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	<title>Bürgergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Bürgergeld Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Syrische Staatsangehörige haben deutlichen Anteil an ausländischem Beschäftigungsaufwuchs</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jan 2025 08:19:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ausländische Beschäftigte bilden eine Säule für mehr Beschäftigung Ohne Beschäftigte mit ausländischem Pass würden sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch größere Lücken zeigen. Denn das Beschäftigungswachstum in Deutschland wird seit längerer Zeit ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen. Eine neue Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Ohne ausländische Staatsangehörige wäre die Beschäftigung insgesamt von September &#8230;</p>
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<p><strong>Ausländische Beschäftigte bilden eine Säule für mehr Beschäftigung</strong></p>



<p>Ohne Beschäftigte mit ausländischem Pass würden sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch größere Lücken zeigen. Denn das Beschäftigungswachstum in Deutschland wird seit längerer Zeit ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen. Eine neue Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Ohne ausländische Staatsangehörige wäre die Beschäftigung insgesamt von September 2023 bis September 2024 um 209.000 Personen gesunken. Bezogen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wäre das ein Minus von 164.000.</p>



<p><strong>Syrische Staatsangehörige leisten einen wichtigen Beitrag zum Beschäftigungswachstum</strong></p>



<p>Im September 2024 waren (nach hochgerechneten Daten) 287.000 syrische Beschäftigte, davon 236.000 in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das waren 23.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mehr als ein Jahr zuvor. Rund 10 Prozent des gesamten ausländischen Beschäftigungswachstums im September 2024 gegenüber dem Vorjahr ging auf den Anstieg der syrischen Beschäftigung zurück. Syrerinnen und Syrer machen mittlerweile die drittgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in Deutschland aus, nach 1,54 Millionen türkischen und 1,33 Millionen ukrainischen Staatsangehörigen.</p>



<p><strong>Beschäftigungsquote der Syrerinnen und Syrer steigt stetig</strong></p>



<p>Die Beschäftigungsquote ist seit 2016 um mehr als 30 Prozentpunkte auf 42 Prozent im September 2024 gestiegen und nähert sich der durchschnittlichen Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung (56 Prozent) stetig an. Die Beschäftigungsquote berücksichtigt jedoch nicht die Aufenthaltsdauer der Syrerinnen und Syrer. Die Quoten der jüngeren Zuwanderungsgruppen sind in der Regel aufgrund der kürzeren Aufenthaltsdauer geringer und steigen erst mit zunehmender Aufenthaltsdauer an. Etwa ein Drittel der syrischen Staatsangehörigen lebt erst seit 2021 in Deutschland.</p>



<p><strong>Syrerinnen und Syrer in Mangelberufen</strong></p>



<p>Gut zwei Fünftel (54.000) der syrischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in qualifizierten Tätigkeiten arbeiten, waren im Mai 2024 in Engpassberufen tätig. Die Tendenz steigt.<br>Unter allen in Engpassberufen beschäftigten Syrerinnen und Syrern sind rund 4.200 (3,2%) in Kfz-Technikberufen, 3.600 (2,8%) als Bus- oder Straßenbahnfahrerinnen/-fahrer, 3.200 (2,4%) in Pflegeberufen, 3.100 (2,4%) als Berufskraftfahrerinnen/-fahrer sowie 2.600 (2,0%) als zahnmedizinische Fachangestellte beschäftigt.</p>



<p>Mehr Informationen zur Arbeitsmarktsituation von Syrerinnen und Syrern sind zu finden unter:<br><a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Generische-Publikationen/AMkompakt-Arbeitsmarktsituation-von-syrischen-Staatsangehoerigen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3">https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Generische-Publikationen/AMkompakt-Arbeitsmarktsituation-von-syrischen-Staatsangehoerigen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3</a></p>



