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	<title>COVID-19 Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>COVID-19 Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Schon geimpft?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Oct 2021 13:38:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Medizinrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Die Frage nach dem Impfstatus könnte in den nächsten Wochen öfters gestellt werden. Geimpft – getestet – genesen. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäneregeln gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Ein Stück Normalität ist in den Alltag vieler Menschen zurückgekehrt. Auch die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kehren vom Homeoffice &#8230;</p>
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<p><strong>Autorin:</strong><br><a href="https://www.rpmed.de/michaela-hermes.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Michaela Hermes</a>, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht</p>



<p>Die Frage nach dem Impfstatus könnte in den nächsten Wochen öfters gestellt werden. Geimpft – getestet – genesen. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Quarantäneregeln gelten für Geimpfte und Genesene nicht mehr. Ein Stück Normalität ist in den Alltag vieler Menschen zurückgekehrt. Auch die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kehren vom Homeoffice an ihren Arbeitsplatz zurück. Arbeitgeber sind der Ansicht, durch die Abfrage des Impfstatus ihre Mitarbeiter und Kunden vor Ansteckungsrisiken (Fürsorge- und Schutzpflicht, § 613 BGB, § 3 ArbSchG) besser schützen zu können. Ist die Frage nach dem Impfstatus erlaubt?</p>



<p>Impfstatus ist ein Gesundheitsdatum</p>



<p>Der Impfstatus ist ein Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Gesundheitsdaten zählen zu den speziell geschützten besonderen Arten personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt. Wenige, in Art. 9 Abs. 2 DSGVO genannte, Ausnahmen erlauben die Verarbeitung.</p>



<p>Für einige Berufsgruppen aus dem medizinischen Bereich, beispielsweise bei Beschäftigten in Arztpraxen oder Krankenhäuern darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen und die Daten verarbeiten (§ 23a Infektionsschutzgesetz &#8211; IfSG). Eine Erlaubnis zur Erhebung des Impfstatus ist jedoch beschränkt auf die in § 23 Abs. 3 IfSG genannten Anwendungsbereiche.</p>



<p>Sind die Beschäftigten nicht im Gesundheitsbereich tätig, richtet sich die Erforderlichkeit der Abfrage des Corona-Impfstatus nach § 26 Abs. 3 BDSG, Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO. Die&nbsp;<a href="https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20210331_entschliessung_impfdatenverarbeitung.pdf" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Datenschützer</a>&nbsp;legen das Merkmal der Erforderlichkeit eng aus. Eine Datenverarbeitung ist im Einzelfall nur dann erforderlich, wenn sie zur Erfüllung der rechtlichen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis unabdingbar ist. Regelmäßig wird zur „Ausübung von Rechten oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten aus dem Arbeitsrecht“ i.S.d. § 26 Abs. 3 S. 1 BDSG die Datenverarbeitung des Impfnachweises mangels wirksam vereinbarter oder vertraglicher Pflicht nicht erforderlich sein, zumal das „schutzwürdige Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung“ überwiegen dürfte. &nbsp;</p>



<p>Die Erfüllung der dem Arbeitgeber auferlegten Arbeitsschutzmaßnahmen lässt sich durch ein ausreichendes Hygienemanagement nach Auffassung der Datenschützer auch ohne die Abfrage des Impfstatus bewerkstelligen. Der <a href="https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Personalwesen/Inhalt/Corona/Corona.html" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW</a> sieht derzeit keine Möglichkeit nach dem Impfstatus zu fragen. Für die Erhebung des Impfstatus durch Arbeitgeber, die nicht unter besondere Spezialnormen fallen, bestehe keine Rechtsgrundlage. Solange es also keine Impfpflicht gibt, dürfe die Frage nach dem Impfstatus auch arbeitsrechtlich keine Konsequenzen haben. Folglich dürfen Impfbescheinigungen auch nicht mit zur Personalakte genommen werden.</p>



