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	<title>Kündigungsschutz Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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	<title>Kündigungsschutz Archive - Blog | kanzlei.jobs</title>
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		<title>Probezeit &#8211; Wie verhalte ich mich, wenn es mit dem neuen Job nicht passt?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Apr 2024 12:08:04 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Teil 1: Erkennen, dass es nicht passt – Die ersten Anzeichen Einleitung: Der Beginn eines neuen Jobs ist stets ein aufregendes Unterfangen, gefüllt mit Hoffnungen, Erwartungen und dem Versprechen neuer beruflicher Erfolge. Die Probezeit dient als kritische Phase der Anpassung und Bewertung, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Doch was passiert, wenn &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2024/04/10/probezeit-wie-verhalte-ich-mich-wenn-es-mit-dem-neuen-job-nicht-passt/">Probezeit &#8211; Wie verhalte ich mich, wenn es mit dem neuen Job nicht passt?</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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<p><strong><em>Teil 1: Erkennen, dass es nicht passt – Die ersten Anzeichen</em></strong></p>



<p><strong>Einleitung:</strong></p>



<p>Der Beginn eines neuen Jobs ist stets ein aufregendes Unterfangen, gefüllt mit Hoffnungen, Erwartungen und dem Versprechen neuer beruflicher Erfolge. Die Probezeit dient als kritische Phase der Anpassung und Bewertung, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Doch was passiert, wenn die Realität hinter den Erwartungen zurückbleibt? Wie erkennt man, dass der neue Job vielleicht doch nicht der richtige ist? Dieser Artikel beleuchtet die ersten Anzeichen, die darauf hindeuten können, dass es nicht passt, und bietet Einblicke, wie man mit dieser Erkenntnis umgehen kann.</p>



<p><strong>1. Unwohlsein und anhaltender Stress:</strong></p>



<p>Ein neuer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Job" target="_blank" rel="noreferrer noopener">J</a><a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Job">ob</a> kann anfangs natürlich stressig und herausfordernd sein, da man sich an neue Aufgaben, Kollegen und Unternehmenskulturen anpasst. Ein gewisses Maß an Stress ist normal und kann sogar als motivierender Faktor dienen. Doch wenn dieser Stress anhält und zu einem dauerhaften Zustand des Unwohlseins führt, könnte dies ein erstes Warnsignal sein. Anzeichen dafür können Schlafprobleme, Reizbarkeit, Kopfschmerzen oder sogar Angstzustände sein. Diese Symptome sollten nicht ignoriert werden, da sie nicht nur die berufliche Leistung, sondern auch das persönliche Wohlbefinden beeinträchtigen können.</p>



<p><strong>2. Diskrepanz zwischen Unternehmenskultur und persönlichen Werten:</strong></p>



<p>Jedes Unternehmen hat seine eigene Kultur und setzt bestimmte Werte, die im Arbeitsalltag gelebt werden. Eine starke Diskrepanz zwischen den eigenen Werten und denen des Unternehmens kann zu einem Gefühl der Entfremdung führen. Vielleicht bemerken Sie, dass die Entscheidungsprozesse, die Kommunikationswege oder die Art und Weise, wie mit Fehlern umgegangen wird, nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Solche Diskrepanzen können ein klares Zeichen dafür sein, dass der Job möglicherweise nicht zu Ihnen passt.</p>



<p><strong>3. Mangelnde Begeisterung und fehlende Identifikation mit der Arbeit:</strong></p>



<p>Begeisterung und Leidenschaft sind wichtige Treiber für berufliche Zufriedenheit und Erfolg. Fehlt es an Begeisterung für die täglichen Aufgaben oder findet man keinen Sinn in der eigenen Arbeit, kann dies zu Demotivation und Unzufriedenheit führen. Insbesondere, wenn man feststellt, dass die eigene Arbeit nicht den erwarteten Einfluss hat oder man sich nicht mit den Produkten, Dienstleistungen oder Zielen des Unternehmens identifizieren kann, sollte man dies als Warnsignal betrachten.</p>



<p><strong>4. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten:</strong></p>