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<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter&nbsp;<a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/">https://statistik.arbeitsagentur.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:</p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail: <a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by Visual Tag Mx on <a href="https://www.pexels.com/photo/top-view-photo-of-3-men-in-front-of-laptop-2566581/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/12/20/kindergeld-und-kinderzuschlag-steigen-ab-januar-2025/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Dec 2024 15:31:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Büro]]></category>
		<category><![CDATA[Januar 2025]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Die Familienkasse wird die höheren Beträge sofort umsetzen und pünktlich im Januar auszahlen“, so Martina Rauch, Leiterin der Familienkasse der BA. „Das erhöhte Kindergeld und der gestiegene Kinderzuschlag leisten einen Beitrag für die finanzielle Unterstützung von Familien.“ Mehr Kindergeld für Familien Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf &#8230;</p>
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<p>„Die Familienkasse wird die höheren Beträge sofort umsetzen und pünktlich im Januar auszahlen“, so Martina Rauch, Leiterin der Familienkasse der BA. „Das erhöhte Kindergeld und der gestiegene Kinderzuschlag leisten einen Beitrag für die finanzielle Unterstützung von Familien.“</p>



<p><strong>Mehr Kindergeld für Familien</strong></p>



<p>Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld einheitlich für jedes Kind um 5 Euro auf jeweils 255 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich.</p>



<p>Die aktuellen Auszahlungstermine können im Internet abgerufen werden.</p>



<p><strong>Erhöhung des Kinderzuschlags</strong></p>



<p>Ab dem 1. Januar 2025 steigt außerdem der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat, wodurch sich der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 297 Euro pro Kind erhöht und automatisch angepasst wird.</p>



<p>Ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen unter&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" target="_blank" href="http://www.kinderzuschlag.de/">www.kinderzuschlag.de</a>&nbsp;herausfinden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.</p>



<p><strong>Gut zu wissen: Leistungen online beantragen</strong></p>



<p>Mit dem Familienkassen-Profil im Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit können Sie Anträge und Anliegen bei der Familienkasse schnell, sicher und bequem online erledigen. Alle aktuellen Informationen hierzu finden Sie unter&nbsp;<a rel="noreferrer noopener" target="_blank" href="http://www.familienkasse.de/">www.familienkasse.de</a>.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:<br>Facebook | Instagram | kununu | LinkedIn | X | XING | YouTube</p>



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<p></p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail: <a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



<p><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by Andrea Piacquadio on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/man-with-headphones-facing-computer-monitor-845451/">Pexels.com</a></p>
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		<title>Entgelte der Vollzeitbeschäftigten sind im Jahr 2023 deutlich gestiegen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2024/07/26/entgelte-der-vollzeitbeschaeftigten-sind-im-jahr-2023-deutlich-gestiegen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jul 2024 13:57:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Entgelt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Juli 2024 •&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Medianentgelte steigen im Jahr 2023 auf monatlich 3.796 Euro •&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Gender-Pay-Gap liegt bei 367 Euro und damit beinahe auf Vorjahresniveau •&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; Höchste Entgelte in Hamburg, niedrigste Entgelte in Mecklenburg-Vorpommern Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei monatlich 3.796 Euro. Gegenüber dem Jahr &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/07/26/entgelte-der-vollzeitbeschaeftigten-sind-im-jahr-2023-deutlich-gestiegen/">Entgelte der Vollzeitbeschäftigten sind im Jahr 2023 deutlich gestiegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Juli 2024</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Medianentgelte steigen im Jahr 2023 auf monatlich 3.796 Euro</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gender-Pay-Gap liegt bei 367 Euro und damit beinahe auf Vorjahresniveau</p>



<p>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Höchste Entgelte in Hamburg, niedrigste Entgelte in Mecklenburg-Vorpommern</p>



<p>Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei monatlich 3.796 Euro. Gegenüber dem Jahr 2022 sind die Löhne und Gehälter somit um 150 Euro oder 4,1 Prozent gestiegen. Das deutliche Plus erklärt sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen.</p>



<p><strong>Entgelte nach Geschlecht</strong></p>



<p>Während das Medianentgelt der Männer bei leicht über 3.930 Euro lag, erzielten Frauen etwas mehr als 3.563 Euro. Die Differenz betrug gerundet 367 Euro und erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2022 somit um zwei Euro. Im Jahr 2019 haben sich die Löhne und Gehälter noch um 443 Euro unterschieden.</p>



<p><strong>Höchste Entgelte in Hamburg, niedrigster Wert in Mecklenburg-Vorpommern</strong></p>



<p>Die höchsten Medianentgelte erzielten Vollzeitbeschäftigte in Hamburg mit 4.304 Euro, Baden-Württemberg mit 4.134 Euro und Hessen mit 4.087 Euro. Mecklenburg-Vorpommern (3.098 Euro), Thüringen (3.109 Euro) und Sachsen-Anhalt (3.152 Euro) bildeten bei der Höhe des Entgelts die Schlusslichter unter den Bundesländern.</p>



