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	<title>Arbeitnehmer Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Arbeitnehmer Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Arbeitsmarkt im April 2023 &#8211; Frühjahrsbelebung bleibt weiter schwach</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/04/28/arbeitsmarkt-im-april-2023-fruehjahrsbelebung-bleibt-weiter-schwach/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2023 09:34:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arbeitsmarkt im April 2023 &#8211; Frühjahrsbelebung bleibt weiter schwach &#8222;Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung&#8220;, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg. Arbeitslosenzahl im &#8230;</p>
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<p><em><strong>Arbeitsmarkt im April 2023 &#8211; Frühjahrsbelebung bleibt weiter schwach</strong></em></p>



<p>&#8222;Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt bleibt auch im April schwach. Einer der Gründe dafür ist die träge Konjunktur. Insgesamt befindet sich der Arbeitsmarkt aber in einer stabilen Verfassung&#8220;, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.</p>



<p>Arbeitslosenzahl im April:</p>



<p>-8.000 auf 2.586.000</p>



<p>Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:</p>



<p>+276.000</p>



<p>Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:</p>



<p>unverändert bei 5,7 Prozent</p>



<p><strong><em>Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit</em></strong></p>



<p>Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im April 2023 gegenüber dem Vormonat auf 2.586.000 gesunken. Der Rückgang fiel mit 8.000 schwach aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen daher um 24.000 zugenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 276.000 höher. Auch ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich angestiegen, allerdings weniger stark. Die Arbeitslosenquote liegt im April 2023 wie im März bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,7 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.</p>



<p>Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 gestiegen. Sie lag im April 2023 bei 3.445.000 Personen. Das waren 389.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung um 34.000 über dem Vorjahreswert gelegen.</p>



<p><strong><em>Kurzarbeit</em></strong></p>



<p>Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. April für 36.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.</p>



<p>Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 162.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme im Februar wieder etwas zugenommen.</p>



<p><strong><em>Erwerbstätigkeit und Beschäftigung</em></strong></p>



<p>Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 gestiegen. Mit 45,72 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 449.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2023 um 46.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 371.000 auf 34,61 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,41 Millionen Personen hatten im Februar 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 278.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,25 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.</p>



<p><strong><em>Arbeitskräftenachfrage</em></strong></p>



<p>Im April waren 773.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 79.000 weniger als vor einem Jahr. Die gemeldete Kräftenachfrage befindet sich seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt in einem Abwärtstrend. Insgesamt zeigt sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen aber noch auf vergleichsweise hohem Niveau. Der BA-Stellenindex (BA-X) &#8211; ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt &#8211; sank im April 2023 um 1 Punkt auf 124 Punkte. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -14 Punkte.</p>



<p><em><strong>Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit</strong></em></p>



<p>768.000 Personen erhielten im April 2023 Arbeitslosengeld, 51.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.915.000. Gegenüber April 2022 war dies ein Anstieg um 375.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.</p>



<p><strong><em>Ausbildungsmarkt</em></strong></p>



<p>Von Oktober 2022 bis April 2023 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 336.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 3.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 181.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 472.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 6.000 mehr als vor einem Jahr. 290.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.</p>



<p>Mehr Informationen und viele Onlineangebote wie Check-U, das Erkundungstool für Ausbildung und Studium der BA, gibt es auf der Internetseite <a href="http://www.arbeitsagentur.de">www.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter <a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p></p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by Riccardo on <a href="https://www.pexels.com/photo/group-of-people-inside-building-301930/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/04/28/arbeitsmarkt-im-april-2023-fruehjahrsbelebung-bleibt-weiter-schwach/">Arbeitsmarkt im April 2023 &#8211; Frühjahrsbelebung bleibt weiter schwach</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/05/23/betreuung-aus-einer-hand-jobcenter-ab-juni-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-zustaendig/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 May 2022 09:02:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II). Aufenthaltstitel notwendig Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt &#8230;</p>
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<p><strong><em>Betreuung aus einer Hand: Jobcenter ab Juni für Geflüchtete aus der Ukraine zuständig</em></strong></p>



<p>Die Menschen, die seit Februar 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, werden ab 1. Juni von den Jobcentern betreut. Sie wechseln vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung (SGB II).</p>



<p><strong>Aufenthaltstitel notwendig</strong></p>



<p>Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können bereits jetzt gestellt werden. Über den Antrag wird entschieden, wenn die gesetzlichen Regelungen für den Rechtskreiswechsel feststehen. Gesetzliche Voraussetzung für den Bezug von SGB II-Leistungen ist eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 AufenthG und eine erkennungsdienstliche Behandlung, also eine zweifelsfreie Klärung der Identität, oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Ersatzbescheinigungen, die die Ausländerbehörde bis zum 31.05.2022 ausgestellt hat, dürfen bis zum 31.10.2022 anerkannt werden.</p>