<p>Ein weiteres Anzeichen dafür, dass ein Job nicht zu einem passt, ist das Fehlen von Entwicklungsmöglichkeiten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Fähigkeiten und Talente nicht voll genutzt werden oder dass es keine Perspektiven für berufliches Wachstum gibt, kann dies zu Frustration führen. Ein Mangel an Herausforderungen oder die Erkenntnis, dass die Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten begrenzt sind, deuten darauf hin, dass der Job möglicherweise nicht der richtige für Ihre langfristigen beruflichen Ziele ist.</p>



<p><strong>5. Konstante Zweifel und das Gefühl, nicht dazuzugehören:</strong></p>



<p>Ein subtiles, aber dennoch bedeutendes Zeichen kann das anhaltende Gefühl sein, nicht wirklich zum Team oder zum Unternehmen zu gehören. Dies kann sich in einer mangelnden Bindung zu Kollegen, einer ständigen Unsicherheit bezüglich der eigenen Rolle oder dem Gefühl äußern, dass die eigenen Beiträge nicht wertgeschätzt werden. Solche emotionalen Signale sind wichtig und sollten in der Bewertung, ob ein Job zu einem passt oder nicht, nicht unterschätzt werden.</p>



<p><strong>Fazit:</strong></p>



<p>Die Erkenntnis, dass ein Job vielleicht doch nicht der richtige ist, kann entmutigend sein, besonders nach der anfänglichen Begeisterung und den investierten Anstrengungen. Doch es ist wichtig, auf die genannten Anzeichen zu achten und sie ernst zu nehmen. Die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Probezeit</a> ist nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für Sie eine Chance zu bewerten, ob dieser Job wirklich zu Ihren beruflichen und persönlichen Zielen passt. Im nächsten Teil werden wir darauf eingehen, wie man das Thema anspricht und welche Schritte unternommen werden können, um eine Lösung zu finden.</p>



<p><a href="https://www.ingeniam.de/team/thomas-grummt.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">by Thomas Grummt</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p>Photo by Anna Shvets on <a href="https://www.pexels.com/photo/stressed-woman-looking-at-a-laptop-4226218/" rel="nofollow">Pexels.com</a></p>
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		<title>Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2023/01/31/gefuehle-und-emotionen-im-arbeitsrecht-3/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Jan 2023 08:43:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Sandra Flämig]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwalt]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht sind ein ungeliebtes Kapitel. Ich erlebe es oft, dass arbeitsrechtliche Lösungen eindimensional nur auf der rechtlichen Ebene gesucht werden. Doch damit nicht genug: Es werden selten Lösungen gefunden. Vielmehr werden Lösungen „gesucht“ und Probleme „gefunden“. Man achte auf die Wortwahl. Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht. &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/01/31/gefuehle-und-emotionen-im-arbeitsrecht-3/">Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong><em>Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht</em></strong></p>



<p>Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht sind ein ungeliebtes Kapitel. Ich erlebe es oft, dass arbeitsrechtliche Lösungen eindimensional nur auf der rechtlichen Ebene gesucht werden. Doch damit nicht genug: Es werden selten Lösungen gefunden. Vielmehr werden Lösungen „gesucht“ und Probleme „gefunden“. Man achte auf die Wortwahl.</p>



<p></p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
<iframe title="Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht" width="1080" height="608" src="https://www.youtube.com/embed/F-O0mQ0oM-w?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe>
</div></figure>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading">Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht. Sie sind da. Punkt.</h2>



<p><a href="https://www.kanzlei-flaemig.de/arbeitsrechtliche-konflikte-loesen/">Arbeitsrecht ist Beziehungsrecht</a>. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Sie dürfen sich also damit abfinden, dass in dem arbeitsrechtlichen Konflikt, den Sie gerade zu bewältigen haben, auch Gefühle und Emotionen im Spiel sind. Bei Ihnen und bei der anderen Seite und das nicht zu knapp. Wenn Sie also bei der Lösung Ihres Konflikts die Führung übernehmen und eine – im besten Fall für alle – zufriedenstellende Lösung finden möchten, dann dürfen Sie zunächst mal Ihre eigenen Gefühle und Emotionen wahrnehmen.</p>



<p>Ihr Ziel ist eine Lösung. Für Lösungen brauchen Sie Handlungsspielraum. Für Handlungsspielraum ist die Kenntnis der Fakten und der eigenen Gefühle notwendig. Außerdem benötigen Sie eine empathische Sicht auf Ihr Gegenüber, die Fähigkeit, diesem Gegenüber die richtigen Fragen zu stellen und Flexibilität im Denken und Handeln. Flexibilität bekommen Sie auch durch die Kenntnisse Ihrer eigenen Gefühle, womit wir wieder am Anfang wären.</p>