<p><strong>Akademiker zählten zu den Spitzenverdienern</strong></p>



<p>Wie viel Beschäftigte verdienten, hing stark von der jeweiligen Qualifikation ab. Während Menschen ohne Berufsabschluss 2.831 Euro erzielten, lag der Verdienst bei Arbeitnehmern mit anerkanntem Berufsabschluss bei 3.658 Euro. Akademiker erzielten im Median 5.688 Euro.</p>



<p><strong>Lebensalter wirkt sich beim Entgelt au</strong>s</p>



<p>Mit zunehmendem Lebensalter steigt bei den Beschäftigten das Entgelt. Arbeitnehmer unter 25 Jahren erzielten 2.897 Euro, 25- bis unter 55-Jährige 3.860 Euro. Die Arbeitnehmer 55-Jahre-plus erwirtschafteten 3.954 Euro.</p>



<p><strong>Entgeltatlas mit Ergebnissen nach Berufen</strong></p>



<p>Zeitgleich wurde auch der Entgeltatlas der BA aktualisiert. Dort können die Entgelte für alle Berufe abgerufen werden.</p>



<p>Link: <a href="https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/">https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/</a></p>



<p>Methodische Hinweise</p>



<p>Die Statistik der BA weist Medianentgelt und keine „Durchschnittsgehälter“ im engeren Sinne aus. Zudem werden nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt. Die Daten basieren auf der Meldung der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Da Löhne und Gehälter nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung gemeldet werden, die im vergangenen Jahr bei 7.300 Euro in Westdeutschland und 7.100 Euro in Ostdeutschland lag, ist nicht für alle Beschäftigten bekannt, wie hoch das tatsächlich erzielte Entgelt war. Die Statistik der BA weist deswegen das Medianentgelt aus, das heißt, die eine Hälfte der Beschäftigten erzielt ein Entgelt, das unter diesem Medianentgelt liegt, die andere Hälfte liegt darüber. Die BA erhebt die Entgelte immer zum Stichtag 31. Dezember für alle Vollzeitbeschäftigten.</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf X unter <a href="http://www.x.com/bundesagentur">www.x.com/bundesagentur</a>.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf den Social-Media-Kanälen:</p>



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<p>————————————————————————————————————–</p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a><a href="http://tel.:%200911/179-2218" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Tel.: 0911/179-2218</a><br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/07/26/entgelte-der-vollzeitbeschaeftigten-sind-im-jahr-2023-deutlich-gestiegen/">Entgelte der Vollzeitbeschäftigten sind im Jahr 2023 deutlich gestiegen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2023 08:23:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Grundsicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe. Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</em></strong></p>



<p>Zum 1. Januar 2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.</p>



<p>Der Regelbedarf erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2024 um 61 auf 563 Euro, für Paare je Partner von 451 Euro auf 506 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 471 Euro. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten dann 390 Euro und Kinder unter 6 Jahren 357 Euro. Ab Mitte Dezember 2023 werden die Bescheide für 2024 verschickt. Aufgrund der hohen Zahl kann der Versand der Bescheide bis in den Januar 2024 dauern. Sofern der Bewilligungsbescheid bis in das kommende Jahr dauert, muss kein neuer Antrag gestellt werden.</p>



<p>Schneller geht es mit den digitalen Angeboten der Bundesagentur für Arbeit für die Jobcenter. Wer ein Benutzerkonto hat und die Online-Services von jobcenter.digital nutzt, kann sich die Bescheide über die Postfachfunktion auch online zustellen lassen. jobcenter.digital bietet daneben eine Reihe weiterer Vorteile, mit dem Jobcenter datenschutzsicher zu kommunizieren, Unterlagen einzureichen, Veränderungen mitzuteilen und Anträge zu stellen. Alle diese Anliegen lassen sich mit jobcenter.digital einfach, schnell und sicher erledigen.</p>



<p>Weitere Informationen zu jobcenter.digital finden Sie hier: <a href="http://jobcenter.digital">http://jobcenter.digital</a></p>