<p></p>



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		<title>Förderung wirksamer Teamarbeit in einer von COVID-19 geprägten Arbeitswelt &#8211; Vier Ansätze zur Steigerung der langfristigen Effektivität</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 May 2021 09:05:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Assessment]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Tulsa OKLAHOMA, 11. Mai 2021 – Ein Jahr, nachdem im Zuge der COVID-19-Pandemie erstmals Einschränkungen wie Homeoffice-Pflicht und Büroschließungen eingeführt wurden, haben sich die Zusammenarbeit im Team und die täglichen Büroabläufe drastisch verändert. Hogan Assessments, der globale Marktführer für Persönlichkeitstests und Beratungsdienste für Führungskräfte, hat während der Pandemie drei häufige Herausforderungen beobachtet, mit denen Teams &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Tulsa OKLAHOMA, 11. Mai 2021</strong> – Ein Jahr, nachdem im Zuge der COVID-19-Pandemie erstmals Einschränkungen wie Homeoffice-Pflicht und Büroschließungen eingeführt wurden, haben sich die Zusammenarbeit im Team und die täglichen Büroabläufe drastisch verändert. <a href="https://hoganassessments.eu/">Hogan Assessments</a>, der globale Marktführer für Persönlichkeitstests und Beratungsdienste für Führungskräfte, hat während der Pandemie drei häufige Herausforderungen beobachtet, mit denen Teams in Unternehmen heute zurechtkommen müssen: räumliche Distanz (Teams sind verteilt und arbeiten virtuell), neue Teamzusammensetzung (Entlassungen und Neuorganisation haben zu personellen Veränderungen im Team geführt) und neue Prioritäten (Teams sollen sich auf neue Prioritäten konzentrieren anstatt auf die jährlichen Geschäftspläne).</p>



<p>Unabhängig von den aktuellen Herausforderungen ist es wichtig, die Werte und Verhaltensnormen von Teams neu abzustimmen. Ebenso müssen gewünschte Verhaltensweisen gestärkt und Agilität und Anpassungsfähigkeit sichergestellt werden. Nur so können Teams weiterhin effektiv und wettbewerbsfähig bleiben. Laut Hogan gibt es vier verschiedene Ansätze, die die langfristige Effektivität eines Teams steigern können.</p>



<p><strong>Auswirkungen und Veränderungen anerkennen</strong></p>



<p>Diskutieren Sie die Vorteile und Herausforderungen, die mit der virtuellen Arbeit einhergehen – sowohl auf persönlicher als auch beruflicher Ebene. Sprechen Sie darüber, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Zusammenhang gut fanden und was ihnen schwer fiel. Sie sollten auch erörtern, welche Auswirkungen dies auf das Team hatte und was das Team benötigt, um weiterhin effektiv zu arbeiten.&nbsp;</p>



<p>Wenn sich die Zusammensetzung des Teams verändert hat oder neue Prioritäten gelten, sollte auch diskutiert werden, wie die Arbeit neu verteilt wurde und wie das Team eine reibungslose Übertragung von Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedern gewährleisten kann. Tauschen Sie auch Ideen darüber aus, wie neue Teammitglieder effektiv integriert werden können.&nbsp;</p>



<p><strong>Werte des Teams und damit verbundene Kultur stärken</strong><strong></strong></p>



<p>Werte bilden die Grundlage für die Kultur und Verhaltensnormen eines Teams.&nbsp;Indem Sie die Teamwerte und mögliche aktuelle oder zukünftige Lücken in der Unternehmenskultur genau umreißen, können Sie den Zusammenhalt im Team fördern. Die<a href="https://www.hoganassessments.com/assessment/motives-values-preferences-inventory/"> Hogan Motives, Values, Preferences Inventory (kurz MVPI) ermittelt die Kernziele, Werte, Motivationen und Interessen, die sich auf das Erfolgsstreben von Kandidaten auswirken. Anhand dieser Daten kann ein Team erörtern, welche Werte sich auf die aktuelle Teamkultur auswirken – und überlegen, wie das die Kultur in Zukunft gestalten möchte.</a></p>



<p>Teams sollten sich auch darüber austauschen, wie sich die neuen Prioritäten und Teamwerte aufeinander abstimmen lassen. Schließlich sollen die Teams mit ihrer Arbeit weiterhin einen sinnvollen Beitrag leisten und Wert sowohl für die einzelnen Mitglieder als auch das Unternehmen schaffen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Verhaltensnormen des Teams anpassen</h3>



