Von Alexandra Mareschi
‘English is here to stay’
Die englische Sprache wird nach dem Brexit in keinster Weise an Bedeutung verlieren, sondern eher an Bedeutung gewinnen. Als lingua franca hat sich die englische Sprache durchgesetzt. Etwa die Hälfte der Europäer versteht Englisch.
Seit Anfang 2010 bieten die Landgerichte in Köln, Bonn und Aachen sowie das Oberlandesgericht Köln die Möglichkeit mündliche Verhandlungen in Zivilsachen in englischer Sprache durchzuführen. Ab Januar 2018 soll dies auch am Landgericht Frankfurt möglich sein (Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt vom 02.11.2017). Hierdurch können also kaufmännische Streitigkeiten, vor allem aus dem Bereich des Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrechts sowie weitere Verfahren nach § 95 Gerichtsverfassungsgesetz, auf englisch verhandelt werden. Dies hat allerdings zur Folge, dass nicht nur der Vorsitzende der Kammer, sondern auch die Beisitzer in den Verfahren die englische Sprache beherrschen und in der Lage sein sollten deutsche Gesetze auf Englisch zu erklären.
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Alexandra Mareschi, LL.M., LL.B.
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