K Ü N D I G U N G ! WAS NUN?

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Kündigung was nun ?

  • Sie haben eine Kündigung erhalten?
  • Bewahren Sie erst mal Ruhe!
  • Verlieren Sie aber keine Zeit
  • Im Arbeitsrecht gibt es kurze Fristen
  • Gegen eine Kündigung kann man sich nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang wehren!


Kündigungsprozess

  • Ist Kündigungsschutzklage erhoben worden geht es weiter mit einer sogenannten Güteverhandlung
  • Kommt es zu keiner gütlichen Einigung geht es weiter im streitigen Verfahren (Kammertermin) hier müssen Anträgegestellt werden
  • Eine Vielzahl von Arbeitsprozessen enden mit Vergleichen, daher ist es sinnvoll sich auch hierüber vorher Gedanken zu machen
  • Inhalte von Vergleichen können z.B. Abfindungen, Freistellungen, Zeugnisinhalte sein
  • Hierbei sollte man auch Konsequenzen in Bezug auf die Arbeitsagentur und Arbeitslosengeld im Auge behalten

Kündigung was tun ?

  • Sie müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben
  • Dazu brauchen Sie grundsätzlich keine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, Sie können auch selbst eine Kündigungsschutzklage vor demzuständigen Arbeitsgericht erheben oder sich voneiner Gewerkschaft vertreten lassen
  • Wenn Sie selbst Kündigungsschutzklage erheben wollen hilft Ihnen bei der Formulierung ihres Begehrens auch die Rechtsantragsstelle

Prozesskosten!

  • In der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, hat jeder seine eigenen Kostenzu tragen – auch im Falle des Obsiegens!
  • Im Arbeitsrecht gibt es auch die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe sowie einer Rechtsanwaltlichen Beiordnung.

Fazit!

  • Denken Sie an die Drei-Wochen-Frist!

Jurvita.de

Kontakt:

Rechtsanwältin
Maria Dimartino

Schulstr. 5
69214 Eppelheim
Telefon: +49  6221 6734302
Mobil: +49 179 1081769
E-Mail: mail@jurvita.de
Web: www.jurvita.de

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