<h3 class="wp-block-heading">Teams arbeiten effektiver, wenn Interaktionen und Abläufe durch klare und einheitliche Regeln geleitet werden. Mithilfe von Daten aus dem <a href="https://www.hoganassessments.com/assessment/hogan-personality-inventory/">Hogan Personality Inventory (HPI)</a> können Teams die Verhaltensweisen erforschen, die ihr Handeln in normalen Situationen sowie die Teamkultur beeinflussen.</h3>



<p>Mit einem besseren Verständnis von zwischenmenschlichen Aspekten, wie Zugehörigkeit, Zusammenarbeit und Kommunikation, lassen sich starke Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Teams aufbauen, die wiederum eine effektive Arbeitsweise fördern.</p>



<p><strong>Anpassungsfähigkeit fördern</strong><strong></strong></p>



<p>Unternehmen müssen derzeit enorme Anstrengungen unternehmen, um während der Pandemie nicht den Anschluss zu verlieren. Für effektive Unternehmen und Teams sollte der Fokus darauf liegen, ihre Geschäftsstrategie umzusetzen und bei Bedarf anzupassen, um sich so Wettbewerbsvorteile zu sichern. &nbsp;Für Teams bedeutet das, auf die sich ändernden Anforderungen des Unternehmens zu reagieren, indem sie ihre Ziele und Prioritäten neu überdenken.&nbsp;Die Daten aus der&nbsp;<a href="https://www.hoganassessments.com/assessment/hogan-development-survey/">Hogan Development Survey – HDS</a> geben Unternehmen Aufschluss über Verhaltensweisen, die die Fähigkeit des Teams beeinträchtigen könnten, Veränderungen zu bewältigen, Ergebnisse zu erzielen und in einem sich verändernden Geschäftsumfeld agil zu bleiben.</p>



<p><strong>Dr. Ryne Sherman, Chief Science Officer bei Hogan Assessments</strong>, erläutert: „Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen ist es für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die aktuellen Herausforderungen seiner Teams nachzuvollziehen – sei es bei einem räumlich verteilten Team, einem neuen Team oder einem Team mit veränderten Prioritäten. Sobald ein Unternehmen die Herausforderung identifiziert hat, kann es neue Gewohnheiten schaffen und so die Effektivität des Teams aktiv fördern und die Teamleistung weiter steigern. In einem sich ständig verändernden Umfeld müssen Teams vor allem Agilität und Anpassungsfähigkeit beweisen, um effektiv und wettbewerbsfähig zu bleiben.“</p>



<p><strong># # #&nbsp;</strong></p>



<p><strong>Über Hogan Assessments:&nbsp;</strong></p>



<p>Hogan Assessments ist der weltweit führende Anbieter forschungsbasierter Beratungs- und Assessment-Lösungen. Gestützt auf jahrzehntelange Forschung hilft Hogan Unternehmen, die Mitarbeiterfluktuation zu reduzieren und die Produktivität zu erhöhen, indem die richtigen Menschen eingestellt und wichtige Talente gefördert werden und das Führungspotenzial bewertet wird. Die Assessments von Hogan sind in 57&nbsp;Ländern und 46&nbsp;Sprachen verfügbar. Sie werden von mehr als 70&nbsp;Prozent der Fortune-500-Unternehmen verwendet. Weitere Informationen finden Sie auf <a href="http://www.hoganassessments.eu">www.hoganassessments.eu</a>.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<p><strong>Um weitere Informationen zu erhalten oder einen Gesprächstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an:&nbsp;</strong></p>



<p>Sophie Stiglmayer<br><strong>HOPSCOTCH EUROPE</strong><br>sstiglmayer@hopscotch.eu<br>+4921154226507</p>



