Das europäische Arbeitsrecht
Wie in nahezu allen Lebensbereichen ist auch im Arbeitsrecht eine verstärkte Europäisierung zu verzeichnen. Das hat zu einer Vielzahl verschiedener Regelungskonzepte geführt, die in der Praxis zu beachten sind. Das bringt zwar viele Vorteile, macht jedoch die Anwaltssuche im Arbeitsrecht nicht unbedingt leichter, da die Anforderungen an dessen rechtlicher Kompetenz steigen.
Recht des Europarates – EMRK und ESC
Das Recht des Europarats ist eine der beiden Säulen des Europäischen Arbeitsrechts. Es wird durch internationale Abkommen gebildet. Deren Aufgabe ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den einzelnen Ländern zu fördern. Das Recht des Europarats findet maßgeblich in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Europäischen Sozialcharta (ESC) Ausdruck. Für das Arbeitsrecht sind die Vorschriften zur Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK), zur Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) sowie der Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) von immenser Bedeutung. Denn sie bilden unumgängliche Schranken für den Arbeitgeber. Dieser hat bei einer Kündigung zu prüfen, ob der von ihm vorgetragene Kündigungsgrund durch diese Schranken gesperrt ist. So ist auch das deutsche Kündigungsrecht, das auf anwaltarbeitsrecht.com in Grundzügen dargestellt wird, von der Europäisierung betroffen.
EU-Recht
Das EU-Recht ist in der Praxis von noch größerer Bedeutung als das Recht des Europarates. Das bleibt allerdings den meisten Arbeitnehmern und Arbeitgebern verborgen. Denn die EU setzt nur selten unmittelbares Recht (z. B. als Verordnung). In der Regel werden Richtlinien verabschiedet, welche die einzelnen Länder in nationales Recht gießen. So ist der in Deutschland durch § 613a BGB gesicherte Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang auf eine EU-Richtlinie zurückzuführen. Für die Rechtspraxis folgt daraus, dass neben der Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts vor allem die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu beachten sind.
Autor:
Marlene Keller