Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht
Es ist kein Verstoß gegen EU-Recht, wenn die Krankenkassen eines Mitgliedslandes die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb deren Zulassung erstatten. Dies entschied der EuGH am 21.11.2018 – Az.: C-29/17 in dem Dauerstreit zweier bei der Behandlung einer Augenkrankheit konkurrierenden Medikamente.