Versicherungspflicht für Wirtschaftsprüfer: Informationen und Hinweise

Holger Schnittker
Holger Schnittker

Von Holger Schnittker, Schnittker Versicherungsmakler GmbH

Sowohl selbstständige Wirtschaftsprüfer als auch anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind rechtlich dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um im Falle eines Vermögensschadens abgesichert zu sein. Hierbei ist es irrelevant, ob Pflichtprüfungen zum Aufgabenbereich des jeweiligen Wirtschaftsprüfers zählen oder nicht. Ist der Wirtschaftsprüfer in einem Angestelltenverhältnis tätig, besteht keine eigenständige Versicherungspflicht, da eine Mitversicherung über den Arbeitgeber gegeben sein sollte. Dies gilt auch für einfache Partnerschaftsgesellschaften.

Wann Ergänzungen zur Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer notwendig sind

In manchen Fällen reicht eine einfache Berufshaftpflichtversicherung jedoch nicht aus, sodass sie um weitere Aspekte ergänzt werden muss. Folgende Beispiele verdeutlichen solche typischen Konstellationen:

  • Doppelte Tätigkeit: Eine separate Berufshaftpflichtversicherung wird dann nötig, wenn Wirtschaftsprüfer zusätzlich als Rechtsanwälte tätig sind. Allerdings werden die Versicherungssummen bei derselben Pflichtverletzung nicht addiert, stattdessen kommt der höhere Versicherungsschutz zum Tragen. Arbeitet der Wirtschaftsprüfer jedoch zugleich als Steuerberater, ist keine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung notwendig, da eine gesetzliche Beratungsbefugnis
  • Interprofessionelle Sozietät mit Steuerberater oder Rechtsanwalt: Liegt eine interprofessionelle Sozietät eines Wirtschaftsprüfers mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vor, gilt die erweiterte Versicherungspflicht. Hierbei ist der zuständigen Kammer nachzuweisen, dass der Versicherungsschutz selbst bei einer gesamtschuldnerische Inanspruchnahme für jeden Fall verfügbar ist.

Weitere Haftpflichtversicherungen

Neben der vorgenannten Berufshaftpflicht ist grundsätzlich noch eine Betriebshaftpflicht angeraten. Diese dient zur Absicherung aus Ansprüchen aus Personen-und Sachschäden. Bei vielen Versicherer läuft sie unter dem Begriff Bürohaftpflicht. Eine vorgeschriebene Mindestversicherungssumme gibt es nicht, empfohlen sind aber Deckungssummen von mindestens 3 Millionen € als unterste Grenze.

Mehr Informationen finden Sie hier http://www.berufshaftpflichtversicherung-wirtschaftspruefer-vergleich.de

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Autor: Holger Schnittker, Geschäftsführer der Schnittker Versicherungsmakler GmbH

Tel. 05492/98603 E-Mail: info@schnittker-versicherungsmakler.de

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