Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 29. April 2020

Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich

In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.

Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/index.htm

Autor:

Bundesagentur für Arbeit
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