Kündigung was nun ?
- Sie haben eine Kündigung erhalten?
- Bewahren Sie erst mal Ruhe!
- Verlieren Sie aber keine Zeit
- Im Arbeitsrecht gibt es kurze Fristen
- Gegen eine Kündigung kann man sich nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang wehren!
Kündigungsprozess
- Ist Kündigungsschutzklage erhoben worden geht es weiter mit einer sogenannten Güteverhandlung
- Kommt es zu keiner gütlichen Einigung geht es weiter im streitigen Verfahren (Kammertermin) hier müssen Anträgegestellt werden
- Eine Vielzahl von Arbeitsprozessen enden mit Vergleichen, daher ist es sinnvoll sich auch hierüber vorher Gedanken zu machen
- Inhalte von Vergleichen können z.B. Abfindungen, Freistellungen, Zeugnisinhalte sein
- Hierbei sollte man auch Konsequenzen in Bezug auf die Arbeitsagentur und Arbeitslosengeld im Auge behalten
Kündigung was tun ?
- Sie müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben
- Dazu brauchen Sie grundsätzlich keine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Sie können auch selbst eine Kündigungsschutzklage vor demzuständigen Arbeitsgericht erheben oder sich voneiner Gewerkschaft vertreten lassen
- Wenn Sie selbst Kündigungsschutzklage erheben wollen hilft Ihnen bei der Formulierung ihres Begehrens auch die Rechtsantragsstelle
Prozesskosten!
- In der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, hat jeder seine eigenen Kostenzu tragen – auch im Falle des Obsiegens!
- Im Arbeitsrecht gibt es auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe sowie einer Rechtsanwaltlichen Beiordnung.
Fazit!
- Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist!
Kontakt:
Rechtsanwältin
Maria Dimartino
Schulstr. 5
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