<p></p>
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		<title>❗ Lebenschancen in Pandemie-Zeiten</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2021/02/10/lebenschancen-in-pandemie-zeiten/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2021 10:08:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Bund und Länder beraten, die Impfverordnung anzupassen. Gerade hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen, den Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca nur an Menschen zu verimpfen, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind. Die Priorisierungen werden im Grundsatz bleiben. Die Impfkampagne läuft schleppend. 97 Millionen Impfdosen sollen bis Juli 2021 eintreffen. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/02/10/lebenschancen-in-pandemie-zeiten/">❗ Lebenschancen in Pandemie-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong>Autorin:</strong><br><a href="https://www.rpmed.de/michaela-hermes.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Michaela Hermes</a>, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht</p>



<p>Bund und Länder beraten, die Impfverordnung anzupassen. Gerade hatte die <a href="https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/05_21.pdf?__blob=publicationFile" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Ständige Impfkommission (STIKO)</a> empfohlen, den Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca nur an Menschen zu verimpfen, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind. Die Priorisierungen werden im Grundsatz bleiben. Die Impfkampagne läuft schleppend. 97 Millionen Impfdosen sollen bis Juli 2021 eintreffen.</p>



<p>Auch wenn es bisweilen zu krisenhaften Situationen in einigen Regionen kam, so konnte doch insgesamt die Situation vermieden werden, dass die infolge der Covid-19-Erkrankung besonders notwendig gewordenen Beatmungsplätze auf den Intensivstationen nicht mehr ausreichen und tatsächlich Triage-Entscheidungen getroffen werden mussten. Hier lohnt ein kurzer Blick auf die krankenversicherungsrechtliche Seite.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p>



<p>Der Zugang zu medizinischen Behandlungen wird durch Normen des SGB V geregelt. Nach der Diagnose einer behandlungsbedürftigen Krankheit, haben Patienten Anspruch auf die erforderliche Behandlung. Ist die Behandlung nicht ambulant möglich, können die Patienten sich an ein zugelassenes Krankenhaus (§ 108 SGB V) wenden. Im Krankenhaus haben die gesetzlich versicherten Patienten dann Anspruch auf alle Leistungen, die „nach Art und Schwere der Krankheit …notwendig sind“ (§ 39 Abs. 1 S. 3 SGB V). Bei Covid-19 Patienten ist das oft die Beatmung, zum Teil auch die Dialyse.&nbsp;</p>



<p>Krankenhausplanung ist Ländersache. So regeln die Krankenhausgesetze der einzelnen Bundesländer, beispielsweise § 30 Abs. 1 Landeskrankenhausgesetz (LKHG) Baden-Württemberg, dass „(j)eder Patient… im Krankenhaus Anspruch auf die Versorgung (hat), deren er nach Art und Schwere seiner Erkrankung bedarf.“ Damit sind auch die Patienten in die Versorgung einbezogen, die nicht gesetzlich, sondern privat versichert sind. Kein Patient darf unversorgt bleiben. Das unterstreicht § 28 LKHG Baden-Württemberg:&nbsp;</p>



<p>„Ist das Krankenhaus belegt, so hat es einen Patienten, dessen sofortige Aufnahme und Versorgung notwendig und durch ein anderes geeignetes Krankenhaus nicht gesichert ist, einstweilen aufzunehmen.“</p>



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<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/02/10/lebenschancen-in-pandemie-zeiten/">❗ Lebenschancen in Pandemie-Zeiten</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Jahresrückblick 2020 &#8211; Arbeitsmarkt wegen Corona-Krise stark unter Druck</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/05/jahresrueckblick-2020-arbeitsmarkt-wegen-corona-krise-stark-unter-druck/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jan 2021 14:47:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Der Einbruch am Arbeitsmarkt vom Frühjahr wirkt noch nach. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sind weiterhin sehr deutlich sichtbar. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit hat jedoch Beschäftigung gesichert und eine höhere Arbeitslosigkeit verhindert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2021/01/05/jahresrueckblick-2020-arbeitsmarkt-wegen-corona-krise-stark-unter-druck/">Jahresrückblick 2020 &#8211; Arbeitsmarkt wegen Corona-Krise stark unter Druck</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>„Der Einbruch am Arbeitsmarkt vom Frühjahr wirkt noch nach. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sind weiterhin sehr deutlich sichtbar. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit hat jedoch Beschäftigung gesichert und eine höhere Arbeitslosigkeit verhindert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.</p>



