Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht
Bei einem Behandlungsfehler kann einem Angehörigen des Patienten ein Anspruch auf Schadensersatz wegen seelischer Leiden zustehen. Die Klinik haftet dann nicht nur für den Arztfehler, sondern auch für den sogenannten „Schockschaden“, den ein naher Angehöriger erleidet. So entschieden vom BGH mit Urteil vom 21.05.2019 – VI ZR 299/17.