<p>Die wertfreie&nbsp; und ehrliche Beobachtung Ihres eigenen Tuns und Denkens ist der erste Schritt. Nach der Erkenntnis folgt die Integration als Master-Prüfung, denn die eigenen Gefühle zu akzeptieren und anzunehmen, ist nichts für Weicheier <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/1f609.png" alt="😉" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /></p>



<p>Aber Sie sind ja mutig. Sonst würden Sie solche Artikel nicht lesen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">„Negative“ Gefühle</h2>



<p>Wie denken Sie bisher über Gefühle wie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wut</li>



<li>Ohnmacht</li>



<li>Hilflosigkeit</li>



<li>Trauer</li>



<li>Trotz</li>



<li>Scham</li>



<li>Neid</li>



<li>Angst</li>



<li>Ekel</li>



<li>…</li>
</ul>



<p>Na? Fröstelt es Sie bei dem Gedanken an diese Gefühle? Sie sind in guter Gesellschaft. Diese starken Gefühle werden landläufig als negative Gefühle bezeichnet. Daher werden sie auch so oft ignoriert und weg geschoben. Und was passiert, wenn jemand seine Wut, seinen Trotz, Neid, was auch immer, ständig in sich hineinfrisst? Richtig! Dieser Mensch wird selbst ungenießbar. Schauen Sie sich dazu doch mal meine Kindergeschichte von den&nbsp;<a href="https://www.kanzlei-flaemig.de/monster-mein-geschenk-fuer-sie/">Monstern&nbsp;</a>an.</p>



<p>Diese Gefühle sind da. Sie wollen eine Bühne. Sie wollen gesehen werden. Wenn wir sie ignorieren oder wegschieben, dann werden sie immer wieder kommen, größer werden und sie tun mehr und mehr weh. Bei dem einen ist es der Rücken, beim anderen der Magen, der dritte hat Kopfweh und der vierte bekommt schlecht Luft, weil er immer einen „dicken Hals“ hat.</p>



<p>Auch in Verhandlungen sind diese Gefühle kontraproduktiv. Wenn sie nicht erkannt, integriert und verarbeitet wurden, brechen sie sich Bahn. Wie eine Horde unerzogener Rotzlöffel treten sie unaufgefordert und lautstark auf den Plan. In der Verhandlung sieht das dann so aus, dass nach Methoden gesucht wird, dem anderen zu schaden oder dass man vor Wut das Heulen bekommt oder beleidigend wird, vollkommen überzogene „Mondpreise“ aufruft etc. Menschen, die ihre eigene Gefühlswelt nicht im Reinen haben, sind schlechte Verhandler. Wenn zwei davon aufeinander treffen, dann landet man schnell im Drama-Dreieck. Es gibt Täter, Opfer und Retter. Die Rollen wechseln und am Ende ist verbrannte Erde.</p>



<p>Da hilft eine</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neutrale Sicht</h2>



<p>Ich habe mir viele Gedanken zu diesem Thema gemacht und mich gefragt, was für eine Metapher ich für Sie und mich finden kann, die es mir leicht macht, diese Gefühle anzunehmen. Dabei kam mir die Teile-Arbeit aus der Familientherapie zu Hilfe, die ich in der NLP-Ausbildung gelernt hatte:</p>



<p><strong>Schritt 1:</strong></p>



<p>Zunächst mal sehe ich jedes meiner Gefühle als Teil von mir. Ich stelle mir vor, dass es sich um eine Person mit dieser einen Eigenschaft handelt. Sie gehört zu meiner inneren Familie.</p>



<p><strong>Schritt 2:</strong></p>



<p>Ich bin Mutter und ich habe zwei wunderbare Kinder. Manchmal sind sie grätig, zänkisch, wütend oder einfach nervig. Und ich liebe sie. Genau so. Mit allem drum und dran. Mit allen special features. Wenn ich mir nun vorstelle, dass meine Gefühle auch meine Kinder sind, dann kann ich sie schon ein bisschen besser annehmen.</p>



