Corona-Warn-App – Ein Gesetz soll`s richten

Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht

Frankreich hat sie schon. Deutschland wird voraussichtlich Mitte Juni nachziehen. Die Corona-Warn-App soll jetzt helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Lange waren die Voraussetzungen der Corona-App unklar. Seit Monaten wird über das „Für-und-Wider“ einer Tracing-App zum Aufspüren einer potentiellen Ansteckungsgefahr gestritten. Dabei soll, so informiert die Bundesregierung, mittels Bluetooth der Abstand zwischen Personen gemessen und ermöglicht werden, dass sich das Handy die Kontakte anonym merkt. Dafür tauschen die Geräte untereinander temporäre verschlüsselte Identitäten aus. Werden Nutzer der App positiv auf das Coronavirus getestet, haben sie die Wahl, auf freiwilliger Basis ihre Kontakte durch die App informieren zu lassen. Dabei werden die verschlüsselten IDs des Infizierten allen Mobiltelefonen der App-Nutzer zur Verfügung gestellt, berichtet die Bundesregierung. Die Geräte überprüfen alle möglichen Kontaktpersonen und geben im Falle einer Übereinstimmung ein Warnsignal. Die Entwickler der Corona-App haben jetzt den gesamten Programmcode offengelegt.

Mangelhafte Kommunikation

Die Kommunikation hätte besser sein können. Für Verwirrung sorgte auch die vom Robert-Koch-Institut am 07.04.2020 vorgestellte Corona-App. Diese hatte aber nichts mit der Kontaktverfolgung zu tun, sondern sollte die freiwillige Spende der Daten von Fitnessarmbändern zu Forschungszwecken ermöglichen. Im Ergebnis hat die monatelange Diskussion viele verunsichert.

weiter…

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.