Arbeitgeber möchten bei Kündigungen schnell Rechtssicherheit erlangen. Arbeitnehmer haben das Interesse, dass sie bei einer Kündigung einigermaßen finanziell abgesichert sind bzw., dass die Gründe der Kündigung überprüft werden können. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.9.2014 (2 AZR 788/13). Ein Arbeitgeber hatte in dem vom BAG entschiedenen Fall dem Arbeitnehmer den …
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