Plastik statt Metall – Aufklärungspflicht bei Implantaten

Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht

Plastik statt Metall – Aufklärungspflicht bei Implantaten

Kunststoff statt, wie wohl versprochen, Titan hatte ein ehemaliger Chefarzt in der Wirbelsäulenchirurgie verwendet. Jetzt hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Leer, Az.: 607 Ls 310 Js 31127/15 (113/17), den Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung in 52 Fällen freigesprochen.

Der frühere Leiter der Wirbelsäulenchirurgie am Klinikum Leer hatte zwischen Dezember 2010 und März 2014 seinen Patienten künstliche Bandscheiben eines bestimmten Herstellers aus Kunststoff eingesetzt. Viele der Kunststoffimplantate erwiesen sich später als schadhaft. Sie verrutschten und zerfielen im Körper der Patienten. Die Staatsanwaltschaft Aurich hatte dem Arzt vorgeworfen die Patienten vor der Operation nicht ausreichend über das verwendete Material der Implantate aufgeklärt zu haben. Auf den Aufklärungsbögen soll der Einsatz von Prothesen aus Titan beschrieben worden sein. Mangels einer „wirksamen Einwilligung“ für das verwendete andere Material sieht die Staatsanwaltschaft in den durchgeführten Operationen jeweils eine Körperverletzung.

Das Verfahren, auf das viele Patienten jahrelang gewartet hatten, endete mit einem Freispruch. Das Gericht sah keinen Einwilligungsmangel.

Einwilligung in Methode, nicht Implantat

Die von den Patienten gegebenen, vorliegenden Einwilligungen seien für das Einsetzen der Implantate wirksam gewesen, begründet das Gericht seine Auffassung. Nicht relevant für die wirksame Einwilligung sei, welche Materialbeschaffenheit (Kunststoff oder Metall) die Implantate gehabt hätten. Denn es seien keine Unterschiede im Risiko oder den Erfolgsaussichten ersichtlich gewesen, argumentierte das Gericht. Alle Bandscheibenprothesen zielten darauf, die Beweglichkeit der Wirbelsäule zu gewährleisten. Das Gericht folgte damit der Expertise des Sachverständigen.

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