Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) zur Zeit nur eingeschränkt möglich

Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) zur Zeit nur eingeschränkt möglich

Durch einen Datenbankausfall können die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, bundesweit zur Zeit nicht auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen. Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nur eingeschränkt möglich. Die Auszahlung von bereits bewilligten Geldleistungen ist davon nicht betroffen. Kunden müssen keine Unterlagen erneut einreichen. Es sind keine Daten verloren gegangen. Der Zugriff ist voraussichtlich erst am Freitag wieder möglich.

Der Ausfall der Datenbank geht auf einen Defekt an einer Speicherkomponente zurück, der während regulärer Wartungsarbeiten aufgetreten ist.

Jeden Tag wenden sich viele Menschen telefonisch oder persönlich an die Jobcenter, um Auskünfte zu erhalten. Die Bundesagentur bittet um Verständnis, dass bis Donnerstag diese Auskünfte nur sehr eingeschränkt erteilt werden können.  Es wird mit Hochdruck an der Behebung der Probleme gearbeitet.

Die Arbeitsagenturen (SGBIII) und Familienkassen (Kindergeld) sind nicht betroffen.

 

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Autor:

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