Von Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht
aus Stuttgart.
Abmahnung im Arbeitsrecht – eine Königsdisziplin
Die Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine wahre Königsdisziplin, die leider oft nicht richtig angewendet wird. Ich erlebe immer wieder, wie “husch, husch” eine Abmahnung hingeschludert wird, mit der später vor Gericht nichts anzufangen ist, weil wesentliche Bestandteile fehlen. Ganz zu schweigen davon, dass sich das Verhalten der Mitarbeiter trotz Abmahnung nicht ändert.
In diesem Film zeige ich Ihnen, was ich in dem Artikel “Abmahnungen – keine Angst vor Klartext” schon geschrieben und auch vorgelesen habe.
Es ist wichtig, dass Sie sehr genau arbeiten und auf 2 Blättern notieren, was Sie an arbeitsrechtlichen “hard facts” haben und was Sie innerlich umtreibt. Beim Sortieren hilft Ihnen Ihr Anwalt/Coach. So gewinnen Sie mehr Klarheit darüber, ob das Verhalten Ihres Mitarbeiters wirklich schon abmahnungereif ist und wenn ja, welches Verhalten ganz konkret. Sie werden dann wissen, ob Sie nur eine Abmahnung oder mehrere aussprechen möchten. Außerdem werden Sie sich klar darüber sein, was genau Ihnen aus der Abteilung “Gefühle und Emotionen” bisher im Weg stand, Klartext zu reden, selbst zu reflektieren, Verantwortung zu übernehmen und durch eine eigenes geändertes Verhalten in der Zukunft auch eine Verhaltensänderung beim Mitarbeiter zu bewirken.
Weiterführende Links:
- Unberechtigte Abmahnung – Arbeitgeber darf am Inhalt festhalten
- Faire Beendigung von Arbeitsverhältnissen – Video
- Unberechtigte Abmahnung – Arbeitgeber darf am Inhalt festhalten
- Manipulation von Akten
- Abmahnung vor krankheitsbedingter Kündigung
- Abmahnung bei Unfreundlichkeit
- Kündigung ohne Abmahnung bei privater Internetnutzung
- Betriebsrat – Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung
- Fristlose Kündigung ohne Abmahnung bei sexueller Belästigung
- Abmahnung für Chefarzt – Telefonat während OP
- Leitende Angestellte – Kündigung ohne Abmahnung bei privater Internetnutzung
- Vorweggenommene Abmahnung im Arbeitsvertrag
Über die Autorin:
Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig@kanzlei-flaemig.deURL.: www.kanzlei-flaemig.de