<p>Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020: 2.695.000</p>



<p>Veränderung gegenüber 2019: +429.000</p>



<p>Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br>+0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent</p>



<p>Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung coronabedingt gestiegen</p>



<p>Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wirkte die schwächere Konjunktur einer weiteren positiven Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit entgegen, die die Vorjahre geprägt hatte. Ab März 2020 haben als Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zugenommen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen erholte sich der Arbeitsmarkt im weiteren Jahresverlauf zwar, dennoch erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000 Menschen.<br>Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, stieg ebenfalls, wenn auch nicht im selben Umfang an. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen lockdownbedingt nur eingeschränkt möglich war und z.B. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen durch die geänderten Arbeitsabläufe in den Agenturen und Jobcentern nicht im üblichen Maße erfasst werden konnten. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.519.000, 319.000 mehr als 2019.</p>



<p>Noch nie zuvor befanden sich so viele Menschen in Kurzarbeit</p>



<p>Mit dem Beginn des Lockdowns im März stieg die Kurzarbeit binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen. Anders als damals beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, z.B. das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezogen 63 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Laufe des Jahres, parallel zu den Lockerungen im Sommer, ging der Trend wieder zurück zu den produzierenden Betrieben.<br>Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 38 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund eine Million Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.</p>



<p>Auch Arbeitskräftenachfrage hat unter Lockdown gelitten</p>



<p>Dennoch ließen sich Entlassungen nicht vermeiden. Sowohl auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch auf die geringfügige Beschäftigung wirkten sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Spitze jeweils in einem Minus von rund einer halben Million Beschäftigter aus. Mit den Lockerungen in Sommer und Herbst entspannte sich die Situation jedoch zusehends.<br>Auch die Zahl der gemeldeten Stellen gab im April stark nach. Im Laufe des Sommers setzte eine leichte Erholung ein, die zum Jahresende hin abflachte.</p>



<p>Bundesagentur für Arbeit reagiert flexibel auf die Herausforderungen</p>



<p>Die Pandemie wirkte sich auch auf die Arbeit der BA aus. Mit dem Lockdown im März erreichten die Anträge auf Kurzarbeit binnen weniger Wochen historisches Ausmaß. Statt sonst rund 700 bearbeiteten in der Spitze bis zu 11.500 Beschäftigte Anträge auf Kurzarbeitergeld.</p>



<p>Da persönliche Gespräche nicht möglich waren, verlagerte die BA das Beratungsgeschäft auf Telefon und Internet. Statt 4.000 sicherten nun bis zu 18.000 Beschäftigte die telefonische Beratung.</p>



<p>Die BA hat zudem das Online-Angebot binnen kurzer Zeit ausgebaut. Durch den erweiterten eService, Videotelefonie oder eine App für Kurzarbeit können viele Anliegen heute von zu Hause erledigt werden.</p>



<p>Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter<br><a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://statistik.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>————————————————————————————————————–</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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		<title>Der Arbeitsmarkt im November 2020 – Trotz Teil-Lockdown weiterer saisonbereinigter Rückgang der Arbeitslosigkeit</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/12/01/der-arbeitsmarkt-im-november-2020-trotz-teil-lockdown-weiterer-saisonbereinigter-rueckgang-der-arbeitslosigkeit/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2020 10:51:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Der Arbeitsmarkt hat auf die Einschränkungen im November reagiert – glücklicherweise aber im Moment nicht mit einer Zunahme von Entlassungen. Allerdings sind die Betriebe wieder zurückhaltender bei der Personalsuche und haben im November wieder für deutlich mehr Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>„Der Arbeitsmarkt hat auf die Einschränkungen im November reagiert – glücklicherweise aber im Moment nicht mit einer Zunahme von Entlassungen. Allerdings sind die Betriebe wieder zurückhaltender bei der Personalsuche und haben im November wieder für deutlich mehr Mitarbeiter Kurzarbeit angezeigt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.</p>



<p>Arbeitslosenzahl im November:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; -61.000 auf 2.699.000</p>



<p>Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +519.000 Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent</p>