<p><strong>Schritt 3:</strong></p>



<p>Dann lasse ich das Attribut weg. Das Gefühl ist kein „negatives“ oder „positives“ Gefühl mehr. Es ist einfach ein Gefühl. Ich bewerte es nicht. Doch ich gebe ihm eine für mich positive Bedeutung. Das gelingt nicht mit der Brechstange. Der Schritt muss machbar sein. Also stelle ich mir als Grundannahme vor: Alles hat eine gute Absicht für mich. Dieser Teil hat eine positive Absicht für mich. Dieser Teil möchte jetzt – wie ein Kind – meine ungeteilte Aufmerksamkeit. Wie ein Kind will dieser Teil erzählen und angenommen werden. Also frage ich, was er will und was seine positive Absicht ist. Sie können sich dabei auch durch einen Freund/Freundin helfen lassen. Ein Außenstehender stellt oft die besseren Fragen.</p>



<p>Mit dieser Methode gelingt es mir mehr und mehr, diese starken Gefühle als das anzunehmen, was sie sind: positive Helfer, die oft sehr wichtige Botschaften haben. Das ganze darf ein bisschen geübt werden. Rom wurde auch nicht … Und die längste Reise beginnt mit …..</p>



<p>Sie wissen schon.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Programmieren Sie sich zum Erfolg – die richtige Wortwahl</h2>



<p>Im obigen Abschnitt war schon ganz viel Selbstprogrammierung. Hier noch ein paar Tipps.</p>



<p>Oft werden Probleme „gefunden“. Es ist zwar wichtig, dass man alle möglichen Probleme erkennen kann. Das braucht man, um die Lage richtig einschätzen zu können und ein umfassendes Bild zu bekommen. Aber Ihr Ziel ist die Lösung. Und was machen Sie mit der Lösung? Sie suchen sie, stimmt´s. Schöner wäre es, wenn Sie sich sagen würden „Ich finde eine Lösung.“ Das ist nur ein kleiner aber sehr wichtiger Unterschied. Sie denken die ganze Zeit. Wir alle tun das. Wenn wir denken, sprechen wir mit uns selbst. Hören Sie sich mal zu, beobachten Sie sich wertfrei und dann ändern Sie ggf. Ihre Formulierungen. Sie können sich auf Erfolg und Zielerreichung programmieren, wenn Sie anfangen beim denken motivierende Sachen zu sich selbst zu sagen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Noch mehr Handlungsspielraum erreichen</h2>



<p>Körper, Seele (Emotionen) und Geist bilden eine Einheit. Das haben Sie schon gehört. Ich auch. Und ich habe es nach 15 Jahren Persönlichkeitsentwicklung, 2 Zusatzausbildungen und immer wieder Achtsamkeitstraining jetzt verstanden: Als ich anfing, Spagat zu üben, konnte ich es gar nicht. Ich kam nicht annähernd in Bodennähe. Ich wusste, dass ich das Ziel erreichen kann, denn ich weiß ja, wie ich mich programmiere.&nbsp;Ich erfuhr nun aber auf körperlicher Ebene, dass</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>(Komfortzonen)Dehnung Zeit braucht</li>



<li>zu viel Wollen Schmerzen bereitet</li>



<li>Geduld und Schritt für Schritt vorgehen weniger weh tut</li>



<li>ich es schaffen kann</li>
</ul>



<p>Gleichzeitig lernte ich, dass ich durch die körperliche Flexibilität mehr und mehr bereit war, mich noch mehr den Menschen zu öffnen, die mir früher schwierig vorkamen. Ich hatte mich ganz nebenbei auch seelisch gedehnt. Und nicht zuletzt war ich auf einmal bereit, meine Vorbehalte gegen die elektronische Akte abzulegen und bin das Thema beherzt angegangen.</p>



<p>Es ist ein persönliches Beispiel, das ich Ihnen da erzählt habe. Und es soll Sie ermutigen, Ihren Weg zu gehen. Vor allem aber: Wenn es mal auf einer Ebene (z.B. der emotionalen Ebene) klemmt, können Sie sich auf eine andere Ebene (z.B. die körperliche Ebene) begeben und dort üben. Wenn Sie im Job Stress mit Menschen haben, üben Sie privat mit besonders knarzigen Exemplaren. Das wird Ihnen leichter fallen.</p>



<p><strong>Wichtig ist bei allem: Haben Sie Spaß, beleiben Sie neugierig und flexibel!</strong></p>



