Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nur eingeschränkt möglich – Auszahlung von Geldleistungen nicht betroffen
Seit vergangener Woche können die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, bundesweit nur zeitverzögert auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nicht immer zeitnah möglich.
Geldleistungen werden weiter ausgezahlt, da dieses IT-Verfahren nicht betroffen ist. Alle eingehenden Anträge werden bearbeitet. Es sind auch keine Daten verloren gegangen.
Die IT arbeitet mit Hochdruck daran, die Störung zu beheben. Die Arbeitsagenturen (SGBIII / Arbeitslosengeld I) und Familienkassen (Kindergeld) sind nicht betroffen.
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