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	<title>Arbeitslosengeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Arbeitslosengeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/11/15/investitionen-in-die-zukunft-trotz-konjunktureller-belastungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Nov 2024 12:44:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[BA-Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Verwaltungsrat hat heute den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA), der sich aus den Beiträgen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmenden zur Arbeitslosenversicherung zusammensetzt, für das Jahr 2025 festgestellt. Der Haushalt schafft die notwendige Balance zwischen Kostenbewusstsein in konjunkturell herausfordernden Zeiten und Investitionen in die Transformationsbegleitung. Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitslose können sich darauf verlassen, dass auch &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/11/15/investitionen-in-die-zukunft-trotz-konjunktureller-belastungen/">Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p>Der Verwaltungsrat hat heute den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA), der sich aus den Beiträgen von Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmenden zur Arbeitslosenversicherung zusammensetzt, für das Jahr 2025 festgestellt. Der Haushalt schafft die notwendige Balance zwischen Kostenbewusstsein in konjunkturell herausfordernden Zeiten und Investitionen in die Transformationsbegleitung. Unternehmen, Beschäftigte und Arbeitslose können sich darauf verlassen, dass auch in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld alle notwendigen Förderungen ermöglicht werden.&nbsp; Der Haushalt der BA Deshalb setzt der Haushalt 2025 Schwerpunkte auf:</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Berufliche Weiterbildung zur Fachkräftesicherung</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Investitionen in die eigene Digitalisierung und Automatisierung und eine</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; kostenbewusste Bewirtschaftung wegen anhaltender wirtschaftlicher</p>



<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schwäche</p>



<p><strong>Einnahmen und Ausgaben</strong></p>



<p>Im Haushalt 2025 hat die BA Gesamteinnahmen von 46,5 Milliarden Euro und Ausgaben von 47,8 Milliarden Euro eingeplant. Das daraus resultierende Defizit wird durch eine Entnahme aus der Rücklage der BA ausgeglichen, so dass diese zum Jahresende 2025 voraussichtlich nur noch bei 1,5 Milliarden Euro liegen wird. Vor diesem Hintergrund wird BA 2025 konsequent kostenbewusst wirtschaften.</p>



<p><strong><em>1,6 Milliarden Euro mehr für Fachkräftesicherung</em></strong></p>



<p>Trotz der kostenbewussten Bewirtschaftung setzt der Verwaltungsrat ein klares Signal, dass keine notwendige Förderung an knappen Budgets scheitern wird. Die deutsche Wirtschaft befindet sich aktuell in einer Hochphase der Transformation und gleichzeitig in einem konjunkturell extrem fordernden Umfeld. Da ist Verlässlichkeit notwendig und wichtig. So werden für die aktive Arbeitsförderung im Jahr 2025 rund 12,0 Milliarden Euro bereitgestellt. Das ist ein Plus von gut 1,6 Milliarden Euro gegenüber den Ausgaben in 2024. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fachkräftesicherung. Für die berufliche Weiterbildung werden 3,4 Milliarden Euro bereitgestellt, davon allein 1,3 Milliarden Euro für die Qualifizierung beschäftigter Menschen.</p>



<p>Im Haushalt sind darüber hinaus 900 Millionen Euro für die Übernahme der Verantwortung für Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen für Leistungsberechtigte im Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) enthalten, die bis einschließlich 2024 noch durch die steuerfinanzierten Jobcenter geleistet wurden.</p>



<p><strong><em>Fast 900 Millionen Euro für Digitalisierung und Automatisierung</em></strong></p>



<p>Für die IT und damit auch für die weitere Digitalisierung der Dienstleistungen der BA werden 886 Millionen Euro eingeplant. Die BA wird das bereits breite Portfolio an Online-Angeboten weiter ausbauen, um Kundinnen und Kunden einen einfachen Zugang zu vielen Dienstleistungen zu ermöglichen und damit den Bürokratieabbau weiter zu forcieren. Bereits jetzt können Kundinnen und Kunden alle wesentlichen Dienstleistungen online nutzen, darunter auch 67 für das Online-Zugangsgesetz relevante Angebote.</p>



<p><strong><em>Hohe Ausgaben beim Arbeitslosengeld</em></strong></p>



<p>Insbesondere die in diesem Jahr steigende Arbeitslosigkeit belastet den BA-Haushalt. Hinzu kommen höhere Leistungsansprüche durch gestiegene Löhne und Gehälter. Der Haushaltsplan für 2025 sieht hierfür insgesamt Ausgaben von 22,1 Milliarden Euro vor, in etwa die Größenordnung der Ausgaben für das Jahr 2024. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 lagen die Ausgaben noch bei 18,8 Milliarden Euro. Als Grundlage für die Planung gilt die Herbstprognose der Bundesregierung. Diese erwartet im Jahresdurchschnitt 2025 2,76 Millionen Arbeitslose.</p>



<p><strong><em>Wirtschaftliche Schwächephase und gesetzlich zugeordnete Aufgaben belasten den BA-Haushalt</em></strong></p>