<h5 class="wp-block-heading"><strong><a href="https://blog.kanzlei-job.de/dr-sandra-flaemig/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Über die Autorin</a>:</strong></h5>



<p><a href="https://www.kanzlei-flaemig.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Dr. Sandra Flämig</a>&nbsp;ist Fachanwältin für<a href="http://blog.kanzlei-job.de/2015/08/04/raubkopien-am-arbeitsplatz-herstellen-folge-fristlose-kuendigung/#1865899" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&nbsp;Arbeitsrecht</a>&nbsp;aus Stuttgart.</p>



<figure class="wp-block-image"><a href="https://i0.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2018/02/Fl%C3%A4ming.png?ssl=1" rel="lightbox[11200]"><img decoding="async" data-attachment-id="6322" data-permalink="https://blog.kanzlei-job.de/?attachment_id=6322" data-orig-file="https://i0.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2018/02/Fl%C3%A4ming.png?fit=348%2C380&amp;ssl=1" data-orig-size="348,380" data-comments-opened="1" data-image-meta="{&quot;aperture&quot;:&quot;0&quot;,&quot;credit&quot;:&quot;&quot;,&quot;camera&quot;:&quot;&quot;,&quot;caption&quot;:&quot;&quot;,&quot;created_timestamp&quot;:&quot;0&quot;,&quot;copyright&quot;:&quot;&quot;,&quot;focal_length&quot;:&quot;0&quot;,&quot;iso&quot;:&quot;0&quot;,&quot;shutter_speed&quot;:&quot;0&quot;,&quot;title&quot;:&quot;&quot;,&quot;orientation&quot;:&quot;0&quot;}" data-image-title="Fläming" data-image-description="" data-image-caption="" data-medium-file="https://i0.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2018/02/Fl%C3%A4ming.png?fit=275%2C300&amp;ssl=1" data-large-file="https://i0.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2018/02/Fl%C3%A4ming.png?fit=348%2C380&amp;ssl=1" src="https://i0.wp.com/blog.kanzlei-job.de/wp-content/uploads/2018/02/Fl%C3%A4ming.png?zoom=1.5&amp;resize=303%2C333&amp;ssl=1" alt="" class="wp-image-6322"/></a></figure>



<p><strong>Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:</strong></p>



<p>Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin&nbsp; – Fachanwältin für<a href="http://blog.kanzlei-job.de/2015/08/04/raubkopien-am-arbeitsplatz-herstellen-folge-fristlose-kuendigung/#53552446" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&nbsp;Arbeitsrecht</a><br>Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart<br>Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60<br>Email:<a rel="noreferrer noopener" href="mailto:flaemig@kanzlei-flaemig.de" target="_blank"><strong>flaemig@kanzlei-flaemig.de</strong></a>URL.:&nbsp;<strong><a href="http://www.kanzlei-flaemig.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">www.kanzlei-flaemig.de</a></strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2023/01/31/gefuehle-und-emotionen-im-arbeitsrecht-3/">Gefühle und Emotionen im Arbeitsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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		<title>Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter &#8211; auch wenn die Türen geschlossen sind; Persönlicher Kontakt im Notfall möglich; Geldauszahlung ist sichergestellt</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/18/jobcenter-und-arbeitsagenturen-arbeiten-weiter-auch-wenn-die-tueren-geschlossen-sind-persoenlicher-kontakt-im-notfall-moeglich-geldauszahlung-ist-sichergestellt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Mar 2020 08:16:00 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Bundesagentur für Arbeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab morgen (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2020/03/18/jobcenter-und-arbeitsagenturen-arbeiten-weiter-auch-wenn-die-tueren-geschlossen-sind-persoenlicher-kontakt-im-notfall-moeglich-geldauszahlung-ist-sichergestellt/">Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter &#8211; auch wenn die Türen geschlossen sind; Persönlicher Kontakt im Notfall möglich; Geldauszahlung ist sichergestellt</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen),
Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage
darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld,
Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.</p>



<p>Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schützen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab morgen (<strong>18.03.2020</strong>) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude mehr.</p>



<p>Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit
geschaffen. Wir informieren über die regionale Presse und über Aushänge über
diese Möglichkeiten.</p>



<p>Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden:</p>



<p>&amp;#61485;&nbsp;&nbsp; </p>



<p>Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, weder
telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen
und Sanktionen. </p>



