Für Ihr Unternehmen intern – Inhouse-Webinar: Corona-Krise bewältigen – Arbeitsrechtlich notwendige Maßnahmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gilt in schwierigen Situationen wie der Corona-Krise nicht nur sozial, sondern auch arbeitsrechtlich kompetent zu handeln.

Daher gilt es:

  • genau zu wissen, was Sie arbeitsrechtlich tun sollten und was gesetzlich erlaubt ist.
  • Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

In diesem Webinar – welches allein für Ihr Unternehmen durchgeführt wird – werden Ihre individuellen arbeitsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erläutert und praxisbezogenen Lösungen zugeführt.

Themenpunkte u.a.:

  • Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
  • Welche Fürsorgepflichten hat Arbeitgeber?
  • Muss der Arbeitgeber Arbeitnehmern Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel etc.  bereitstellen?
  • Welche Informationspflichten hat des Arbeitgebers?
  • Wie weit geht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?
  • Kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen?
  • Kann der Arbeitgeber Überstunden und Mehrarbeit anordnen?
  • Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Dienstreise schicken?
  • Besteht ein Entgeltanspruch bei Quarantäne?
  • Wann übernimmt das Gesundheitsamt die Kosten?
  • Besteht ein Entgeltanspruch bei Schließung des Betriebes?
  • Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit?
  • Darf der Arbeitnehmer freigestellt werden?
  • Muss der Arbeitnehmer Urlaub nehmen?
  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  • Darf der Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn er dies möchte?
  • Muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber mitteilen an welcher Krankheit er leidet?
  • Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?

Ihre Vorteile des Webinars:

  • Keine Fahrtkosten
  • Intensive Behandlung Ihrer individuellen betriebsspezifischen Problem- und Fragestellungen
  • Maximale Kostenersparnis für Ihr Unternehmen
  • Nutzen Sie bei sensiblen Schulungsthemen den geschützten Rahmen Ihres eigenen Unternehmens
  • Gesundheitsschutz
  • Fragerunde am Ende des Webinars

Alles weiter unter http://www.KanzleiJuenger.de

Jean-Martin Jünger

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Jean-Martin Jünger
Rechtsanwalt
LB Wirtschafts- und Arbeitsrecht Hochschule Heidelberg und DHBW Mannheim


Kanzlei für Arbeitsrecht
Friedrich-König-Str. 3-5
68167 Mannheim
Telefon (0621) 49076513
Telefax (0621) 49076514
Mobil: +49 (0)178-8535717
E-Mail: ra.juenger@kanzlei-juenger.de
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Twitter: RA_Juenger

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