürzt werden.</p>



<p>Leistungsminderungen treten nicht ein, wenn im Einzelfall ein wichtiger Grund für das Verhalten vorliegt oder sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würden.</p>



<p>Im März 2024 wurden die Regelungen über Leistungsminderungen ergänzt. Neu hinzugekommen ist, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigten, die wiederholt die Zusammenarbeit verweigern und eine zumutbare Arbeit nicht aufnehmen, der Regelbedarf für bis zu zwei Monate entzogen werden kann.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



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<p>————————————————————————————————————–</p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2023 08:23:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe. Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</em></strong></p>



<p>Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.</p>



<p>Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.</p>



<p>Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.</p>



<p>Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie hier: <a href="http://jobcenter.digital">http://jobcenter.digital</a></p>



<p>Das Bundeskabinett hatte mit dem &#8222;Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024&#8220; die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.</p>



<p><strong>Hintergrund SGB II</strong></p>



<p>Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.</p>



<p>Das <a href="https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgergeld</a> wird von den <a href="https://www.jobcenter-ge.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jobcentern</a> ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.</p>



<p>Quelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte">https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a> &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/11/25/buergergeld-kommt-zum-1-januar-2023-ahuja-hoeherer-regelsatz-wird-automatisch-ausgezahlt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 13:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220; Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/11/25/buergergeld-kommt-zum-1-januar-2023-ahuja-hoeherer-regelsatz-wird-automatisch-ausgezahlt/">Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><em>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</em></strong></p>



<p><em><strong>Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen</strong></em>. Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.</p>



<p>Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen, erklärt dazu: &#8222;Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.&#8220;</p>



<p>Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.</p>



<p>Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.</p>



<p>Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. Vanessa Ahuja: &#8222;Das Bürgergeld bleibt eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Darauf bereiten wir uns nun vor und schulen unsere Kolleginnen und Kollegen.&#8220;</p>



<p><strong>Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge</strong></p>



<p>Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.</p>



<p>Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.</p>



<p>Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.</p>



<p><strong>Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel</strong></p>



<p>Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.</p>



<p>Das Bürgergeld-Gesetz muss noch veröffentlicht werden.</p>



<p><strong>Hintergrund SGB II</strong></p>



<p>Im Oktober 2022 bezogen in Deutschland 5.331.000 Menschen in 2.826.000 Bedarfsgemeinschaften Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.790.000), 1.678.000 von diesen arbeitslos. 1.541.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Die Grundsicherung bzw. ab 2023 das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.</p>



<p>Link auf <a href="http://www.jobcenter.digital">www.jobcenter.digital</a></p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



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