<p>Das Bundeskabinett hatte mit dem &#8222;Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024&#8220; die neuen Regelsätze ab 2024 beschlossen. Mit dem Bürgergeld berechnet der Gesetzgeber die Regelbedarfe auf einer neuen Grundlage. Ausschlaggebend waren die extrem steigenden Lebenshaltungskosten und Energiepreise. Bei der Berechnung für das Jahr 2024 werden die Preisentwicklungen nun früher berücksichtigt. Die Bedarfe werden nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst.</p>



<p><strong>Hintergrund SGB II</strong></p>



<p>Im Oktober 2023 bezogen in Deutschland 5,38 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3,91 Millionen). 1,54 Millionen zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.</p>



<p>Das <a href="https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bürgergeld</a> wird von den <a href="https://www.jobcenter-ge.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Jobcentern</a> ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.</p>



<p>Quelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte">https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte</a></p>



<p>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a> &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211;</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br><a href="fax: 0911/179-1487Photo by fauxels on%C2%A0Pexels.com">Fax: 0911/179-1487</a></p>



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<p>Photo by fauxels on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/12/01/buergergeld-steigt-jobcenter-passen-die-regelbedarfe-zum-1-januar-2024-an/">Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 an</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/29/buergergeld-die-zweite-stufe-der-reform-startet-am-01-juli-2023/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Jun 2023 07:51:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023 Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/29/buergergeld-die-zweite-stufe-der-reform-startet-am-01-juli-2023/">Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023</em></strong></p>



<p>Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.</p>



<p>Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.</p>



<p>Daniel Terzenbach, Vorstand Regionen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), erklärt dazu: „Das Bürgergeld ist mehr als eine bloße Namensänderung und eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Der Instrumentenkasten wird größer und individueller an der Lebenslage der Menschen ausgerichtet. Wir haben nun mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen und können die Menschen mit der neuen ganzheitlichen Betreuung unterstützen. Der rote Faden auf dem Weg in Arbeit wird der Kooperationsplan, in einfacher und verständlicher Sprache. Die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktintegration rückt damit vor der schnellen Vermittlung in den Vordergrund.“</p>



<p><strong>Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:</strong></p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Weiterbildungsprämie bis zu 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.</p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.</p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan hält kurz und knapp in einer Sprache die Schritte Richtung Arbeitsmarkt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.</p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.</p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.</p>



<p class="has-text-align-left">•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.</p>



<p><strong><em>Hintergrund SGB II</em></strong></p>



<p>Im Mai 2023 bezogen in Deutschland 5.490.000 Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.919.000). Von diesen waren 1.714.000 arbeitslos. 1.570.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.</p>



<p>Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.</p>



<p>Quelle: <a href="https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte">https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=627730&amp;topic_f=multi-eckwerte</a></p>



<p></p>



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<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter&nbsp;<a href="https://twitter.com/bundesagentur">https://twitter.com/bundesagentur</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



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<p>Photo by Jane Doan on&nbsp;<a href="https://www.pexels.com/photo/people-in-couch-1024248/">Pexels.com</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/06/29/buergergeld-die-zweite-stufe-der-reform-startet-am-01-juli-2023/">Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/02/14/familienkasse-der-ba-zieht-bilanz-2022-gepraegt-von-zusaetzlichen-unterstuetzungsleistungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2023 11:07:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kindergeld]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Familienkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Zukunft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen. „Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/02/14/familienkasse-der-ba-zieht-bilanz-2022-gepraegt-von-zusaetzlichen-unterstuetzungsleistungen/">Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Familienkasse der BA zieht Bilanz: 2022 geprägt von zusätzlichen Unterstützungsleistungen</em></strong></p>



<p></p>



<p>Wegen höherer Preise, Inflation und gestiegenen Energiekosten hatte die Bundesregierung zusätzlich zu Kindergeld und Kinderbonus weitere Unterstützungsleistungen für Familien beschlossen.</p>



<p>„Unsere Leistungen helfen Familien, besonders in der Corona- und der Energiekrise. Im Rahmen unserer Regelleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag haben wir nicht nur über 49 Milliarden Euro an über 10 Millionen Familien ausgezahlt“, konstatiert der Leiter der Familienkasse der BA, Karsten Bunk. „Im Rahmen von Sonderleistungen kamen zusätzlich der Kinderbonus 2022 für Kindergeldberechtigte, sowie der Sofortzuschlag zum Kinderzuschlag zur Unterstützung von Familien hinzu.“</p>



