Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ab sofort wieder möglich.
Die Jobcenter können bundesweit wieder auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Durch einen Datenbankausfall konnten die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, am Mittwoch nicht auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Ursprünglich sollte die Störung bis Freitag andauern. Die IT hat mit Hochdruck an der Fehlerbeseitigung gearbeitet, sodass die elektronische Akte bereits heute wieder zuverlässig verfügbar ist.
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