Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis, die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, so erteilt er nach dem Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer nach diesem System eine “gute“ Beurteilung, so muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und notfalls beweisen. Andernfalls verbleibt es bei der Note „befriedigend“.
Dies gilt nach Bundesarbeitsgericht sogar dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden.
So das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. November 2014 ( 9 AZR 584/13).“
Katja Winters – Fachanwältin für Arbeitsrecht
Thie & Heinke
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Kommentare
Das Gerichtsurteil, dass die Note 3 als die Durchschnittsnote bestätigt, kann zukünftig helfen, zu hohe Ansprüche seitens der Arbeitnehmer zu relativieren. Viele Arbeitnehmer verwechseln den Anspruch auf ein „gutes“ Zeugnis mit dem Anspruch auf eine Bewertung gemäß den Bewertungsmaßstäben des verständigen Wohlwollens. Damit ist gemeint, dass der Arbeitgeber den Gesamtzeitraum fair bewerten sollte, ohne singuläre Ereignisse wie z.B. Leistungsschwächen zu sehr in den Vordergrund zu stellen. Viele Streitigkeiten im Zuge der Zeugniserstellung sind durch regelmäßige Personalbewertungen vermeidbar, in denen sich der Zeugnisempfänger bzw. die Zeugnisempfängerin über das aktuelle Leistungsspektrum informieren kann, so dass es zumindest hinsichtlich der abschließenden Leistungsbeurteilung wenig Überraschungen geben sollte.
Kommt es dennoch zu Uneinigkeiten zwischen dem Beurteilten und dem Arbeitgeber bezüglich des Zeugnisinhaltes, ist es ratsam, statt direkt einen Fachanwalt einzuschalten, erst einmal ein klärendes Gespräch mit dem Zeugnisaussteller zu suchen. In diesem Rahmen kann geklärt werden, wie es zu der Notenvergabe kam und warum ggf. einzelne Bewertungsaspekte unberücksichtigt blieben. So können viele Missverständnisse vermieden werden.