Die Bewerbungskostenerstattung – Gibt es Leistungen durch das Jobcenter?

Die Bewerbungskostenerstattung – Gibt es Leistungen durch das Jobcenter?

 

Für viele Bewerber ist die Jobsuche eine nervenaufreibende und anstrengende Tätigkeit. Dies gilt vor allem für Arbeitslose und Bewerber, die täglich eine große Anzahl an Bewerbungen versenden. Sind diese dann auch noch mit Kosten verbunden, stellt die Jobsuche für den Bewerber auch noch einen finanziellen Aufwand dar. Da nicht jeder über die Mittel verfügt, eine Bewerbung zu finanzieren, bietet das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit die Möglichkeit auf Bewerbungskostenerstattung. Der folgende Text klärt auf.

Eine Vielzahl von Arbeitslosen erhält einen geringen Regelsatz um die alltäglichen Lebenskosten zu bewältigen. Dieser reicht jedoch häufig nicht aus, um zusätzliche Bewerbungskosten zu finanzieren. Damit der Bewerber nicht auf diesen Kosten sitzen bleibt, bieten sowohl Jobcenter als auch die Agentur für Arbeit eine sogenannte „Bewerbungskostenerstattung“. Um eine solche Erstattung zu erhalten, muss der Bewerber zunächst einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Die Gesetzgrundlage dazu bietet der § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) III zur Förderung aus dem Vermittlungsbudget.

Grundsätzlich erhält jeder bedürftige Arbeitslose, Arbeitssuchende sowie Auszubildende diese Unterstützung durch die Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit. Zu beachten ist jedoch, dass die Unterstützung nicht verpflichtend ist und eine Bewerbungskostenerstattung daher im Ermessen der Jobcenter steht. Ein Rechtsanspruch auf solche Leistungen besteht also weder für Arbeitslose noch für Arbeitssuchende. Auch die Höhe der Leistungen ist nicht gesetzlich festgelegt. Ob eine Bewerbungskostenerstattung gezahlt wir und wie hoch diese ausfällt, entscheiden die Jobcenter je nach Einzelfall. Hierbei wird z.B. darauf geachtet, ob der Bewerber die Bewerbung selbst bezahlt hat und ob die Finanzierung einer solchen durch Eigenleistungen möglich ist. Während ein gerade gekündigter, lediger und kinderloser Bewerber meist die Möglichkeit zur Eigenleistung aufbringt, werden die Bewerbungskosten für Langzeitarbeitslose mit mehreren Kindern in der Regel bezahlt.

Eine Bewerbungskostenerstattung wird durch die Agentur für Arbeit nur geleistet, wenn sich diese nicht durch den zukünftigen bzw. potentiellen Arbeitgeber übernommen wird. Zudem werden nicht alle Leistungen durch die Behörden abgedeckt. Folgende Leistungen können hingegen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgedeckt werden:

  • Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch
  • Erforderliche Arbeitsmittel, wie z.B. Arbeitsbekleidung
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für benötigte Nachweise, wie z.B. Gesundheitsnachweis oder Führungszeugnis
  • Kosten für Arbeitsproben usw.

 

Werden die Kosten durch das Arbeitsamt bezahlt, legt dieses pro schriftliche Bewerbung pauschal meist einen Betrag von 5 Euro fest. Bei Online-Bewerbungen erhält der Antragsteller hingegen 20 Cent je eingehender Bewerbung. Diese Erstattung ist bis zu einem Höchstbetrag von 260 Euro pro Jahr möglich. Die Bewerber müssen jedoch Nachweise dafür liefern, dass die Bewerbung tatsächlich eingegangen ist. Hierzu reicht das Anschreiben sowie die Antwort des Unternehmens aus.

Die höchsten Kosten entstehen meist durch Reise- und Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch. Häufig erstattet das Unternehmen die Fahrtkosten. Ist das nicht der Fall, muss das Unternehmen dies in einem Formular bestätigen. Erst dann können die Kosten durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit übernommen werden. Die Kosten für eine entsprechende Bekleidung für das Bewerbungsgespräch können ebenfalls übernommen werden. Hierzu muss der Betroffene einen Antrag auf Leistungen zur Persönlichkeit stellen. Wird der Antrag genehmigt, werden häufig sogar die Kosten für einen Friseurbesuch übernommen.

Der Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung muss immer im Voraus gestellt werden, d.h. schon bevor die Bewerbungen entstehen, muss der Antrag eingereicht werden. Beim Einreichen einer nachträglichen Genehmigung werden zwar häufig die Bewerbungskosten dennoch übernommen, jedoch erhält der Bewerber keine Rückerstattung der Reise- oder Fahrkosten mehr. Der Antrag wird in Form eines Formulars ausgefüllt, welches auf der Seite der zuständigen Jobcenter zu finden ist. Der Bewerber gibt auf diesem Formular an, für wie viele Bewerbungen er eine Erstattung fordert. Zudem muss angegeben werden, ob der Bewerber zuvor schon von einem anderen Leistungsgeber eine Erstattung erhalten hat und in welcher Höhe diese ausfiel. Am Ende des Antrags gibt der Bewerber seinen Namen und seine Bankdaten an und bestätigt mit einer Unterschrift die Richtigkeit des Antrags. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird dieser durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit geprüft.

Weitere Informationen zum Thema „Bewerbungskostenerstattung“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4hilfthartz4.de viele weitere Informationen, Ratgeber und eBooks zu Themen, wie Hartz4-Finanzen, Bewerbungen und Jobcenter sowie Wohnung und Miete.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

Hier geht es zur Ratgeberseite: www.hartz4hilfthartz4.de/

 

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.