Von Dr. Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht
aus Stuttgart.
Im nachstehenden kurzen Video erkläre ich Ihnen, was Sie zu tun haben, wenn der Arbeitnehmer die Annahme der Kündigung verweigert. Arbeitgeber sind oft vollkommen perplex, wenn ihr Arbeitnehmer beim Personalgespräch zur Übergabe der Kündigung einfach die Arme verschränkt, die Annahme verweigert, auf dem Absatz kehrt macht und geht. Wie bekommen Sie denn nun die Kündigung an den Mann oder an die Frau? Tacker, Tesa-Film, Prittstift und andere Bürotechnik sind keine tauglichen Hilfsmittel. Sie dürfen den Arbeitnehmer selbstverständlich NICHT festhalten und ihm die Kündigung aufdrängen oder an ihm befestigen.
Ausführlich können Sie dies in folgenden Artikeln nachlesen:
“Für Arbeitgeber: Zustellung einer Kündigung trotz Weigerung des Arbeitnehmers”
“Kündigung – Verweigerung der Annahme. Geht das?”
“Kann der Arbeitgeber die Annahme der Kündigung verweigern?”
FAZIT:
- Kündigen Sie rechtzeitig vor Monatsende.
- Zeitdruck ist in der Regel hausgemacht.
- Bleiben Sie gelassen, wenn Ihr Gegenüber die Annahme der Kündigung verweigert.
- Stellen Sie dann das Original der Kündigung per Bote zu, so wie in dem letzten Video zur Zustellung einer Kündigung unter Abwesenden erläutert
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