<p><strong>Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit</strong></p>



<p>Die Arbeitslosigkeit ist im November im Vergleich zum Vormonat stärker zurückgegangen als in den Vorjahren. Mit 2.699.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 61.000 niedriger als im Oktober. Saisonbereinigt hat sie sich um 39.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 519.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von Oktober auf November um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum November des vorigen Jahres ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 4,4 Prozent.</p>



<p>Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 42.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im November 2020 bei 3.520.000 Personen. Das waren 385.000 mehr als vor einem Jahr.</p>



<p><strong>Kurzarbeit</strong></p>



<p>Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. November für 537.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vormonat erklärt sich mit dem seit Anfang November bestehenden Teil-Lockdown.</p>



<p>Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis September zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im September für 2,22 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.</p>



<p><strong>Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung</strong></p>



<p>Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 20.000 erhöht. Mit 44,93 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 645.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von August auf September um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im September nach Hochrechnungen der BA um 143.000 auf 33,80 Millionen Beschäftigte gesunken.</p>



<p><strong>Arbeitskräftenachfrage</strong></p>



<p>Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, erholte sich in den vergangenen Monaten aber merklich. Auswirkungen des Teil-Lockdowns im November sind in Form einer Abflachung des Anstiegs zu spüren, was hauptsächlich auf weniger Neumeldungen von Stellen zurückzuführen ist. Im November waren 601.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 136.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 11.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im November 2020 um 1 Punkt auf 99 Punkte. Er liegt damit 21 Punkte unter dem Vorjahreswert.</p>



<p><strong>Geldleistungen</strong></p>



<p>1.036.000 Personen erhielten im November 2020 Arbeitslosengeld, 314.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.793.000. Gegenüber November 2019 war dies ein Anstieg von 34.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.</p>



<p><strong>Ausbildungsmarkt</strong></p>



<p>In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis November coronabedingt mit 61.000 rund 11.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 70.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 31.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit gut die Hälfte waren noch unversorgt und weitere 20.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren 25.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.</p>



<p>Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de">https://statistik.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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		<title>Corona &#8211; Homeoffice und der Datenschutz – Was muss man wissen?</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/09/corona-homeoffice-und-der-datenschutz-was-muss-man-wissen-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Sep 2020 11:51:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>von Melanie Ströbel, Rechtsanwältin, Partnerin der Kanzlei Loewenheim Rechtsanwälte Derzeit befinden sich viele Angestellte im Homeoffice, obwohl dies eigentlich von ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung so nicht geplant war. Aufgrund der der zeitigen Corona- Pandemie sind jedoch auch Familienmitglieder der Arbeitnehmer zu Hause, und nicht jeder Arbeitnehmer hat den Luxus in seiner Wohnung noch zusätzlich &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/09/corona-homeoffice-und-der-datenschutz-was-muss-man-wissen-2/">Corona &#8211; Homeoffice und der Datenschutz – Was muss man wissen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>von <a href="https://www.loewenheimlaw.com/portfolio-item/melanie-stroebel/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Melanie Ströbel</a>, Rechtsanwältin, Partnerin der <strong><a href="https://www.loewenheimlaw.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kanzlei Loewenheim Rechtsanwälte</a></strong></p>



<p class="has-text-align-justify">Derzeit befinden sich viele Angestellte im Homeoffice, obwohl dies eigentlich von ihrem Arbeitgeber bei der Einstellung so nicht geplant war. Aufgrund der der zeitigen Corona- Pandemie sind jedoch auch Familienmitglieder der Arbeitnehmer zu Hause, und nicht jeder Arbeitnehmer hat den Luxus in seiner Wohnung noch zusätzlich ein eigenes Arbeitszimmer zu haben. </p>



<p class="has-text-align-justify">Beim Homeoffice darf man jedoch die Themen Datenschutz und Datensicherheit nicht vernachlässigen. Denn auch hier gelten die gleichen Regeln zum Datenschutz wie im Büro.</p>



<p></p>



<p><strong><em>Datenschutzrechtliche Verantwortung des Arbeitgebers</em></strong></p>