<p>Zusätzlich müssen die weiteren Voraussetzungen zum Bezug der Grundsicherung wie Hilfebedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit vorliegen. Für die Antragstellung sollte ein Termin vereinbart werden, damit bei Bedarf eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher bestellt werden kann.</p>



<p>Solange die geflüchteten Menschen noch nicht von den Jobcentern betreut werden, können sie sich zur Beratung und Unterstützung für den Einstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin an die Agentur für Arbeit wenden. Die Service-Hotline in ukrainischer und russischer Sprache ist unter 0911 178-7915 erreichbar.</p>



<p><strong>Alle Hilfen aus einer Hand</strong></p>



<p>Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter unterstützen alle Menschen mit Fluchterfahrung gleichermaßen &#8211; unabhängig von ihrer Herkunft. Für die Geflüchteten aus der Ukraine erhöht sich durch den Übergang vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung die Höhe des Regelsatzes und es werden die tatsächlichen Kosten für die Unterkunft übernommen. Zusätzlich werden die Menschen in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen.</p>



<p>Die Jobcenter beraten und unterstützen dazu beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. In einem ersten Schritt erhalten die geflüchteten Menschen bei Bedarf Unterstützung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen. Danach sind Unterstützung bei der Vermittlung in Beschäftigung, Qualifizierung und Weiterbildung und auch Unterstützung bei der Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen möglich. Ziel ist es, die Menschen ausbildungsadäquat zu vermitteln.</p>



<p>Bundestag und Bundesrat haben die gesetzlichen Bestimmungen bereits entschieden. Damit das Gesetz gültig wird, muss es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.</p>



<p>Der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann auch online gestellt werden. Der Antrag findet sich hier: <a href="https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/">https://web.arbeitsagentur.de/sgb2ka/ka-ui/pc/</a></p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>————————————————————————-</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p></p>



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<p>Photo by ICSA on <a href="https://www.pexels.com/photo/man-standing-in-front-of-people-1709003/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/05/06/neue-vorstaendin-vanessa-ahuja-hat-ihre-arbeit-in-nuernberg-aufgenommen/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2022 15:09:55 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nürnberg]]></category>
		<category><![CDATA[Vanessa Ahuja]]></category>
		<category><![CDATA[Zukunft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen Vanessa Ahuja ist seit dem 1. Mai 2022 offiziell im Amt. Am 2. Mai 2022 hat sie ihre Arbeit in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen. Die 53-jährige Arbeitsmarktexpertin wechselt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Nürnberg und wird in &#8230;</p>
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<p>Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen</p>



<p>Vanessa Ahuja ist seit dem 1. Mai 2022 offiziell im Amt.</p>



<p>Am 2. Mai 2022 hat sie ihre Arbeit in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen.</p>



<p>Die 53-jährige Arbeitsmarktexpertin wechselt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Nürnberg und wird in ihrem Ressort „Leistungen und Internationales“ unter anderem die Umsetzung des geplanten Bürgergeldes verantworten. Auch die Fachkräftezuwanderung sowie die Leistungen der Familienkasse fallen in den Zuständigkeitsbereich der neuen Vorständin.&nbsp;</p>



<p>Mit Vanessa Ahuja besteht der Gesamtvorstand der BA nunmehr erstmals aus vier Mitgliedern.</p>



<p>In den kommenden Monaten wird es weitere Wechsel an der Spitze der Nürnberger Behörde geben. Nach Vorschlag des Verwaltungsrats vom 8. April 2022 und bereits erfolgter Zustimmung im Bundeskabinett wird Andrea Nahles nach der offiziellen Ernennung durch den Bundespräsidenten im August auf Detlef Scheele als Vorsitzende des Vorstands der BA folgen. Scheele geht Ende Juli in den Ruhestand.</p>



<p>Im Oktober nimmt mit Dr. Katrin Krömer ein weiteres neues Vorstandsmitglied ihre Arbeit auf. Dr. Katrin Krömer folgt auf Christiane Schönefeld, die ebenfalls in den Ruhestand wechselt.</p>



