Von Pia Löffler, anwaltstexte.com
Das Thema Video-Marketing gewinnt in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. Vor allem die Tatsache, dass Google Video-Inhalte schätzt und Video-Inhalte auf einer Website durchaus positive Effekte auf die Suchmaschinenoptimierung haben, sorgt für einen „run“ auf dieses Thema im Marketing-Bereich. Aber: Sind Videos auch ein Thema für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer?
Kanzleivideo – gefilmt, 2-D oder gezeichnet
Grundsätzlich eignen sich alle Marketing-Methoden auch für den Einsatz in Kanzleien – Anwaltskanzleien, Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien oder MDP-Kanzleien.
Die berufsrechtlichen Beschränkungen haben sich inzwischen stark gelockert. Wenn man also nicht – wie z. B. dieser Kollege in den USA https://www.youtube.com/watch?v=5KfACTAOPa0 – übers Ziel hinausschießt, spricht rechtlich nichts gegen ein Kanzleivideo.
Die Möglichkeiten, ein Video zu erstellen, sind dann ganz unterschiedlich. Die klassische Variante ist wohl das gefilmte Video, in dem die Kanzlei, Anwälte und z. B. das Team gezeigt und vorgestellt werden. Eine andere Möglichkeit – vor allem für kamerascheue Kollegen und Kanzleimitarbeiter – ist ein animiertes Video in 2-D. Solche Videos werden von speziellen Agenturen konzipiert und erstellt. Nicht zuletzt kann man ein Kanzleivideo auch zeichnen lassen – auch hierfür gibt es spezialisierte Agenturen wie z. B. www.erklaerungsvideo.ch.
Auf die Zielgruppe kommt es an
Was in allen Marketing-Bereichen gilt, gilt bei Videos in besonderem Maße. Das Video muss die Zielgruppe ansprechen: Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler! Ihr Kanzleivideo sollte deswegen den Personen gefallen, die bald als Mandanten in Ihrer Kanzlei Platz nehmen sollen. Je nach Rechtsbereich und Zielgruppe kann ein gezeichnetes oder ein animiertes Video perfekt passen (z. B. Kanzlei Medienrecht etc.) oder vollkommen fehl am Platz sein und sich dann ein gefilmtes, klassisches Kanzleivideo anbieten (z. B. Wirtschaftsrecht).
Video, um Mitarbeiter zu finden
In einer Kanzlei kann man ein Video aber nicht nur für die Mandantenakquise und zur Image-Werbung nutzen. Auch neue Mitarbeiter kann man mit einem guten Kanzleivideo gewinnen. Dafür spricht ein Mitarbeiter oder Kollege die Suchanzeige in die Kamera und fordert dazu auf, dass man sich z. B. bewerben soll, wenn man die richtige Qualifikation hat und glaubt ins Team zu passen.
Ein großer Anwaltssuchdienst hat so etwas in der Vergangenheit z. B. bereits gemacht: ein schönes Video, das so professionell und ansprechend gestaltet war, dass man wirklich Lust bekam, Teil dieses Teams zu werden. Vielleicht ist das auch etwas für Ihre Suche nach neuen Kollegen oder Mitarbeitern?
Das Fazit also
Kanzleivideos sind in Zeiten schneller Internetverbindungen ein hervorragendes Mittel, um Mandanten über verschiedene Kanäle im Internet anzusprechen, z. B. auf der eigenen Kanzleiwebsite oder über Social-Media-Kanäle wie Youtube oder Facebook. Wichtig ist aber:
1. Machen Sie ein Kanzleivideo nur, wenn Sie davon überzeugt sind und Lust darauf haben – vor allem wenn man Sie im Bild sieht.
2. Gestalten Sie ein Kanzleivideo so, wie es zu Ihnen, Ihrer Kanzlei und Ihren Mandanten passt. Alles andere verursacht nur unnötige Kosten – einfach weil das Video dann nicht funktioniert.
3. Entscheiden Sie sich für ein Video: Lassen Sie sich von Profis unterstützen. Gut gefilmt ist halb gewonnen und ein Text, der auf den Punkt kommt, hat auch noch niemandem geschadet.
Sie haben Fragen zum Thema Kanzleivideo? Sie benötigen Unterstützung bei der Ideenfindung und der Umsetzung eines Kanzleivideos? Sprechen Sie uns gerne an! kontakt@anwaltstexte.com oder 089 231 40 359!
Autor:
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