<p>Die wirtschaftliche Schwächephase hat mittlerweile den Arbeitsmarkt deutlich erfasst und führt auch im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zu Belastungen. Hinzu kommen neue, gesetzlich zugeordnete Aufgaben. Die BA wird deshalb in 2025 die geplanten Ausgaben auch durch eine Entnahme aus ihrer Rücklage finanzieren müssen.</p>



<p><em><strong>Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärt:</strong></em></p>



<p>„Die Bundesagentur für Arbeit muss – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – in der Lage sein, Menschen vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Sie muss sich für Krisen wappnen und eine ausreichende Rücklage aufbauen können. Dies gelingt nicht, weil die Bundesregierung ihr stetig neue Aufgaben übertragen und Kosten vom Bundeshaushalt in die Beitragskasse verlagert hat. Damit muss Schluss sein. Gleichzeitig muss auch die Bundesagentur für Arbeit selbst wirtschaftlich, sparsam und produktiv arbeiten. Dazu gehören in schwierigen Zeiten eine konsequente Konzentration auf das Kerngeschäft, Unterstützung durch Digitalisierung sowie effiziente Strukturen und Prozesse.“</p>



<p><em><strong>Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärt:</strong></em></p>



<p>Vorstand und Verwaltungsrat sind sich einig, dass eine handlungsfähige BA in diesen turbulenten Zeiten Anker sein muss für Menschen, die nach dem Jobverlust rechtzeitig ihr Geld brauchen. Weil Arbeit gesellschaftliche Teilhabe garantiert und der Verlust von Arbeit immer ein Tiefpunkt im Leben der Betroffenen ist, müssen wir Ressourcen für Beratung und Vermittlung vorhalten, damit niemand mit seiner Not vor verschlossenen Türen steht. Die Förderung und Qualifizierung der Menschen muss für jede Lebenslage passgenau individuell möglich gemacht werden. Was es dafür nicht braucht, sind Einsparungen, die zu Lasten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen. Wir haben uns deshalb für eine dringend notwendige personelle Aufstockung eingesetzt. Eine handlungsfähige und krisenfeste Bundesagentur für Arbeit ist nicht nur ein Sicherheitsanker, sondern eine tragende Säule unserer Demokratie.“</p>



<p><em><strong>Die Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles erklärt:</strong></em></p>



<p>„Der BA-Haushalt für das Jahr 2025 steht unter der Prämisse der Handlungsfähigkeit trotz konjunktureller Belastungen. Wir erwarten aufgrund der wirtschaftlichen Schwäche und wegen der Übernahme weiterer Aufgaben ein Minus im kommenden Jahr. Deshalb werden wir sehr kostenbewusst wirtschaften – aber ohne Einschnitte bei der Unterstützung für unsere Kundinnen und Kunden. Wir investieren mehr in qualifizierende und integrierende Angebote sowie in den weiteren Ausbau unserer Online-Angebote. Wir wollen unsere Anstrengungen in der Beratung und Vermittlung fokussieren, damit Arbeitslosigkeit möglichst gar nicht erst entsteht. Wir nehmen unsere Verantwortung für einen zielgerichteten Einsatz der Beitragsgelder wahr. Dazu gehört auch, dass wir uns gegen weitere Aufgabenübernahmen durch die Politik aussprechen.“</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter<a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-discuss-about-graphs-and-rates-3184292/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/11/15/investitionen-in-die-zukunft-trotz-konjunktureller-belastungen/">Investitionen in die Zukunft trotz konjunktureller Belastungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/06/02/unterstuetzung-in-der-krise-einmalzahlungen-und-sofortzuschlaege-von-familienkasse-jobcenter-und-agentur-fuer-arbeit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Jun 2022 15:01:30 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitslosigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Heizkostenzuschuss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt. &#8230;</p>
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<p><strong><em>Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit</em></strong></p>



<p>Am 27.05.2022 ist das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz verkündet worden. Bereits zuvor ist das Heizkostenzuschussgesetz beschlossen worden. Mit diesen Gesetzen werden Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Leistungen der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen, eine Reihe von Entlastungen ausgezahlt.</p>



<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofortzuschlag für Kinder</strong></p>



<p>Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli 2022 pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des Kinderzuschlages. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat.</p>



<p>Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.</p>



<p><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kinderbonus 2022</strong></p>



<p>Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus 2022 vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte Familien in Höhe von 100 Euro ausgezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.</p>



<p>Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1.6.2022 keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.</p>



<p><strong>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einmalzahlung in der Grundsicherung</strong></p>



<p>Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim Jobcenter muss nicht gestellt werden.</p>



<p>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Einmalzahlung für Energiekosten im <strong>Arbeitslosengeld</strong></p>



<p>Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden.</p>



<p>Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.</p>



<p><strong>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Heizkostenzuschuss</strong></p>



<p>Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.</p>



<p>Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2022.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



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<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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<p>Photo by ICSA on <a href="https://www.pexels.com/photo/man-standing-in-front-of-people-1709003/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/06/02/unterstuetzung-in-der-krise-einmalzahlungen-und-sofortzuschlaege-von-familienkasse-jobcenter-und-agentur-fuer-arbeit/">Unterstützung in der Krise: Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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