<p>&amp;#61485;&nbsp;&nbsp; </p>



<p>Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt. </p>



<p>&amp;#61485;&nbsp;&nbsp; </p>



<p>Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine
Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.</p>



<p>&amp;#61485;&nbsp;&nbsp; </p>



<p>Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt.</p>



<p>Zusätzliche regionale Rufnummern:</p>



<p>Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch
lokale Rufnummern, da unsere zentralen Rufnummern nur sehr schlecht erreichbar
sind. Auch hier informieren wir baldmöglichst über die Medien, unter <a href="http://www.arbeitsagentur.de">www.arbeitsagentur.de</a> und über
Aushänge.</p>



<p><span style="text-decoration: underline;">Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II</span>:</p>



<p>Den Antrag auf Arbeitslosengeld I können Sie online
stellen. </p>



<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld">http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld</a></p>



<p>Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie hier:</p>



<p><a href="http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2">http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2</a></p>



<p>Den Antrag auf Arbeitslosengeld II können Sie jederzeit
formlos telefonisch oder schriftlich bei Ihrem Jobcenter stellen. Ferner haben
Sie derzeit auch die Möglichkeit, Ihren bereits ausgefüllten Antrag ohne
persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen. </p>



<p>Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II
beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online
unter <a href="http://www.jobcenter-digital.de">http://www.jobcenter-digital.de</a>
erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über
dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden. </p>



<p>Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen
finden Sie hier:</p>



<p><a href="https://www.arbeitsagentur.de/eservices">https://www.arbeitsagentur.de/eservices</a></p>



<p>Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld
finden Sie hier: <a href="https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer">https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer</a>
</p>



<p>Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier: <a href="http://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit">www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit</a> </p>



<p><strong>Autor:</strong></p>



<p><strong><a href="http://www.arbeitsagentur.de/">Bundesagentur für Arbeit</a></strong><br>Pressestelle<br>Regensburger Strasse 104<br>D-90478 Nürnberg<br>E-Mail:&nbsp;<a href="mailto:zentrale.presse@arbeitsagentur.de">zentrale.presse@arbeitsagentur.de<br></a>Tel.: 0911/179-2218<br>Fax: 0911/179-1487</p>