<p>Daniel Terzenbach, bereits seit 2019 amtierender Vorstand, komplettiert das neue Spitzenteam der Bundesagentur für Arbeit.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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<p>Photo by fauxels on <a href="https://www.pexels.com/photo/photo-of-people-doing-handshakes-3183197/" rel="nofollow">Pexels.com</a></p>
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		<title>Corona- Homeoffice und der Datenschutz &#8211; Was muss man wissen?</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/27/corona-homeoffice-und-der-datenschutz-was-muss-man-wissen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 15:00:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Corona- Homeoffice und der Datenschutz – Was muss man wissen? Derzeit befinden sich viele Angestellte im Homeoffice, obwohl dies eigentlich von ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung so nicht geplant war. Aufgrund der der zeitigen Corona- Pandemie sind jedoch auch Familienmitglieder der Arbeitnehmer zu Hause, und nicht jeder Arbeitnehmer hat den Luxus in seiner Wohnung noch &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/27/corona-homeoffice-und-der-datenschutz-was-muss-man-wissen/">Corona- Homeoffice und der Datenschutz &#8211; Was muss man wissen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong> Corona- Homeoffice und der Datenschutz – Was muss man wissen? </strong></p>



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<p>Derzeit befinden sich viele Angestellte im Homeoffice,
obwohl dies eigentlich von ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung so nicht
geplant war. Aufgrund der der zeitigen Corona- Pandemie sind jedoch auch
Familienmitglieder der Arbeitnehmer zu Hause, und nicht jeder Arbeitnehmer hat
den Luxus in seiner Wohnung noch zusätzlich ein eigenes Arbeitszimmer zu haben.
Beim Homeoffice darf man jedoch die Themen Datenschutz und Datensicherheit nicht
vernachlässigen. Denn auch hier gelten die gleichen Regeln zum Datenschutz wie
im Büro. </p>



<p><strong><em>Datenschutzrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers </em></strong></p>



<p>Ein Mitarbeiter wird im Homeoffice spätestens, wenn er den
dienstlichen Internetzugang nutzt, mit personenbezogenen Daten arbeiten, so
dass den datenschutzrechtlichen Anforderungen genüge getan werden muss. Durch
das Homeoffice verringern sich die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers und
die Gefahr von unberechtigten Zugriffen auf geschützte Daten steigt. Der Arbeitgeber
bleibt jedoch voll für die Daten einschließlich ihrer Sicherheit verantwortlich,
so dass es notwendig ist, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (Art.
32 DSGVO). </p>



<p><strong><em>Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben </em></strong></p>



<p>Die IT- Ausstattung muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten
zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber hat auch sicherzustellen, dass die
Festplatten und USB- Sticks entsprechend verschlüsselt sind. Zugriffe auf das
vom Arbeitgeber bereitgestellte IT-System sowie die Betriebssysteme müssen mit
einem Kennwort versehen werden. Der Arbeitnehmer muss diese Kennwörter
entsprechend geheim halten und darf diese unbefugten Dritten nicht offenbaren.
Auch Familienmitglieder dürfen keinen Zugang auf die betriebliche EDV oder die
betrieblichen Unterlagen erlangen. Der Arbeitgeber kann die private Nutzung der
zur Verfügung gestellten Geräte, wie z.B. ein Notebook, für den Homeoffice-
Platz auch ganz verbieten. Der Heimarbeitsplatz sollte in der Wohnung des
Mitarbeiters in einem eigenen abschließbaren Raum sein. Sofern dies nicht
möglich ist, muss der Arbeitnehmer sicherstellen, dass nicht von Dritten
betriebliche Daten erfahren bzw. einsehbar sind. So muss der Arbeitnehmer zum
Beispiel den verwendeten Computer sperren, auch wenn er seinen Heimarbeitsplatz
nur kurzzeitig, etwa für einen Toilettengang, verlässt. Nicht vergessen sollte
man, dass auch beim Telefonieren die datenschutzrechtlichen Regelungen
eingehalten werden müssen. Dienstliche Telefonate in der Gegenwart von Dritten,
wie Familienmitgliedern, müssen vermieden werden. Auch sollte es eine klare
Regelung geben, was mit sensiblen Unterlagen und Ausdrucken, die vernichtet
werden sollen, passieren soll. Gegebenenfalls muss hier dem Arbeitnehmer ein Shredder
oder eine Datentonnen zur Verfügung gestellt werden. </p>



<p><strong><em>Die „Richtlinie für das Homeoffice“</em></strong></p>



<p>Jedem Arbeitgeber ist anzuraten, den Datenumgang in einer
speziellen „Richtlinie für das Homeoffice“ zu regeln. Eine solche Richtlinie
kann weder durch das Direktionsrecht noch durch eine Betriebsvereinbarung
ersetzt werden, da die Richtlinie Kontrollrechte vor Ort vorsieht und somit in
das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift. Hierzu ist jedoch
weder der Arbeitgeber noch der Betriebsrat befugt.&nbsp; </p>



<p><a href="http://www.loewenheimlaw.com"><strong>Melanie Ströbel, Rechtsanwältin</strong></a></p>



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