<p class="has-text-align-justify">Ein Mitarbeiter wird im <a href="https://www.haufe.de/thema/homeoffice/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Homeoffice</a> spätestens, wenn er den dienstlichen Internetzugang nutzt, mit personenbezogenen Daten arbeiten, so dass den datenschutzrechtlichen Anforderungen genüge getan werden muss. </p>



<p class="has-text-align-justify">Durch das Homeoffice verringern sich die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers und die Gefahr von unberechtigten Zugriffen auf geschützte Daten steigt. Der Arbeitgeber bleibt jedoch voll für die Daten einschließlich ihrer Sicherheit verantwortlich, so dass es notwendig ist, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen (Art. 32 <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung#:~:text=Die%20Datenschutz%2DGrundverordnung%20(DSGVO%20oder,durch%20die%20meisten%20Datenverarbeiter%2C%20sowohl" target="_blank" rel="noreferrer noopener">DSGVO</a>).</p>



<p></p>



<p><strong><em>Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu beachten haben</em></strong></p>



<p class="has-text-align-justify">Die IT- Ausstattung muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber hat auch sicherzustellen, dass die Festplatten und USB- Sticks entsprechend verschlüsselt sind. Zugriffe auf das vom Arbeitgeber bereitgestellte IT-System sowie die Betriebssysteme müssen mit einem Kennwort versehen werden. Der Arbeitnehmer muss diese Kennwörter entsprechend geheim halten und darf diese unbefugten Dritten nicht offenbaren. Auch Familienmitglieder dürfen keinen Zugang auf die betriebliche <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Datenverarbeitung" target="_blank" rel="noreferrer noopener">EDV</a> oder die betrieblichen Unterlagen erlangen. </p>



<p class="has-text-align-justify">Der Arbeitgeber kann die private Nutzung der zur Verfügung gestellten Geräte, wie z.B. ein Notebook, für den Homeoffice- Platz auch ganz verbieten. Der Heimarbeitsplatz sollte in der Wohnung des Mitarbeiters in einem eigenen abschließbaren Raum sein. </p>



<p class="has-text-align-justify">Sofern dies nicht möglich ist, muss der Arbeitnehmer sicherstellen, dass nicht von Dritten betriebliche Daten erfahren bzw. einsehbar sind. </p>



<p class="has-text-align-justify">So muss der Arbeitnehmer zum Beispiel den verwendeten Computer sperren, auch wenn er seinen Heimarbeitsplatz nur kurzzeitig, etwa für einen Toilettengang, verlässt. </p>



<p class="has-text-align-justify">Nicht vergessen sollte man, dass auch beim Telefonieren die datenschutzrechtlichen Regelungen eingehalten werden müssen. Dienstliche Telefonate in der Gegenwart von Dritten, wie Familienmitgliedern, müssen vermieden werden. </p>



<p class="has-text-align-justify">Auch sollte es eine klare Regelung geben, was mit sensiblen Unterlagen und Ausdrucken, die vernichtet werden sollen, passieren soll. Gegebenenfalls muss hier dem Arbeitnehmer ein Shredder oder eine Datentonnen zur Verfügung gestellt werden.</p>



<p></p>



<p><strong><em>Die „Richtlinie für das Homeoffice“</em></strong></p>



<p class="has-text-align-justify">Jedem Arbeitgeber ist anzuraten, den Datenumgang in einer speziellen „Richtlinie für das Homeoffice“ zu regeln. </p>



<p class="has-text-align-justify">Eine solche Richtlinie kann weder durch das Direktionsrecht noch durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, da die Richtlinie Kontrollrechte vor Ort vorsieht und somit in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingreift. </p>



<p class="has-text-align-justify">Hierzu ist jedoch weder der Arbeitgeber noch der Betriebsrat befugt. </p>



<p><a href="http://www.loewenheimlaw.com/"><strong>Melanie Ströbel, Rechtsanwältin</strong></a></p>