<p>Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf&nbsp;<a href="https://twitter.com/Bundesagentur">Twitter</a></p>
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		<title>Zur Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern für den Schwellenwert des KSchG, § 23 I KSchG</title>
		<link>https://blog.kanzlei-job.de/2015/07/21/zur-beruecksichtigung-von-zeitarbeitnehmern-fuer-den-schwellenwert-des-kschg-%c2%a7-23-i-kschg/</link>
					<comments>https://blog.kanzlei-job.de/2015/07/21/zur-beruecksichtigung-von-zeitarbeitnehmern-fuer-den-schwellenwert-des-kschg-%c2%a7-23-i-kschg/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[kanzleijob]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jul 2015 09:32:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberlassung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Individualarbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, CMS Hasche Sigle, Köln Die Anwendung des KSchG setzt voraus, dass in dem jeweiligen Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 23 Abs. 1 KSchG). Ob dieser Schwellenwert tatsächlich überschritten wird, kann insbesondere bei Kundenbetrieben problembehaftet sein, wenn die relevante Beschäftigtenzahl nur erreicht wird, wenn die eigenen Stammmitarbeiter &#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2015/07/21/zur-beruecksichtigung-von-zeitarbeitnehmern-fuer-den-schwellenwert-des-kschg-%c2%a7-23-i-kschg/">Zur Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern für den Schwellenwert des KSchG, § 23 I KSchG</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><em>Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, <a href="http://www.cms-hs.com/alexander-bissels">CMS Hasche Sigle</a>, Köln</em></p>
<p>Die Anwendung des KSchG setzt voraus, dass in dem jeweiligen Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 23 Abs. 1 KSchG). Ob dieser Schwellenwert tatsächlich überschritten wird, kann insbesondere bei Kundenbetrieben problembehaftet sein, wenn die relevante Beschäftigtenzahl nur erreicht wird, wenn die eigenen Stammmitarbeiter sowie die eingesetzten Zeitarbeitnehmer zusammengerechnet werden. Es stellt sich dabei die Frage: Zählen Zeitarbeitnehmer dabei wirklich mit? Dies soll nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz der Fall sein, wenn der Einsatz von Zeitarbeitnehmern in dem betreffenden Einsatzbetrieb auf einem „in der Regel“ vorhandenen Personalbedarf beruht (Urteil vom 13. Januar 2015 – 6 Sa 446/15).</p>
<p>Dies folge aus dem Regelungszweck von § 23 KSchG. Sinn und Zweck der Herausnahme von Kleinbetrieben aus dem allgemeinen Kündigungsschutz geböten unter Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 1 GG ein Verständnis, nach dem Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb bei der Bestimmung der Betriebsgröße insoweit mitzuzählen seien, wenn ihr Einsatz einem regelmäßig vorhandenen Beschäftigungsbedarf entspreche. Es komme dabei nicht entscheidend darauf an, für welche Zeitdauer der jeweils einzelne Zeitarbeitnehmer im Betrieb eingesetzt werde. Auch wenn auf einem Arbeitsplatz ständig wechselnde Zeitarbeitnehmer tätig würden, sei dieser, soweit er die regelmäßige Belegschaftsstärke kennzeichne, zu berücksichtigen. Würden Zeitarbeitnehmer zur Vertretung von Stammmitarbeitern beschäftigt, zählten sie grundsätzlich nicht mit. Sie seien – ebenso wenig wie vorübergehend beschäftigte eigene Arbeitnehmer – auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nur zur Bewältigung von Auftragsspitzen eingesetzt würden, die den allgemeinen Geschäftsbetrieb nicht kennzeichneten. Dagegen seien sie mitzuzählen, soweit ihre Beschäftigung dem „Regelzustand“ des Betriebs entspreche, also bestimmte Arbeitsplätze im fraglichen Referenzzeitraum stets mit Mitarbeitern besetzt gewesen seien bzw. sein würden, sei es mit eigenen Arbeitnehmern des Betriebsinhabers, sei es, etwa nach deren Ausscheiden oder „immer schon“, mit (wechselnden) Zeitarbeitnehmern.</p>
<p><strong>Kommentar:    </strong></p>
<p>Das LAG Rheinland-Pfalz liegt mit seinem Urteil auf Linie des BAG, das bereits im Jahr 2014 entschieden hat, dass bei der Bestimmung des Schwellenwerts zur Anwendbarkeit des KSchG im Kundenbetrieb Zeitarbeitnehmer – wie Stammbeschäftigte – mitzählen, wenn ihr Einsatz „regelmäßig“ erfolgt und nicht nur temporär auftretende Auftragsspitzen abgedeckt werden sollen (vgl. BAG v. 24. Januar 2013 – 2 AZR 140/12).</p>
<p>Gerade in (vermeintlichen) Kleinbetrieben sollte vor diesem Hintergrund immer genau gezählt werden, welche eigenen bzw. „betriebsfremden“ Mitarbeiter beschäftigt werden. Freilich bereitet eine genaue Abgrenzung Schwierigkeiten, wann ein Arbeitsplatz „in der Regel“ mit einem oder wechselnden Zeitarbeitnehmern besetzt ist. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es nicht auf eine jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl, sondern auf die regelmäßig vorhandenen Arbeitsplätze aufgrund eines Stellenplans bzw. der Personalplanung im Betrieb ankommt (vgl. KR/Weigand, § 23 KSchG Rn. 38). An dieser Stelle bietet sich damit entsprechender Argumentationsspielraum, aber auch Konfliktpotenzial, ob ein Zeitarbeitnehmer tatsächlich eine fest geplante Stelle in einer schwellenwertrelevanten Art und Weise besetzt.</p>
<p><em>Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte meinem „Infobrief Zeitarbeit“, mit dem ich monatlich über die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal informiere. Sollten Sie Interesse haben, diesen kostenfrei zu beziehen, schreiben Sie mir bitte eine kurze E-Mail (<a href="mailto:alexander.bissels@cms-hs.com">alexander.bissels@cms-hs.com</a>).</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blog.kanzlei-job.de/2015/07/21/zur-beruecksichtigung-von-zeitarbeitnehmern-fuer-den-schwellenwert-des-kschg-%c2%a7-23-i-kschg/">Zur Berücksichtigung von Zeitarbeitnehmern für den Schwellenwert des KSchG, § 23 I KSchG</a> erschien zuerst auf <a href="https://blog.kanzlei-job.de">Blog | kanzlei.jobs</a>.</p>
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