Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht
Der Streit um Schmerzensgeld für ein mit gravierenden Fehlern erstelltes Gutachten der Psychologin Frau Dr. R.-J. vom 21.8.2003 ist abgeschlossen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 – 4 U 26/15 hatte die psychologische Gutachterin (Beklagte) zu den Schmerzensgeldzahlungen verurteilt und eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte sich die Psychologin mit einer Nichtzulassungsbeschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH) gewandt. Dazu „Beck aktuell“.