<figure class="wp-block-image"><img decoding="async" src="https://i1.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2020/03/Melanie-Str%C3%B6bel-Rechsanw%C3%A4ltin-Loewenheim.jpg?resize=300%2C300&amp;ssl=1" alt=""/></figure>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/09/09/corona-homeoffice-und-der-datenschutz-was-muss-man-wissen-2/">Corona &#8211; Homeoffice und der Datenschutz – Was muss man wissen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<item>
		<title>Die Triage-Empfehlung beim Bundesverfassungsgericht</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/06/die-triage-empfehlung-beim-bundesverfassungsgericht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Aug 2020 07:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Autorin:Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht Mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1541/20) machen neun Personen mit Behinderungen, die Triage-Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zum Gegenstand einer Überprüfung. Schon früh in der Corona-Krise haben 7 medizinische Fachgesellschaften eine Handreichung verfasst.  Dabei handelt es sich um Leitlinien, die Orientierung geben sollen, wer bei &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/08/06/die-triage-empfehlung-beim-bundesverfassungsgericht/">Die Triage-Empfehlung beim Bundesverfassungsgericht</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Autorin:</strong><br>Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht</p>



<p>Mit einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1541/20) machen neun Personen mit Behinderungen, die Triage-Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zum Gegenstand einer Überprüfung. Schon früh in der Corona-Krise haben 7 medizinische Fachgesellschaften eine <a href="http://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/covid-19/1531-covid-19-ethik-empfehlung/file" rel="noreferrer noopener" target="_blank">Handreichung </a>verfasst.  Dabei handelt es sich um Leitlinien, die Orientierung geben sollen, wer bei knappsten Ressourcen intensivmedizinisch behandelt werden soll und wer nicht. Vor Augen hatten die Fachgesellschaften die Situation in den italienischen Krankenhäusern. Dort standen für Covid-19 Patienten weder ausreichend Intensivbetten noch Beatmungsgeräte zur Verfügung. Das Stichwort Triage beschreibt dabei die Herausforderung für die Ärzte, bei echter Knappheit eine Verteilungsentscheidung zwischen den Patienten zu treffen. Die Fachgesellschaften gaben den Ärzten die Empfehlung, nach den klinischen Erfolgsaussichten zu entscheiden. Die Triage-Situation blieb den Ärzten in Deutschland bisher erspart.</p>



<p>Unterstützt werden die Kläger durch die Initiative <a href="https://abilitywatch.de/2020/07/21/verfassungsbeschwerde-gegen-triage-verfahren/" rel="noreferrer noopener" target="_blank">AbilityWatch</a>. Die Initiative befürchtet, dass durch die Empfehlungen die Gefahr, einer „medizinischen Aussortierung“ droht.</p>



<p><a href="https://community.beck.de/2020/07/23/die-triage-empfehlung-beim-bundesverfassungsgericht">weiter &#8230;</a></p>
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		<item>
		<title>Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/06/30/identifizierung-ohne-behoerdengang-das-selfie-ident-verfahren-per-handy-macht-es-moeglich/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Jun 2020 10:34:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Coronavirus]]></category>
		<category><![CDATA[COVID-19]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/06/30/identifizierung-ohne-behoerdengang-das-selfie-ident-verfahren-per-handy-macht-es-moeglich/">Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung</p>



<p>Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.</p>



<p>Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.</p>



<p>Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.</p>



<p><strong>Wichtig!</strong> Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.</p>



<p><strong>Schutz der persönlichen Daten garantiert</strong></p>



<p>Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“</p>



<p><strong>Bundesweite Einführung bis Ende Juli</strong></p>



<p>Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt – zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt.&nbsp;</p>



<p><strong>Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen:</strong></p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ab dem <strong>1. Juli 2020</strong>: Versand der Schreiben an Kunden in Sachsen-Anhalt-Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ab dem <strong>8. Juli 2020</strong>: Versand der Schreiben an Kunden in Niedersachsen-Bremen, Nord und Rheinland-Pfalz-Saarland</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ab dem <strong>15. Juli 2020</strong>: Versand der Schreiben an Kunden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (außer Leipzig)</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ab dem <strong>22. Juli 2020</strong>: Versand der Schreiben an Kunden in Berlin-Brandenburg und Bayern (außer München)</p>



<p>Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.</p>



<p><strong>Prozess der Online-Identifizierung</strong></p>



<p>Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.</p>



<p>Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p>————————————————————————————————————</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm">http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm</a></p>



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