<p><strong>Die Leistungen im Einzelnen:</strong></p>



<p>Die Familienkasse hat in 2022 an 10,24 Millionen Kundinnen und Kunden Kindergeld und Kinderzuschlag ausgezahlt. Sie hat 2,73 Millionen Anträge auf Kindergeld und Kinderzuschlag bearbeitet. Der Auszahlungsbetrag betrug insgesamt 49,21 Milliarden Euro, darunter 47,92 Milliarden Euro für Kindergeld&nbsp;und 1,29 Milliarden Euro für Kinderzuschlag.</p>



<p>Im Juli 2022 hat sie zusätzlich den Kinderbonus 2022 als einmalige Sonderleistung an Familien überwiesen. Der Kinderbonus in Höhe von 100 € sollte Familien helfen, die Belastungen durch Preissteigerungen abzufedern. So hat sie 1,7 Milliarde Euro an Kindergeldberechtigte für 17 Millionen Kinder ausgezahlt.</p>



<p>Mit dem Sofortzuschlag 2022 konnte die Familienkasse ab Juli 2022 den Kinderzuschlag dauerhaft um 20 Euro erhöhen. Für 800.000 Kinder hat die BA in dabei 91 Millionen Euro ausgezahlt.</p>



<p>Grundsätzlich setzt die Familienkasse auch weiterhin auf den Ausbau ihrer digitalen Serviceleistungen. „Der komplett papierlose Kindergeldantrag mit ELSTER, der Antrag auf Kinderzuschlag mit digitalem Personalausweis (eID), aber auch die&nbsp; Mitteilungsfunktion nebst Upload, runden unser bereits vorhandenes Onlineangebot, bestehend aus KiZ-Lotse, Online-Terminierung zur Videoberatung oder digitalen Selbstinformationstools auf <a href="http://www.familienkasse.de">www.familienkasse.de</a> weiter ab. Damit ermöglichen wir Familien einen noch unkomplizierteren Zugang zu unseren Dienstleistungen“, betont Bunk.</p>



<p>Weitere Hintergrundinformationen zu den Aufgaben der Familienkasse der BA finden Sie unter:</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-rich is-provider-handler-einbetten wp-block-embed-handler-einbetten"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/datei/familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer nofollow">Klicke, um auf familienkasse-bilanz-2022_ba043111.pdf zuzugreifen</a></p>
</div></figure>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.</p>



<p><br>————————————————————————————————————–</p>



<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen">https://www.arbeitsagentur.de/presse/presseinformationen</a></p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p></p>



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		<title>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2022/11/25/buergergeld-kommt-zum-1-januar-2023-ahuja-hoeherer-regelsatz-wird-automatisch-ausgezahlt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2022 13:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[BA]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgergeld]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220; Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2022/11/25/buergergeld-kommt-zum-1-januar-2023-ahuja-hoeherer-regelsatz-wird-automatisch-ausgezahlt/">Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><em>Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 &#8211; Ahuja: &#8222;Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt&#8220;</em></strong></p>



<p><em><strong>Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen</strong></em>. Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.</p>



<p>Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen, erklärt dazu: &#8222;Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.&#8220;</p>



<p>Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.</p>



<p>Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.</p>



<p>Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. Vanessa Ahuja: &#8222;Das Bürgergeld bleibt eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Darauf bereiten wir uns nun vor und schulen unsere Kolleginnen und Kollegen.&#8220;</p>



<p><strong>Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge</strong></p>



<p>Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.</p>



<p>Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.</p>



<p>Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.</p>



<p><strong>Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel</strong></p>



<p>Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.</p>



<p>Das Bürgergeld-Gesetz muss noch veröffentlicht werden.</p>



<p><strong>Hintergrund SGB II</strong></p>



<p>Im Oktober 2022 bezogen in Deutschland 5.331.000 Menschen in 2.826.000 Bedarfsgemeinschaften Leitungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.790.000), 1.678.000 von diesen arbeitslos. 1.541.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Die Grundsicherung bzw. ab 2023 das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und unterstützen mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung.</p>



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<p>Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter</p>



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<p><strong>Autor:</strong></p>



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<p>Photo by Riccardo on <a href="https://www.pexels.com/photo/group-of-people-inside-building-301930/" rel="nofollow">Pexels.com</a></p>
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