Autorin:
Michaela Hermes, LL.M., Rechtsanwältin, Rechtsanwältin für Medizinrecht
Zum ersten Mal berechnete ein Gericht das Schmerzensgeld für Unfallverletzte nach einer neuen Methode. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, Urteil vom 18.10.2018 – 22 U 97/16 orientierte sich dabei an der Länge des Klinik- oder Reha-Aufenthalts. Auch beim Haushaltsführungsschaden legte es eine andere Messlatte an. Das OLG berücksichtigte nun Kriterien einer modernen Haushaltsführung und den gesetzlichen Mindestlohn als Orientierungshilfe.